Die Millionenstrafe wegen Schlamperei beim Rechenschaftsbericht reduziert sich und der Parteitag darf im Rathaus Reinickendorf stattfinden.
Im Streit um die Strafe, die wegen eines Fehlers im NPD-Rechenschaftsbericht von 2007 verhängt worden war, entschied das Verwaltungsgericht, dass die Einbehaltung einer Abschlagszahlung in Höhe von 300.000 Euro durch den Bundestag nicht rechtens war. Ein solcher Schritt wäre zulässig gewesen, wenn die verhängte Gesamtstrafe über 2,5 Millionen Euro bereits rechtskräftig gewesen wäre, urteilten die Richter. Die von der NPD gegen die Gesamtstrafe eingereichte Klage habe hier aber eine aufschiebende Wirkung.
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