Mir wurde heute die Frage gestellt, was ist der Unterschied zwischen einem Konkurs und einer Insolvenz - na wer weiß es ?
Mir wurde heute die Frage gestellt, was ist der Unterschied zwischen einem Konkurs und einer Insolvenz - na wer weiß es ?
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Fangfrage ?
Wenn nicht, ist beides das Gleiche, bedeutet Zahlungsunfähigkeit und unterscheidet sich nur in Nuancen wenn es sich um Unternehmen oder Selbstständige und Freiberufler handelt, im Privatbereich nennt es sich nur Verbraucherinsolvenzverfahren
Lediglich früher ( vor Einführung der Insolvenzordnung ) wurden bei Insolvenzen von Unternehmen zwischen dem Vergleich und Konkurs unterschieden.
Geändert von henriof9 (07.04.2009 um 18:45 Uhr)
Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.
Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.
Da gibt es keinen Unterschied, Insolvenz ist die neue Bezeichnung für Konkurs.
Statt einem Konkursverwalter gibt es neuerdings den Insolvenzverwalter.
Beide sollten bestrebt sein, den Betrieb und die Arbeitsplätze zu erhalten, Verhandlungen mit Gläubigern zu führen und ggf. Quoten auszuhandeln, die mit der Konkurs/Insolvenzmasse befriedigt werden können.
Wenn sie dann auch noch Investoren finden, die risikobereit sind, kann der Betrieb
vtl. gerettet werden.
Im anderen Fall: Aus die Maus. X(
Manches, was endlich vom Tisch ist, findet sich unter dem Teppich wieder.
Eine Insolvenz wird in Österreich und der Schweiz Konkurs genannt.
Raider heißt jetzt Twix.
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher und bitte im Zweifelsfall um Aufklärung, aber ich glaube beim Konkurs ist der Ofen ganz aus wobei bei der Insolvenz ev. noch was zu retten gibt. :shrug:
Das sind nur unterschiedliche Bezeichnungen des gleichen Gesetzeskomplexes. Früher hiess das in der Bundesrepublik Konkursordnung und in der DDR Gesamtvollstreckungsordnung. Nach der Wiedervereinigung haben sie eine Insolvenzordnung neu geschaffen.
3 Begriffe für das selbe Ding: Konkurs, Gesamtvollstreckung, Insolvenz
Den Begriff "Bankrott" gibt es nur im Strafrecht ("betrügerischer Bankrott"), die drei genannten Begriffe Konkurs, Gesamtvollstreckung und Insolvenz sind die Überschriften für die im Laufe der Zeit geltenden verschiedenen zivilrechtlichen Gesetze.
Das im Strafrecht gesondert zu benennen, ist natürlich schlau und ein glänzendes Beispiel für die bewundernswerte Findigkeit* unserer Gesetzeskonstrukteure, überflüssige Komplikationen zu vermeiden, so müssen sie bei zivilrechtlichen Änderungen den Text des Strafgesetzbuches nicht auch noch ändern.
*Achtung Ironie, soll heissen: ein blindes Huhn findet auch mal ein Korn....
Geändert von GG146 (07.04.2009 um 21:15 Uhr)
Ergänzung:
Das Thema "Insolvenzordnung" ist unter den akuten rechtspolitischen Fragen keineswegs nebensächlich, für die mit der Analyse der Defekte unserer grundgesetzlichen Ordnung befassten GG-Aktivierer liegt dort ein [Links nur für registrierte Nutzer]der Defekte der wirtschaftlichen Freiheitsrechte der Bürger, des Gleichheitsgrundsatzes und des Sozialstaatsprinzips.
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