Neue Verordnung aus BRÜSSEL
Verbraucherschützer waren vor Mogelpackungen und versteckten Preiserhöhungen: Ostersamstag tritt eine neue Verordnung in Kraft, nach der Lebensmittelhersteller sich nicht mehr an bestimmte Packungsgrößen halten müssen. Eine Tafel Schokolade darf dann etwa 87 statt 100 Gramm wiegen.
Verbraucherschützer befürchten ein Preischaos in Supermärkten: Ostersamstag tritt eine neue Verordnung in Kraft, nach der Lebensmittelhersteller sich nicht mehr an bestimmte Packungsgrößen halten müssen. Muss der Kunde mit versteckten Preiserhöhungen rechnen?
Was ändert sich durch die neue Verordnung?
Bisher durften Hersteller bestimmte Produkte in Fertigpackungen nur in vorgeschriebenen Verpackungsgrößen anbieten. Beispielsweise durfte Milch nur mit 0,5 Liter, 0,75 Liter oder 1 Liter verkauft werden. Solche festen Einheiten fallen ab dem 11. April für Milch und weitere Lebensmittel weg. Mit dieser europaweit gültigen Regelung will die Europäische Union (EU) den freien Warenverkehr zwischen den 27 Mitlgiedstaaten fördern und Bürokratie abbauen. Wenn also ein italienischer Mineralwasser-Hersteller seine Getränke für den heimischen Markt in krummen Maßen abfüllt, kann er diese künftig genauso in Deutschland verkaufen.
Welche Lebensmittel sind betroffen?
Ab Samstag werden die Verpackungsgrößen für die meisten Produkte in Deutschland freigegeben. Das gilt für Milch und weitere Lebensmittel wie Wasser, Limonade, Fruchtsäfte, Zucker, Butter, Schokolade oder Bier. Hersteller dürfen diese Produkte dann in beliebig großer oder kleiner Verpackung anbieten. Die neue Regel gilt nicht für Wein, Schaumwein und Spirituosen. Verboten sind nach wie vor Verpackungen, die den Verbraucher irreführen, etwa weil sie mehr Inhalt vortäuschen.
Müssen Verbraucher mit verdeckten Preiserhöhungen rechnen?
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