Kriegsverbrechen und Völkermord
Im Verlauf des Zweiten Weltkriegs verübten Teile der Waffen-SS allein und in Zusammenarbeit mit der Wehrmacht zahllose Kriegsverbrechen wie die Folterung und Ermordung von Kriegsgefangenen, Massenexekutionen von Zivilisten und die Vertreibung zahlreicher Menschen aus den besetzten Gebieten.
Über das SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt mit der Inspektion der Konzentrationslager (IKL) betrieb die NSDAP die Verwaltung der Konzentrations- und Vernichtungslager. Deren Bewachung und Ausübung der Polizeigewalt wurden von den SS-Totenkopf-Wachsturmbänden direkt und in der Regel alleinverantwortlich durchgeführt. Die SS war damit verantwortlich für Demütigung, Folterung und die Ermordung von Millionen Menschen.
In den Nürnberger Prozessen wurde die SS als Gesamtorganisation der NSDAP (d.h., einschließlich der Waffen-SS, der SS-Totenkopfverbände und des SD) – mit Ausnahme der so genannten Reiter-SS und des SS-eigenen Vereins Lebensborn – als Hauptinstrument des politischen Terrors zur verbrecherischen Organisation erklärt.
Dies sollte dem Umstand Rechnung tragen, dass bei einer Gesamtzahl von mehreren hunderttausend SS-Angehörigen nicht jeder einzelne direkt an Kriegsverbrechen beteiligt war, allerdings die verbrecherischen Handlungen nicht ohne die organisatorische, praktische und moralisch-ideologische Unterstützung der gesamten Organisation hätten durchgeführt werden können. Zudem erwies es sich als schwierig, die Gräueltaten dem einzelnen SS-Mitglied zuzuordnen, so dass sie zunächst nur einer relativen Minderheit im Einzelnen nachgewiesen wurden.