Karlsruhe - "Nobel lässt sich der Professor nieder" -
Joschka Fischer, ehemaliger Spiritus rector der Grünen, Bundesaußenminister und Vizekanzler, wollte es nicht hinnehmen, dass das Society-Blatt "Bunte" im Juni 2006 unter dieser Überschrift sein "trautes Heim in Luxuslage" detailliert unter die Lupe genommen hatte: Die Beschreibung des Anwesens ("zwei Etagen plus Souterrain und ausgebautem Dachgeschoss in einem vornehmen Berliner Villen-Stadtteil"), ebenso wenig wie die Spekulationen über den Kaufpreis (das nur etwas größere Nachbargrundstück stehe gerade für 1,5 Millionen Euro zum Verkauf), die Frage, "wovon hat Fischer das bezahlt?", und vor allem nicht das Foto, das das von Efeu umrankte neue Anwesen des Ex-Außenministers - wenn auch sehr undeutlich - hinter einem Baugerüst zeigte.
Obwohl Fischer, namentlich mit seiner fünften Ehefrau Minu Barati, ansonsten kaum einen Termin auf den roten Berliner Teppichen auslässt, wollte der ehemalige Obergrüne, gestützt auf die neuere, prominentenfreundliche Rechtsprechung in Folge des Caroline-Urteils aus Straßburg, der Münchner Illustrierten diesen auch bei kritischer Betrachtung relativ harmlosen Bericht verbieten lassen.
Doch wie schon das Berliner Kammergericht mochte nun auch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Fischers Ansinnen nicht folgen.