Nachbar beschwert sich: Wenn die loslegt, wackeln bei mir die Gläser im Schrank!
Eine ganz gewöhnliche 3-Zimmer-Wohnung in der Danckelmannstraße im Berliner Bezirk Charlottenburg. Kein rotes Licht an der Tür im 1. Stock, auf dem Klingelschild nur ein Allerweltsname. Nichts verrät, was dahinter passiert. Doch die Nachbarn hören es jeden Tag...
„Sexueller Betrieb ohne Ausschank“, so steht es im Mietvertrag der Bewohnerin. Seit 2003 übt die gewichtige Ines L. (36, 100 Kilo) dort ihr Gewerbe aus. Jetzt will das zuständige Bezirksamt ihren Wohnungs-Puff schließen. Ines L. klagt dagegen.
Ein Polizeibeamter bestätigt: „Das Etablissement ist unauffällig.“
Mag sein. Das Gestöhne allerdings nicht! Kudamm-Galerist Carlos H. (67), dessen Wohnung ans Bordell grenzt, hat den Schwer-Verkehr dick: „Wenn sich da nebenan 180 Kilo mit Dynamik bewegen, klirren bei mir in der Vitrine die Gläser.“
Ein Urteil sprach die Richterin gestern nicht. Doch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied gerade: Kommunen dürfen Wohnungs-Bordelle verbieten, wenn Kinder oder „öffentlicher Anstand“ gefährdet sind.