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Thema: Schily verbietet türkischen Verlag

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  1. #1
    Mod - OUT OF ORDER Benutzerbild von basti
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    Daumen hoch! Schily verbietet türkischen Verlag

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    hervorragend, jetzt muss nur noch die türkische ausgabe des magazins verboten werden!

  2. #2
    Eiskalter Engel Benutzerbild von Roter engel
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    Wenn der Verlag verboten woren ist, dann ist es quasi unmöglich, dass eine Zeitschrift von diesem Verlag weiter publiziert werden kann

  3. #3
    Pascal N.
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    Standard

    Naja, ich halte grundsätzlich wenig von Verboten in der Presse.
    Wenn jedoch eindeutig verfassungswidrige Inhalte erkennbar sind, dann sind Verbote nötig.
    Allerdings habe ich schon in anderen Zeitungen oft antisemitische Propaganda gelesen, die eindeutig verfassungswidrig ist (z.B. in "Das Weisse Pferd", eine Zeitung der Sekte "Universelles Leben"), diese Zeitungen werden nicht verboten.
    Ich mache allerdings auch keine Vorwürfe, alle Publikationen zu beobachten, zu analysieren und dann zu verbieten ist keine leichte Aufgabe.

  4. #4
    GESPERRT
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    Zitat Zitat von Sebastian Goretzki
    Wenn jedoch eindeutig verfassungswidrige Inhalte erkennbar sind, dann sind Verbote nötig.
    Die aufgrund erschreckender geistiger und argumentativer Hilflosigkeit gegenüber mißliebigen Meinungsäußerungen sich in Verbotshysterie und inflationäre Zensurpraktiken flüchtenden Verengungscharaktere unterscheiden sich wesensmäßig keinen Deut von jenen Schergen, welche Sokrates den Giftbecher trinken ließen, Galileo Galilei vor die Inquisition zerrten, Giordano Bruno auf dem Scheiterhaufen verbrannten, Mahatma Gandhi, wegen "verfassungsfeindlichem" zivilen Ungehorsams, in den Kerker warfen.

    "Sebastian Goretzki" und allen anderen argumentationslosen, zensurgeilen Verbotshysterikern sei ins Stammbuch geschrieben, was bereits vor 77 Jahren zu finden war in:

    Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer Heft 4, „Das Recht der freien Meinungsäußerung“, von Prof. Dr. Karl Rothenbücher in München; Berlin und Leipzig 1928;S.7

    Unter den Liberalen, die im 19. Jahrhundert in Deutschland für die akademische Lehrfreiheit eintraten, haben doch manche wiederum den Vorbehalt gemacht, daß nicht Lehren vorgetragen werden dürften, die, wie etwa diejenige der Sozialdemokratie, „den Bestand der Gesellschaft untergraben“.
    Dieser Gedanke, eine offenbar unrichtige Ansicht dürfe nicht geäußert werden, entspringt einem tief in der menschlichen Seele wurzelnden Triebe. Je weniger der Mensch geistig beherrscht ist, je triebhafter er ist, desto weniger vermag er eine gegenteilige Meinung anzuhören; er fühlt sich dadurch beleidigt, daß jemand dem, was er selbst für richtig hält, widerspricht. Die hieraus sich ergebende Neigung, die fremde Meinung zu unterdrücken, ruht tief in den Menschen. Im Grunde würden sehr viele, wenn sie die Macht hätten, ein Gesetz erlassen, wie 1737 der Herzog Ernst August von Weimar, der „das vielfältige Räsonieren der Untertanen“ bei halbjähriger Zuchthausstrafe verbot.
    Geändert von Ernst Moritz Arndt (26.02.2005 um 11:45 Uhr)

  5. #5
    Foren-Veteran Benutzerbild von Gothaur
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    Standard Toll gebrüllt Löwe,

    Zitat Zitat von Ernst Moritz Arndt
    Von welcher "Verfassung" konfabulierst du? Die BRD als von alliierten Weltverbrechern völkerrechtswidrig auf Staatsgebiet des fortbestehenden Deutschen Reiches installiertes Besatzerkonstrukt jedenfalls verfügt lediglich über ein Besatzungsprovisorium "Grundgesetz", das per Haager Landkriegsordnung ausdrücklich als ein solches definiert ist, deshalb ausdrücklich keine Verfassung ist, was selbst in Artikel 146 jenes Grundgesetzes für die BRD (es wurde ihr also - vom Deutschen Volk nicht legitimiert - von außen, von den Siegern übergestülpt) in nicht interpretationsfähiger Deutlichkeit dargelegt ist.
    Es ist aber bezeichnend, daß es eben jene sind, welche aufgrund argumentativer und geistiger Hilflosigkeit die offene Diskussion und die wirkliche Meinungsfreiheit scheuen wie die Pest (müßten sie tatsächlich argumentieren, statt wie die Inquisitoren finsterster Zeiten bequem zu immer inflationäreren Verboten und Gesinnungsterror zu greifen, dann würden sie sich in ihrer kleingeistigen Erbärmlichkeit jämmerlichst blamieren); jene gleichen also, die dann ebenso dümmlich wie peinlich von "Verfassungsfeindlichkeit" sprechen, wo überhaupt keine Verfassung da ist - da eine Verfassung eben klipp und klar (auch nach Art.146 GG) in freier Entscheidung vom Volk, dem höchsten Souverän des Staates, sich selbt gegeben werden muß. Das ist beim Besatzungsstatut Grundgesetz für das völkerrechtswidrige Besatzerkonstrukt BRD auf Staatsgebiet des fortbestehenden Deutschen Reiches (siehe ständige Rechtsprechung des BverfG) ganz eindeutig nicht der Fall.

    Die aufgrund erschreckender geistiger und argumentativer Hilflosigkeit gegenüber mißliebigen Meinungsäußerungen sich in Verbotshysterie und inflationäre Zensurpraktiken flüchtenden Verengungscharaktere unterscheiden sich wesensmäßig keinen Deut von jenen Schergen, welche Sokrates den Giftbecher trinken ließen, Galileo Galilei vor die Inquisition zerrten, Giordano Bruno auf dem Scheiterhaufen verbrannten, Mahatma Gandhi, wegen "verfassungsfeindlichem" zivilen Ungehorsam, in den Kerker warfen.

    Ekelhafte, durch alle Epochen sich gleich bleibende Gestalten sind es, welche zu allen Zeiten - wenn sie mißliebigen Andersdenkenden geistlos und argumentationslos gegenüberstanden - schrieen: "Kreuziget ihn"!

    Hat man es jemals gehört, daß irgendjemand irgendwie rechtlich belangt wurde, oder von Verboten bedroht, der die Ausrottung der Indianer bagatellisierte?, der die Massaker an den Palästinensern leugnete?, der die Opferzahlen des Bomben- oder des Vertreibungsholocaust an Deutschen in widerwärtigster Weise herunterlog?...

    Seltsam! Vor allem wenn man sich vor Augen hält, daß es in demokratischen Rechtsstaaten nur allgemeine-, nicht aber Sondergesetze geben darf!


    "Sebastian Goretzki" und allen anderen argumentationslosen, zensurgeilen Verbotshysterikern sei ins Stammbuch geschrieben, was bereits vor 77 Jahren zu finden war in:

    Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer Heft 4, „Das Recht der freien Meinungsäußerung“, von Prof. Dr. Karl Rothenbücher in München; Berlin und Leipzig 1928;S.7

    Unter den Liberalen, die im 19. Jahrhundert in Deutschland für die akademische Lehrfreiheit eintraten, haben doch manche wiederum den Vorbehalt gemacht, daß nicht Lehren vorgetragen werden dürften, die, wie etwa diejenige der Sozialdemokratie, „den Bestand der Gesellschaft untergraben“.
    Dieser Gedanke, eine offenbar unrichtige Ansicht dürfe nicht geäußert werden, entspringt einem tief in der menschlichen Seele wurzelnden Triebe. Je weniger der Mensch geistig beherrscht ist, je triebhafter er ist, desto weniger vermag er eine gegenteilige Meinung anzuhören; er fühlt sich dadurch beleidigt, daß jemand dem, was er selbst für richtig hält, widerspricht. Die hieraus sich ergebende Neigung, die fremde Meinung zu unterdrücken, ruht tief in den Menschen. Im Grunde würden sehr viele, wenn sie die Macht hätten, ein Gesetz erlassen, wie 1737 der Herzog Ernst August von Weimar, der „das vielfältige Räsonieren der Untertanen“ bei halbjähriger Zuchthausstrafe verbot.
    nur ging es doch hier lediglich um das Verbot des Yeni-Akit-Verlag, und dessen Hintergründe, und Du wartest hier mit ner Vorlesung auf.
    Etwas am Thema vorbei, zumal doch Deine Einstellung zur BRD und Deine Richtigstellung über den Fortbestand des deutschen Reiches hinlänglich bekannt ist. :]
    Gohtaur
    Islam --> Jihad --> Islamisten Terror
    Ueberzeugung --> Konzept --> Implementierung.
    Bergauf und gegen den Wind, formen den Charakter.
    Hurra, wir verblöden, für uns bezahlt der Staat!

  6. #6
    politischer Soldat Benutzerbild von Nationalist
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    Soviel ich weiß, wendete sich die besagte islamische Zeitung auch gegen unsere "auserwählten" Freunde, was natürlich in der bundesdeutschen Politiklandschaft nicht hinzunehmen ist! :2faces:
    "Sei was du willst auf der Welt, doch was du bist, das habe den ganzen Mut zu sein"
    Albert Leo Schlageter (Widerstandskämpfer gegen die französische "Ruhrbesetzung")

    Kameradschaft ist mehr als nur ein Wort!

    Großdeutschland Fraktion

  7. #7
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    was unsere multi-kulti-regierung verbietet presseorgane von ausländern.
    also das geht aber nicht, man kann den rechten doch nicht ihre argumente rauben!

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Black Hawk
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    Wenn sie verfassungs wiedrig ist , muss sie verboten werden, so einfach ist es!

  9. #9
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    Es sollten ansich keine fremdsprachigen Zeitungen, Zeitschriften in Deutschland verkauft werden, ich meine solche a la "Hurriyet".
    Zumindest sollten die Texten auch auf deutsch gedruckt werden.

    Tageszeitungen wie "The Times" oder sonstwas natürlich vertretbar.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Grüner Teufel
    Es sollten ansich keine fremdsprachigen Zeitungen, Zeitschriften in Deutschland verkauft werden, ich meine solche a la "Hurriyet".
    Zumindest sollten die Texten auch auf deutsch gedruckt werden.

    Tageszeitungen wie "The Times" oder sonstwas natürlich vertretbar.
    warum misst du mit zweierlei maß?

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