Zitat von
Ernst Moritz Arndt
Von welcher "Verfassung" konfabulierst du? Die BRD als von alliierten Weltverbrechern völkerrechtswidrig auf Staatsgebiet des fortbestehenden Deutschen Reiches installiertes Besatzerkonstrukt jedenfalls verfügt lediglich über ein Besatzungsprovisorium "Grundgesetz", das per Haager Landkriegsordnung ausdrücklich als ein solches definiert ist, deshalb ausdrücklich keine Verfassung ist, was selbst in Artikel 146 jenes Grundgesetzes für die BRD (es wurde ihr also - vom Deutschen Volk nicht legitimiert - von außen, von den Siegern übergestülpt) in nicht interpretationsfähiger Deutlichkeit dargelegt ist.
Es ist aber bezeichnend, daß es eben jene sind, welche aufgrund argumentativer und geistiger Hilflosigkeit die offene Diskussion und die wirkliche Meinungsfreiheit scheuen wie die Pest (müßten sie tatsächlich argumentieren, statt wie die Inquisitoren finsterster Zeiten bequem zu immer inflationäreren Verboten und Gesinnungsterror zu greifen, dann würden sie sich in ihrer kleingeistigen Erbärmlichkeit jämmerlichst blamieren); jene gleichen also, die dann ebenso dümmlich wie peinlich von "Verfassungsfeindlichkeit" sprechen, wo überhaupt keine Verfassung da ist - da eine Verfassung eben klipp und klar (auch nach Art.146 GG) in freier Entscheidung vom Volk, dem höchsten Souverän des Staates, sich selbt gegeben werden muß. Das ist beim Besatzungsstatut Grundgesetz für das völkerrechtswidrige Besatzerkonstrukt BRD auf Staatsgebiet des fortbestehenden Deutschen Reiches (siehe ständige Rechtsprechung des BverfG) ganz eindeutig nicht der Fall.
Die aufgrund erschreckender geistiger und argumentativer Hilflosigkeit gegenüber mißliebigen Meinungsäußerungen sich in Verbotshysterie und inflationäre Zensurpraktiken flüchtenden Verengungscharaktere unterscheiden sich wesensmäßig keinen Deut von jenen Schergen, welche Sokrates den Giftbecher trinken ließen, Galileo Galilei vor die Inquisition zerrten, Giordano Bruno auf dem Scheiterhaufen verbrannten, Mahatma Gandhi, wegen "verfassungsfeindlichem" zivilen Ungehorsam, in den Kerker warfen.
Ekelhafte, durch alle Epochen sich gleich bleibende Gestalten sind es, welche zu allen Zeiten - wenn sie mißliebigen Andersdenkenden geistlos und argumentationslos gegenüberstanden - schrieen: "Kreuziget ihn"!
Hat man es jemals gehört, daß irgendjemand irgendwie rechtlich belangt wurde, oder von Verboten bedroht, der die Ausrottung der Indianer bagatellisierte?, der die Massaker an den Palästinensern leugnete?, der die Opferzahlen des Bomben- oder des Vertreibungsholocaust an Deutschen in widerwärtigster Weise herunterlog?...
Seltsam! Vor allem wenn man sich vor Augen hält, daß es in demokratischen Rechtsstaaten nur allgemeine-, nicht aber Sondergesetze geben darf!
"Sebastian Goretzki" und allen anderen argumentationslosen, zensurgeilen Verbotshysterikern sei ins Stammbuch geschrieben, was bereits vor 77 Jahren zu finden war in:
Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer Heft 4, „Das Recht der freien Meinungsäußerung“, von Prof. Dr. Karl Rothenbücher in München; Berlin und Leipzig 1928;S.7
Unter den Liberalen, die im 19. Jahrhundert in Deutschland für die akademische Lehrfreiheit eintraten, haben doch manche wiederum den Vorbehalt gemacht, daß nicht Lehren vorgetragen werden dürften, die, wie etwa diejenige der Sozialdemokratie, „den Bestand der Gesellschaft untergraben“.
Dieser Gedanke, eine offenbar unrichtige Ansicht dürfe nicht geäußert werden, entspringt einem tief in der menschlichen Seele wurzelnden Triebe. Je weniger der Mensch geistig beherrscht ist, je triebhafter er ist, desto weniger vermag er eine gegenteilige Meinung anzuhören; er fühlt sich dadurch beleidigt, daß jemand dem, was er selbst für richtig hält, widerspricht. Die hieraus sich ergebende Neigung, die fremde Meinung zu unterdrücken, ruht tief in den Menschen. Im Grunde würden sehr viele, wenn sie die Macht hätten, ein Gesetz erlassen, wie 1737 der Herzog Ernst August von Weimar, der „das vielfältige Räsonieren der Untertanen“ bei halbjähriger Zuchthausstrafe verbot.