Artikel 29 des GG
(1) Das Bundesgebiet kann neu gegliedert werden, um zu gewährleisten, daß die Länder nach Größe und
Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können. Dabei sind die
landsmannschaftliche Verbundenheit, die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge, die wirtschaftliche
Zweckmäßigkeit sowie die Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung zu berücksichtigen.


Sollte man sich da nicht mal Gedanken machen das Saarland einem Bundesland wie z.B. Reinald-Pfalz anzugliedern genauso wie Bremen zu Niedersachsen, Hamburg zu Schleswig-Holstein oder zu Niedersachsen und Berlin zu Brandenburg??
Wäre das für solche kleinen Bundesländer nicht effektiver?
Denn werden so nicht die Länderkassen entlasten indem weniger Landtage unterhalten werden müssten? Es würde ja keine Stimme verloren gehen nur die Leistungsfähigkeit der Länder könnte so gestärkt werden denn solche kleinen Bundesländer müssen ja auch ihre Regierungsapparat Unterhalten, genau wie die großen Länder aber bei denen fällt das nicht so ins gewicht!