KRANKEN- UND PFLEGEVERSICHERUNG
Bundestag beschließt Milliarden-Steuergeschenk
Massive Entlastungen für Angestellte: Der Bundestag hat beschlossen, dass Kranken- und Pflegekassenbeiträge ab 2010 voll von der Steuer abgesetzt werden können. Arbeitnehmer sparen dadurch jährlich 9,3 Milliarden Euro - das Verfassungsgericht hat die Politik zu dem Schritt gezwungen.
Berlin - Es ist ein Beschluss, die Arbeitnehmer freut - und der den Staat jährlich viele Milliarden Euro kosten wird: Der Bundestag hat die bessere steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung beschlossen. Grundsätzlich sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung damit künftig als Sonderausgaben absetzbar - und zwar in voller Höhe. Die Beträge reduzieren dann das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast.
Versichertenkarten: Beiträge ab 2010 steuerlich absetzbar
Der Staat nimmt deswegen nun jährlich 9,3 Milliarden Euro weniger Steuern ein. Steuerlich als Sonderausgaben angerechnet werden Zahlungen zur privaten und gesetzlichen Krankenversicherung - aber nur bis zu der Höhe, die den gesetzlichen Basisleistungen entspricht. Beiträge an die Privaten für eine besondere Versorgung wie etwa Chefarztbehandlung und Einbettzimmer gehören nicht dazu.
Bundes- verfassungsgericht Bürger- entlastungsgesetz Krankenversicherung Pflegeversicherung zu SPIEGEL WISSEN:
Auslöser für das Gesetz war ein Verfassungsgerichtsurteil von 2008. Laut dem Urteil aus Karlsruhe umfasst das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums nämlich auch Beiträge zu Versicherungen für den Krankheits- und Pflegefall. Die Richter hatten der Regierung aufgetragen, die Regelung bis zum 1. Januar 2010 umzusetzen.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf des Finanzministeriums war in den vergangenen Tagen noch einmal geändert worden. Die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen wurden noch einmal erhöht. Alleinstehende Arbeitnehmer können ab 2010 Ausgaben bis 1900 Euro von der Steuer absetzen, zurzeit sind es 1500 Euro. Selbstständige können Ausgaben von 2800 Euro absetzen - 400 Euro mehr als derzeit.
Auf der Tagesordnung des Bundestags steht noch die Verlängerung des Kurzarbeitergelds von 18 auf 24 Monate. Laut einem zu verabschiedenden Gesetzentwurf erstattet die Bundesagentur für Arbeit ab dem siebten Monat Kurzarbeit den Firmen die kompletten Sozialversicherungsbeiträge.
Die Änderungen sollen ab 1. Juli in Kraft treten und befristet bis Ende 2010 gelten. Die Regierung sieht den Beschluss als wichtige und wirksame Hilfe im Kampf gegen drohende Entlassungen. Nach ihren Angaben wurden seit Jahresbeginn wegen der beispiellosen Rezession mehr als zwei Millionen Arbeitnehmer für Kurzarbeit angemeldet. Damit seien mehrere Hunderttausend Arbeitsplätze gesichert worden.
minderverdiener haben nix davon,wenn sie unter die steuergrenze fielen (ich zB),ergo nix entlastung.
zweitens: wird die 7-monat-regel nicht den ein oder anderen arbeitgeber dazu veranlassen, noch mehr in kurzarbeit zu schicken?
untersten absatz versteh ich nicht : 2 millionen (bis jetzt noch) müssen mit weniger geld öfters daheim bleiben; aber hunderttausende jobs wurden so gerettet?
@don, erklärs mir bitte, macht das sinn, was die berliner sich ausdachten??(
quelle:spiegelnachrichten aktuell