+ Auf Thema antworten
Seite 2 von 6 ErsteErste 1 2 3 4 5 6 LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 11 bis 20 von 56

Thema: Bereits ca. 5.700 Rabenvögel erschlagen!

  1. #11
    Mitglied
    Registriert seit
    10.05.2004
    Beiträge
    144

    Fragezeichen

    Frage an "corvidae" zum Sinn der Maßnahmen: Ist denn genügend zur Standorttreue der einzelnen Rabenvogelarten bekannt? Falls sie nicht standorttreu sind, wäre doch ein ständiges Einwandern neuer Vögel aus dem umgebenen Gebiet zu beobachten, wo sie nicht verfolgt werden. Die Methode hätte dann auch sowieso keinen Aussagewert!

  2. #12
    Foren-Veteran Benutzerbild von Schwarzer Rabe
    Registriert seit
    04.11.2004
    Beiträge
    14.619

    Standard

    Die armen Tiere! Fühle mich schon verfolgt...

  3. #13
    Mitglied
    Registriert seit
    28.02.2005
    Beiträge
    17

    Standard

    Hallo Freigeist,

    ein Brutpaar verfügt über ein bestimmtes Territorium welches gegen Eindringlinge verteidigt wird. Rabenkrähen, die zum Brüten zu jung sind, schließen sich zu Schwärmen zusammen. Frei werdende Reviere werden dann durch wartende Schwarmvögel besetzt.

    Ein hoher Jagddruck auf Rabenvögel führt in erster Linie zu einer Neubesetzung der freiwerdenden Brutreviere mit höherer Brutpaardichte und Gelegegröße als vorher.

    Es bleibt also weiterhin die Frage nach dem unsinnigen WARUM und welche Interessen bei diesem Unterfangen vertreten sind!

    Vertiefende Informationen kannst Du hier finden:

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Heiße Diskussionen im Jägerforum:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Hier noch mal der Link zur Petition:
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Gruß
    corvidae

  4. #14
    Mitglied
    Registriert seit
    28.02.2005
    Beiträge
    17

    Standard

    An alle Interessierten,

    ganz aktuell von "Sina" in den Vogelforen (mit Zustimmung der Beteiligten) zur Verfügung gestellt ([Links nur für registrierte Nutzer]):

    "Strafanzeige

    der Menschen für Tierrechte, Bundesverband der Tierversuchsgegner, vertreten durch den Vorstand, Roermonder Str. 4 a, 52072 Aachen - Anzeigeerstatter –

    vertreten durch Rechtsanwalt xxxxxxx
    gegen

    Prof. Pohlmeyer und andere Wissenschaftler der Tierärztlichen Hochschule Hannover, deren Namen unbekannt sind - Beschuldigte –

    wegen Vergehen der Tiertötung ohne vernünftigen Grund nach § 17 Nr. 1 TierSchG, möglicherweise in Tateinheit mit Vergehen der Tierquälerei nach § 17 Nr. 2 TierSchG.

    Namens und in Vollmacht des Anzeigeerstatters (dessen Vorsitzender ich zugleich bin) erstatte ich gegen die Beschuldigten Strafanzeige mit folgendem

    T a t v o r w u r f :

    Im Zuge von „Freilandforschung“ haben die Beschuldigten mit Fallen, die in der EU und in Deutschland grundsätzlich verboten sind, nach bisherigen Informationen über 6.000 Rabenvögel, außerdem „versehentlich“ auch Greifvögel, qualvoll eingefangen und sie anschließend getötet. Die genauen Einzelheiten der kriminell erscheinenden Vorgehensweise sind diesseits nicht bekannt und bedürfen dringend staatsanwaltschaftlicher Aufklärung.

    Es ist nicht bekannt, ob das Verhalten der Beschuldigten formal durch einen Genehmigungsbescheid gedeckt wird. Falls dies der Fall wäre, müssten die Ermittlungen zugleich gegen die Genehmigungsbeamten als Mittäter erstreckt werden.

    Denn es ist wissenschaftlich unsinnig, mit brutalen Fangmethoden Rabenvögel zu vernichten, als ob ein solcher Tierversuch gerechtfertigt sein könnte.

    Namhafte Biologen weisen die Berechtigung solcher massenhaft tödlichen und qualvollen Versuche entschieden als unberechtigt zurück.

    Beweis: Auskunft von Privatdozent Dr. Hans-Wolfgang Helb, Universität Kaiserslautern (Rabenvogelgutachter des Landes Rheinland-Pfalz)
    Auskunft von Dr. Ulrich Mäck, Biologe und Rabenvogelgutachter der Bundesregierung
    Auskunft von Dr. Wolfgang Epple, Buchautor von „Ragenvögel – Göttervögel – Galgenvögel“

    Die genannten Wissenschaftler verweisen darauf, dass es unsinnig ist, den Einfluss von Rabenvögeln auf die Population der Wiesenvögel durch solche Massentötung „zu überprüfen“. Dies auch deshalb, weil Rabenvögel nachts schlafen und somit als „Hauptverdächtige“ für den europaweiten Wiesenvogelschwund ausscheiden. Verhaltensstudien zeigen auch, dass sich die Wiesenbrüter tagsüber durch entsprechendes Abwehrverhalten gegen Beutegreifer und auch gegen Rabenvögel zur Wehr zu setzen wissen und nur gegen Nachträuber, zu denen Rabenvögel gerade nicht zählen, praktisch keine Chance haben.

    Im einzelnen verweise ich auf die Erläuterungen im Internet unter [Links nur für registrierte Nutzer] (massenhafter Fang und Tötung von Rabenvögeln im Landkreis Leer/Ostfriesland).

    Nach diesseitiger Einschätzung sind der massenhafte Fang und die Tötung der Rabenvögel und auch anderer Vögel, die qualvoll in den Fallen verenden oder dort erschlagen werden, durch nichts zu rechtfertigen.

    Die Beschuldigten wissen, dass dafür ein zwingender „vernünftiger Grund“ im Sinne von § 17 Nr. 1 TierSchG fehlt. Ermittlungen wegen vorsätzlicher Tiertötung und gesetzwidriger Fallenstellerei sind daher dringend geboten.

    Ergänzend weise ich darauf hin, dass der Verfassungsrang des Tierschutzes nach Art. 20 a GG eine nachdrückliche Verfolgung der Sache gebietet. Denn der Schutz des Einzeltieres, also auch tausender Rabenvögel und anderer Tiere, hat durch die seit dem 01.08.2002 gültige neue Verfassungsbestimmung einen Bedeutungszuwachs erhalten, der das öffentliche Verfolgungsinteresse unterstreicht (s. von Loeper in Kluge Tierschutzgesetz, Kommentar, Einführung Rn 104 a-h sowie die umfassende Kommentierung der Oberstaatsanwälte Ort und Reckewell in Kluge aaO zu § 17 TierSchG).

    Es ist also nicht möglich, den Vorgang als eine Art Kavaliersdelikt zu behandeln, als ob die Beschuldigten selbst entscheiden könnten, nach welchen rechtlichen und ethischen Maßstäben sie massenhaft Tiere in der freien Natur fangen und zu Tode bringen.

    Ich bitte um alsbaldige Bestätigung des Eingangs der Strafanzeige und um Angabe des dortigen Aktenzeichens."

  5. #15
    Mitglied
    Registriert seit
    10.05.2004
    Beiträge
    144

    Standard

    Hallo corvidae,
    danke für die Erläuterungen zur Reviertreue. So hab ichs mir schon auch vorgestellt - aufgrund der großen Krähenschwärme, die abends aus allen Richtungen auf einen bestimmtem Schlafbaum oder -gruppe ziehen.
    Noch eine Frage : ist bekannt, ob in Schweden die Rabenvögel ebenso geschützt sind wie in der BRD? Hatte dort beobachtet, wie ein einzelner Jäger gezielt die eben flügge werdenden Jungvögel vom Nestrand schoss.
    MfG!
    Freigeist

  6. #16
    Mitglied
    Registriert seit
    28.02.2005
    Beiträge
    17

    Standard

    Hallo Freigeist,

    so ganz ist das mit der Standorttreue nicht zu pauschalisieren.

    Zu den von der "Feldstudie" im Landkreis Leer vorwiegend betroffenen Arten:

    Die Saatkrähe (Corvus frugilevus) ist im atlantischen Klima mehr ein Standvogel, im winterkalten kontinentalen Klima dagegen ein Zugvogel, in Mitteleuropa Teilzieher. Die Überwinterer Mitteleuropas kommen aus den weiten Ebenen Rußlands (westlich des Ural) zu uns. Sozusagen die ganze "Ostbevölkerung" ist im Winter westwärts unterwegs.

    Die Aaskrähen (Corvus corone) sind Stand- und Strichvögel, teilweise Kurzstreckenzieher. In Mitteleuropa und Westeuropa überwiegen Standvögel.

    Auch in Schweden gilt die EU-Vogelschutzrichtlinie. Allerdings können auch dort Ausnahmegenehmigungen von dem (ansonsten eingeschränkten) Bejagungsverbot erteilt werden.

    Gruß
    corvidae

  7. #17

    Standard Intelligente Vögel

    So etwas kotzt mich dermaßen an... die Kiebitze etc. sind in hrem Bestand bedroht, weil Menschen durch Übernutzung des Landes deren Lebensräume fast vollkommen vernichtet haben. rabenvögel und Kiebitze haben bereits koexistiert, bevor die Menschen auf der Bildfläche erschienen. Ekelhaft sowas.

    Auf einer Konferenz in Italien hörte ich vor einigen Jahren einen Vortrag einer US Verhaltensforscherin, in der es um vergleichende Intelligenzforschung bei Tieren ging. Rabenkrähen waren nach dem von ihr entwickelten Index mit Schimpansen und großen Tümmlern vergleichbar. Sie sind also die Delphine der Lüfte! Nur sind sie hier irgendwie in der Öffentlichkeit durch jahrhundertelange schlechte Propaganda nicht so beliebt. Vielleicht sollte man mal ein Buch schreiben. Delphine der Lüfte. Eine Imagecampagne, die den armen Rabenkrähen zu ihrem Recht verhilft...?

    Furchtbar, was Menschen unter dem Deckmäntelchen der Wissenschaft (und mit anderen seltsamen Ausreden) so verzapfen. Und dann noch ein dermaßen unausgegorener Forschungsansatz... Brrr. Sechs. Und wegen moralsicher Verfehlungen Titel aberkennen. :angry2:
    Wirklichkeit ist das, was nicht verschwindet, wenn man aufhört daran zu glauben (Philip K. Dick)

    Fast alles kann toleriert werden - außer Intoleranz (Meister Makani in "Rabenwelt")

  8. #18
    Mitglied
    Registriert seit
    28.02.2005
    Beiträge
    17

    Standard

    Zur weiteren Information - aktuell von heute:

    "Hallo zusammen,

    folgende Mail habe ich eben an den Präsidenten der TiHo, den Leiter der "Forschung" und den Tierschutzbeauftragten der TiHo abgeschickt:

    Sehr geehrter Herr Dr. Greif,
    sehr geehrter Herr Prof. Dr. Dr. Sallmann,
    sehr geehrter Herr Dr. Günther Grahwit,

    die umstrittende Feldstudie im LK Leer (bzw. die Modalitäten derselben) dürfte/n mittlerweile (auch) an der TiHo Hannover ein diskussionswürdiges "Thema" sein.

    Eines von mehreren erklärten Zielen des im Landkreis Leer (unter wissenschaftlicher Begleitung des "Institut für Wildtierforschung" der TiHo Hannover) durchgeführten Projektes besteht darin, die "Effizienz" sog. "Norwegischer Massenkrähenfallen" im Hinblick auf den Abfang von "Rabenvögeln" in der "praktischen Anwendung" zu dokumentieren.

    Gem. bundes- und landesrechtlichen (an der EU-Vogelrichtlinie - s.u. - orientierten) Vorgaben ist der Einsatz sog. "Norwegischer Krähenmassenfallen" nicht zulässig.

    Der Einsatz sog. "Norwegischer Krähenmassenfallen" steht im Widerspruch zu den Vorgaben der EU-Vogelrichtlinie (Richtlinie des Rates vom 02.04.1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - 79/409/EWG - , ABI. L 103 vom 25.04.1979 ). Vorab: Die Regelungen der Richtlinie betreffen "sämtliche wildlebenden Vogelarten, die im europäischen Gebiet der Mitgliedsstaaten, auf welches der Vertrag Anwendung findet, heimisch sind." (Artikel 1 (1)).

    Artikel 8 (1) der Richtlinie untersagt in einer Deutlichkeit - die wenig interpretativen Spielraum bietet - den Einsatz verschiedener Fangmethoden. Zu den untersagten Fangmethoden zählt zweifellos auch jede Art von "Massenfallen" (und dies bereits unabhängig von einer "Selektivität").

    Artikel 8 (1):
    "Was die Jagd, den Fang oder die Tötung von Vögeln im Rahmen dieser Richtlinie betrifft, so untersagen die Mitgliedsstaaten sämtliche Mittel, Einrichtungen oder Methoden, mit denen Vögel in Mengen oder wahllos gefangen oder getötet werden (...) können."

    Die Festlegung "in Mengen o d e r wahllos" besagt de jure, dass bereits das Zutreffen eines der beiden Kriterien genügt, um das Merkmal der Nichtzulässigkeit zu begründen. Würde der betreffende Passus "in Mengen u n d wahllos" lauten, so wäre ein Erfordernis des Zutreffens beider Merkmale gegeben.

    Das Verbot des Einsatzes o.g. Kriterien erfüllender Fallen resultiert aus der konsequenten Berücksichtigung und Umsetzung verfügbarer Erkenntnisse hinsichtlich der Indikation (bzw. Kontraindikation) für/bei regulative/n Maßnahmen mit Aus- und Folgewirkungen für die "betroffenen" Arten selbst und das ökologische "Gesamtgefüge". Zudem wurden tierrechts- und tierschutzrelevante Kriterien berücksichtigt, die in ihrer Summe gegen die Anwendung der fraglichen Fallentypen sprechen. "Wissenschaft und Forschung" waren an der "Vorgeschichte" des Verbotes dieser Fallentypen maßgeblich beteiligt.

    Gleichwohl ist der Einsatz solcher Fallen nach wie vor zulässig, wenn sie im Rahmen von "Forschungsprojekten" und auf der Grundlage rechtlich einwandfreier Ausnahmegenehmigungen zur Anwendung kommen. Unabhängig davon, dass wir diese Praxis (aus nachvollziehbaren Gründen) nicht befürworten, stellt sich die Ausgangslage im Falle der "Studie" im Landkreis Leer u.E. jedoch in mancherlei Hinsicht etwas anders dar.

    Es ist wenig seriös (bzw. kaum wissenschaftlich) die "Effizienz" eines europaweit geächteten und (nicht ohne Grund - s.o.-) grundsätzlich (in der Anwendung) "verbotenen" Fallentyps nachträglich einem "Praxistest" zu unterziehen, obwohl die Gründe des Verbotes nicht in einer evtl. mangelnden "Effizienz" (sondern eher - auch - in deren Gegenteil) bestehen. Eine solche Art der "Beweisführung" ist weder wissenschaftlich sinnvoll noch überhaupt notwendig. Hier drängt sich geradezu der Verdacht einer sehr interessensorientierten "Forschung" auf, die jeden "neutralen" Ansatz vermissen lässt. Den Nachweis der "Effizienz" einer EU-weit geächteten "Massenfalle" (zu welchem Zweck auch immer) erbringen zu wollen, ist zudem auch kaum mit den stets proklamierten ethischen Grundsätzen von "Forschung und Lehre" zu vereinbaren - insbesondere dann nicht, wenn diese "Arbeit" von einem Institut einer "Tierärztlichen Hochschule" geleistet wird.

    Die "Studie" soll (so ebenfalls eine erklärte Zielsetzung) Auswirkungen der Reduzierung von Rabenvögeln (durch Massenfang mit Tötung) auf die Bestände wiesenbrütender Vögel aufzeigen. Eine Vorbedingung für eine in dieser Hinsicht methodologisch einwandfrei durchgeführte (durchführbare) Studie besteht jedoch ohne Zweifel in der Kenntnis der Bestandszahlen (sowohl der Wiesenbrüter als auch der Rabenvögel) v o r Beginn der Reduzierungsmaßnahme. Ein "Vorher - Nachher- Abgleich" ohne die Verfügbarkeit über verlässliche und ausreichend langfristig erhobene Daten ist nicht möglich. Die letzten Bestandzählungen resultieren u.W. aus dem Jahr 1997. Zudem werden weitere mögliche Faktoren (anthropogene Einflüsse, Witterungsbedingungen, weitere Prädatoren, etc. ) nicht berücksichtigt.

    Zu dieser Thematik sind (mittlerweile) zahlreiche Arbeiten (u.a. auch längerfristige "Feldstudien") verfügbar, die in ihren Kernaussagen den Anteil von Rabenvögeln an den zu verzeichnenden Bestandsrückgängen wiesenbrütender Vögel nicht so gewichten, dass hieraus die wissenschaftliche Notwendigkeit weiterer (zudem methodologisch fragwürdiger) Studien abgeleitet werden könnte.

    Es handelt sich (nach allen verfügbaren Informationen) nicht um ein wissenschaftliches Projekt mit zu erwartendem Erkenntnisgewinn.

    Wir sind der Meinung, dass Sie bei wertneutraler Betrachtung o.g. Sachverhalte unsere Einschätzung teilen und auf eine Beendigung der Studie hinwirken werden; dies nicht zuletzt deshalb, weil eine solch fragwürdige Arbeit dem Ansehen Ihrer Hochschule nicht dienlich sein kann.

    Schöne Grüße
    Volker M."

    Gruß
    corvidae

  9. #19
    Mitglied
    Registriert seit
    28.02.2005
    Beiträge
    17

    Standard

    Hallo zusammen,

    eine Gemeinschaftsmail (2 Personen) an den niedersächsischen Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Herrn Ehlen, ist mit folgendem Text auf den Weg gebracht:


    "Sehr geehrter Herr Minister, sehr geehrte Damen und Herren,

    die im Landkreis Leer durchgeführte "Feldstudie" (betreut durch das "Institut für Wildtierforschung" der TiHo Hannover) mit der Zielvorgabe des Erlangens wissenschaftlich verwertbarer Daten im Hinblick auf

    a. die Effizienz sog. "Norwegischer Krähenmassenfallen",
    b. mögliche Auswirkungen der Reduzierung von Aaskrähen- und Elsterbeständen auf die Bestandsdichten (Populationsentwicklung) wiesenbrütender Vögel

    ist u.E. nicht geeignet, verlässliche und den Anforderungen an eine methodologisch nicht zu beanstandende wissenschaftliche Arbeit genügende Aussagen treffen zu können. Grundlagen, Durchführung und Modalitäten der Studie geben Anlass zur Besorgnis. Dies insbesondere auch deshalb, weil vermehrt seitens anderer Hochschulstandorte und einer Vielzahl von Bürger/innen im In- und Ausland (darunter namhafte Biologen/Ökologen) die betreffende Studie
    zunehmender - berechtigter - Kritik (die stets auch mit dem Ansehen des Bundeslandes Niedersachsen und dessen renommierter Tierärztlicher Hochschule auf diese oder jene Art in Verbindung gebracht wird) ausgesetzt ist.

    Völlig ideologiefrei betrachtet verdichtet sich (nicht nur) unser Eindruck, dass es sich bei der Studie nicht (wie dargestellt) um eine "wissenschaftliche" Arbeit, sondern um eine (auch durch Nichtwissenschaftler/innen leistbare) "Fang- und Tötungsmaßnahme" ohne wissenschaftlichen Wert handelt. Bestenfalls wäre die Arbeit unter die Kategorie "removal experiments" (wie im Süden England mehrfach praktiziert) einzuordnen.

    Die (aus unvollständigen Angaben auf Grund nicht flächendeckender Erhebungen resultierenden) Brutpaardichten der Aaskrähe (Daten aus "WILD" - Wildtierkataster / 2003 -) geben prinzipiell keine Veranlassung zu bestandsregulierenden (respektive: bestandsreduzierenden) Maßnahmen (siehe nachstehende Abbildung). Dabei können die Zählergebnisse aus nur 39 von insgesamt 9255 Jagdbezirken Niedersachsens (vgl. "Wild und Jagd", Landesjagdbericht 2003) keinesfalls als repräsentativ angesehen werden. Sie sind auf Grund der selektiven und geringen "Zählfläche" nicht geeignet, einen wissenschaftlichen Anforderungen genügenden (halbwegs korrekten) "Überblick" zu vermitteln.

    (Anmerkung für die User des Forums: An dieser Stelle = Diagramm = siehe Anhang.)

    Es bedarf eigentlich keiner weiteren Kommentierung, dass eine aus 0,4 % der vorhandenen Jagdbezirke Niedersachsens ermittelte Bestandsdichtenzahl keinerlei tatsächliche Aussage (nicht einmal den Ansatz einer vernünftigen Hochrechnung) gestattet. Hier versagen alle Modelle, die für statistische Hochrechnungen zur Verfügung stehen.

    Die ungenügende Datenbasis ist den Betreibern des Wildtier-Kataster sehr wohl bekannt. Insofern darf es schon erstaunen, dass auf Grundlage eben dieser Datenbasis (und mit dieser Datenbasis) "wissenschaftlich" hantiert wird.

    So sind beispielsweise folgende Eigenangaben zu lesen:

    "Die für Bremen angegebene Dichte mit 4,1 BP/100 ha beruht auf Erfassungen in nur einem Jagdbezirk. Die hohe Dichte erklärt sich dort durch ein hohes Fallwildaufkommen und ein, aufgrund anthropogener Einflüsse, gutes Nahrungs- und Nistplatzangebot."

    "(...) wobei die Stichproben im Saarland (n = 6) und in Baden-Württemberg (n = 12) für gesicherte Aussagen noch zu klein sind."

    "Deshalb wird bei Untersuchungen zur Aaskrähe empfohlen, dass die betrachteten Flächen mindestens 1.000 ha betragen. Diese Bedingung ist bei einem bundesweiten Projekt wie WILD, in dem auch andere Arten erfasst werden, nicht für alle Gebiete zu gewährleisten."

    "Die repräsentative Übertragung von Bestandsinformationen einer euryöken Art wie der Aaskrähe auf eine größere Flächeneinheit stößt jedoch gleichermaßen bei der Größe der Untersuchungsfläche wie bei der erforderlichen notwendigen Analyse der Landschaft an ihre Grenzen."

    "Der hohe Wert von 12,4 Paaren/100 ha für einen Jagdbezirk Nordrhein- Westfalens erklärt sich durch eine große Mülldeponie innerhalb des Jagdbezirks."

    Eines von mehreren erklärten Zielen des im Landkreis Leer (unter wissenschaftlicher Begleitung des "Institut für Wildtierforschung" der TiHo Hannover) durchgeführten Projektes besteht darin, die "Effizienz" sog. "Norwegischer Massenkrähenfallen" im Hinblick auf den Abfang von "Rabenvögeln" in der "praktischen Anwendung" zu dokumentieren. Gem. bundes- und landesrechtlichen (an der EU-Vogelrichtlinie - s.u. - orientierten) Vorgaben ist der Einsatz sog. "Norwegischer Krähenmassenfallen" nicht zulässig. Der Einsatz sog. "Norwegischer Krähenmassenfallen" steht im Widerspruch zu den Vorgaben der EU-Vogelrichtlinie (Richtlinie des Rates vom 02.04.1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - 79/409/EWG - , ABI. L 103 vom 25.04.1979 ). Vorab: Die Regelungen der Richtlinie betreffen "sämtliche wildlebenden Vogelarten, die im europäischen Gebiet der Mitgliedsstaaten, auf welches der Vertrag Anwendung findet, heimisch sind." (Artikel 1 (1)). Artikel 8 (1) der Richtlinie untersagt in einer Deutlichkeit - die wenig interpretativen Spielraum bietet - den Einsatz verschiedener Fangmethoden. Zu den untersagten Fangmethoden zählt zweifellos auch jede Art von "Massenfallen" (und dies bereits unabhängig von einer "Selektivität"). Artikel 8 (1): "Was die Jagd, den Fang oder die Tötung von Vögeln im Rahmen dieser Richtlinie betrifft, so untersagen die Mitgliedsstaaten sämtliche Mittel, Einrichtungen oder Methoden, mit denen Vögel in Mengen oder wahllos gefangen oder getötet werden (...) können."

    Die Festlegung "in Mengen o d e r wahllos" besagt de jure, dass bereits das Zutreffen eines der beiden Kriterien genügt, um das Merkmal der Nichtzulässigkeit zu begründen. Würde der betreffende Passus "in Mengen u n d wahllos" lauten, so wäre ein Erfordernis des Zutreffens beider Merkmale gegeben. Das Verbot des Einsatzes o.g. Kriterien erfüllender Fallen resultiert aus der konsequenten Berücksichtigung und Umsetzung verfügbarer Erkenntnisse hinsichtlich der Indikation (bzw. Kontraindikation) für/bei regulative/n Maßnahmen mit Aus- und Folgewirkungen für die "betroffenen" Arten selbst und das ökologische "Gesamtgefüge". Zudem wurden tierrechts- und tierschutzrelevante Kriterien berücksichtigt, die in ihrer Summe gegen die Anwendung der fraglichen Fallentypen sprechen. "Wissenschaft und Forschung" waren an der "Vorgeschichte" des Verbotes dieser Fallentypen maßgeblich beteiligt.

    Gleichwohl ist der Einsatz solcher Fallen nach wie vor zulässig, wenn sie im Rahmen von "Forschungsprojekten" und auf der Grundlage rechtlich einwandfreier Ausnahmegenehmigungen zur Anwendung kommen. Unabhängig davon, dass wir diese Praxis (aus nachvollziehbaren Gründen) nicht befürworten, stellt sich die Ausgangslage im Falle der "Studie" im Landkreis Leer u.E. jedoch in mancherlei Hinsicht etwas anders dar.

    Es ist wenig seriös (bzw. kaum wissenschaftlich) die "Effizienz" eines europaweit geächteten und (nicht ohne Grund - s.o.-) grundsätzlich (in der Anwendung) "verbotenen" Fallentyps nachträglich einem "Praxistest" zu unterziehen, obwohl die Gründe des Verbotes nicht in einer evtl. mangelnden "Effizienz" (sondern eher - auch - in deren Gegenteil) bestehen. Eine solche Art der "Beweisführung" ist weder wissenschaftlich sinnvoll noch überhaupt notwendig. Hier drängt sich geradezu der Verdacht einer sehr interessensorientierten "Forschung" auf, die jeden "neutralen" Ansatz vermissen lässt. Den Nachweis der "Effizienz" einer EU-weit geächteten "Massenfalle" (zu welchem Zweck auch immer) erbringen zu wollen, ist zudem auch kaum mit den stets proklamierten ethischen Grundsätzen von "Forschung und Lehre" zu vereinbaren - insbesondere dann nicht, wenn diese "Arbeit" von einem Institut einer "Tierärztlichen Hochschule" geleistet wird. Die "Studie" soll (wie bereits erwähnt) Auswirkungen der Reduzierung von Rabenvögeln (durch Massenfang mit Tötung) auf die Bestände wiesenbrütender Vögel aufzeigen. Eine Vorbedingung für eine in dieser Hinsicht methodologisch einwandfrei durchgeführte (durchführbare) Studie besteht jedoch ohne Zweifel in der Kenntnis der Bestandszahlen (sowohl der Wiesenbrüter als auch der Rabenvögel) v o r Beginn der Reduzierungsmaßnahme. Ein "Vorher - Nachher- Abgleich" ohne die Verfügbarkeit über verlässliche und ausreichend langfristig erhobene Daten ist nicht möglich. Zudem werden weitere mögliche Faktoren (anthropogene Einflüsse, Witterungsbedingungen, weitere Prädatoren, etc. ) nicht berücksichtigt. Zu dieser Thematik sind (mittlerweile) zahlreiche Arbeiten (u.a. auch längerfristige "Feldstudien") verfügbar, die in ihren Kernaussagen den Anteil von Rabenvögeln an den zu verzeichnenden Bestandsrückgängen wiesenbrütender Vögel nicht so gewichten, dass hieraus die wissenschaftliche Notwendigkeit weiterer (zudem methodologisch fragwürdiger) Studien abgeleitet werden könnte. Es handelt sich (nach allen verfügbaren Informationen) nicht um ein wissenschaftliches Projekt mit zu erwartendem Erkenntnisgewinn.

    Wir sind der Meinung, dass Sie bei wertneutraler Betrachtung o.g. Sachverhalte unsere Einschätzung teilen und auf eine Beendigung der Studie hinwirken werden; dies nicht zuletzt deshalb, weil eine solch fragwürdige Arbeit dem Ansehen Ihres Bundeslandes und der Tierärztlichen Hochschule nicht dienlich sein kann.

    Schöne Grüße"

    Gruß
    corvidae
    Angehängte Grafiken Angehängte Grafiken

  10. #20
    Werbeträger Benutzerbild von LuckyLuke
    Registriert seit
    05.09.2004
    Beiträge
    4.571

    Standard

    Also ich finde ja, man sollte endlich was gegen die Möwen hier unternehmen, die haben abseits der Küste nichts verloren.
    MfG LL

    Schreibt (als Mod)
    in Rot

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben