UNGLAUBLICH:
LEGALISIERUNG VON VERSTÜMMELUNGEN
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Erneut sorgt das Strafrecht für Wirbel. Mit einem neuen Gesetzesartikel soll die Genitalverstümmelung von Frauen als eigener Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Geplant war eine schärfere Bestrafung der Täter – doch jetzt zeigt sich: Statt das Gesetz zu verschärfen, wird es liberalisiert. Neu soll die Genitalverstümmelung bei jungen Frauen ab 18 Jahren in der Schweiz erlaubt sein.
Zur «Verstümmelung weiblicher Genitalien» heisst es neu im Artikel 122a: «Ist die verletzte Person volljährig und hat sie in den Eingriff eingewilligt, so ist dieser straflos.» Erarbeitet hat das neue Gesetz eine Subkommission der national-rätlichen Rechtskommission – unter Beizug des Bundesamts für Justiz. Die Vernehmlassungsfrist läuft morgen Montag ab.
«Die neue Regelung ist schockierend», sagt Martin Killias, Strafrechtsprofessor und Kriminologe an der Universität Zürich: «Die Praxis der sexuellen Verstümmelung wird damit nicht eingeschränkt, sondern legalisiert.» Die geplante Liberalisierung wäre «europaweit ein Sonderfall», so Killias: «Es ist absehbar, dass die neue Regelung einen regen Genitalverstümmelungs-Tourismus auslösen wird, wie bei der Sterbehilfe.»
Bisher galt die Genitalverstümmelung in der Schweiz als schwere Körperverletzung. Als Offizialdelikt wurde sie von Amtes wegen verfolgt – unabhängig davon, wie alt die Frauen sind. Die Beschneidung ist eine schmerzhafte Tradition: Neben der Klitoris werden den Mädchen meist auch Teile der Schamlippen abgeschnitten, oft werden anschliessend die Wundränder der Vagina bis auf eine minimale Öffnung zugenäht. Nicht selten endet die Prozedur tödlich.
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«Unhaltbar», sagt auch Strafrechtler Killias. Das Kriterium der «Freiwilligkeit» sei «ohnehin illusorisch», da viele kaum volljährige Migrantinnen von ihren Familien unter starken sozialen Druck gesetzt würden: «Es fragt sich, ob die Schweiz mit der Duldung der Genitalverstümmelung nicht gegen die Menschenrechtskonvention verstossen würde.»