"Es ist verboten
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
Dies gilt nicht
für den Transport in einem verschlosssenen Behältnis
sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt
Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."
Das Buntewehrtaschenmesser ist doch lächerlich.
Das Bundeswehrtaschenmesser fällt nicht unter Artikel 42a des Waffengesetzes, es ist in der Weisung nur mitaufgeführt, damit nicht mehr soviele von diesen Messern angeblich verloren gehen.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Da es noch keinen Kommentar und keine Rechtsprechung zu diesem neu eingeführten Paragraphen gibt ist diese Auslegung möglich, aber nicht zwingend.
Es wäre dann auch zu klären wieso das Gesetz einen Unterschied sieht und macht zwischen Einhandmessern und den - tatsächlich verbotenen - Spring- und Fallmessern (1.4.1 der Anlage 2 zum Waffengesetz). Etwa weil, "doppelt verboten hält besser" ? Wohl kaum. Im übrigen sind selbst diese furchtbaren Spring- und Fallmesser laut Waffenverbotsliste der Anlage 2 erlaubt, wenn die Klinge nicht zweischneidig und nicht länger als 8,5cm ist! Und da soll ein Taschenmesser verboten sein?
Also, hier hat offensichtlich mal wieder ein Amtshengst sich sein eigenes Gesetz gebacken. Hat man ja oft.
Im übrigen soll mir mal ein Amtshengst vormachen, wie er die Kinge eines normalen, handelsüblichen Taschenmessers mit einer Hand aufklappt, ohne sich die Finger zu zersäbeln.
Darf man den Klappspaten eigentlich noch mitführen? Der wäre im Zweifelsfall deutlich praktischer zur Asiabwehr.
"Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen. Dafür müsste die weltweite Gesellschaft allerdings zur Vernunft kommen." Joseph Weizenbaum
GmbHler sind RufmordGift, Arbeitsverträge sind Pest, Arbeitsrichter verhöhnen SozialstaatsOpfer.
Und ab Herbst 1944 wieder bewaffnet. Einige Landwirte die ich kenne erzählten mir das man ab diesem Zeitpunkt Gewehre und Pistolen an die Bauern ausgab.
Jedenfalls war das im Landkreis Harburg usus, wie es woanders ausschaute weiss ich nicht. An das Licht kam dies weil vor einigen Jahren jemand ein MG42 bei der Polizei in Winsen abgab das man auf dem Heuboden gefunden hatte.
Die IdiotenzwingerSchice ist eben zu beenden.
Goldene Netzwerke zwecks Villa&Porsche müssen her.
Damit sind Rechtsraumsbarrieren und Denkblockaden abschmelzbar, indem prollige Flachdenkerei entsorgt wird.
"Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen. Dafür müsste die weltweite Gesellschaft allerdings zur Vernunft kommen." Joseph Weizenbaum
GmbHler sind RufmordGift, Arbeitsverträge sind Pest, Arbeitsrichter verhöhnen SozialstaatsOpfer.
Nur stringent die Haltung unseres Regimes und ihrer Vollstrecker.
Währen da die Scharia bekämpft wird, wird sie hier eingeführt, darum gekämpft, dass die kleinen Muslimas hier mit Burka schwimmen gehen können… und Ungläubige möglichst wehrlos gemacht.
Es mitlerweile so dermaßen verdammt offensichtlich, das man sich schon sehr sehr sehr sehr dumm stellen muss, um glaubhaft zu vertreten, dass es nicht so ist.
Auch als Linker.
Wobei das Dummstellen da ja nicht so schwer ist... ist ja quasi Kernkompetenz in dem Lager ..
DumDiDum ...
:whis:
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