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Thema: Urteil zur E-Mail Beschlagnahmung draußen/Juristische Behandlung von E-Mails

  1. #1
    ist nicht mehr online Benutzerbild von Unbelehrbar
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    Fragezeichen Urteil zur E-Mail Beschlagnahmung draußen/Juristische Behandlung von E-Mails

    Heute gab es die Verkündung des Urteils zur Beschlagnahmung von E-Mails.

    "E-Mails können bei Ermittlungen der Polizei auch dann beschlagnahmt werden, wenn sie auf dem Mailserver eines Internet-Anbieters gespeichert sind. .... - die strengeren Voraussetzungen einer Telefonüberwachung müssen dazu nicht erfüllt sein."
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Nachdem 2006 das VG bereits einmal, wie folgt, bezüglich E-Mails urteilte.

    "Zwar sei der besondere Schutz von Telekommunikationsdaten nach dem Urteil des Karlsruher Gerichts nun nicht mehr auf das Fernmeldegeheimnis gestützt. Jedoch fordere das Urteil deutlich, dass bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines staatlichen Zugriffs die erhöhte Schutzwürdigkeit dieser Daten besonders zu berücksichtigen sei."
    [Links nur für registrierte Nutzer]



    Wie meint ihr sind E-Mails zu bewerten? Was sollte im Rahmen einer Strafverfolgung dies bezüglich erlaubt sein und was nicht? Wo sind die Grenzen zu setzen?
    Ich zweifle, also bin ich :lesma:
    Zitat: Rene Descartes
    Fahre die Welt lieber zum Teufel, als daß man den Teufel selbst nicht beim Namen nennen dürfe. Zitat: Ernst Moritz Arndt

  2. #2
    Autonomer Consul Benutzerbild von Gawen
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    Standard AW: Urteil zur E-Mail Beschlagnahmung draußen/Juristische Behandlung von E-Mails

    Zitat Zitat von Unbelehrbar Beitrag anzeigen
    Wie meint ihr sind E-Mails zu bewerten? Was sollte im Rahmen einer Strafverfolgung dies bezüglich erlaubt sein und was nicht? Wo sind die Grenzen zu setzen?
    Unverschlüsselte Emails sind Postkarten, die jeder Bote auf der Strecke mitlesen kann.

    Und bei verschlüsselten gibt es kein juristisches Problem, dazu müsste man sie ja erst mal entschlüsseln können. Daher ja auch der Trend zum Trojaner, man möchte halt vor Ver- und nach Entschlüsselung mitlesen können...

    Mail File auf den Stick kopieren und offline auf Hochsicherheitssystem entschlüsseln, dagegen sind sie machtlos. Unbequem, aber sicher.

  3. #3
    forward ever Benutzerbild von Lichtblau
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    Standard AW: Urteil zur E-Mail Beschlagnahmung draußen/Juristische Behandlung von E-Mails

    Ha ha, die Freiheit von der uns immer so viel erzählen, wird immer mehr eingeschränkt.
    Was wollen die denn dann noch der Stasi vorwerfen?
    backward never.

    ignore: Lichtblau

  4. #4
    Ex-Kirchenbankpolierer
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    Standard AW: Urteil zur E-Mail Beschlagnahmung draußen/Juristische Behandlung von E-Mails

    Das Urteil ist eine Frechheit!
    Seit wann ist das Briefgeheimnis höher zu bewerten als eine E - Mail oder umgekehrt??????

    Dieser Staat wird immer mehr zum Parasit
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Orwell
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    Standard AW: Urteil zur E-Mail Beschlagnahmung draußen/Juristische Behandlung von E-Mails

    Lang lebe die EUDSSR und ihr Rot Faschistischen Steuerfinanzierten Schmarotzer und Parasiten ...die alle samt Rot lackierte Faschisten sind und die Stasi neu aufleben lassen !

    Scheis* Kommunisten ....scheis* Faschisten ...scheis* Ignoranten
    Muslime hassten die Juden bereits vor Israel und sie werden sie, nach Israel noch hassen !

    http://urmatrix.blogspot.com/

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