Aeroflot
Die Unfall-Datenbank von AirDisaster.com listet insgesamt
127 Unfälle seit 1953 auf, in die Aeroflot-Flugzeuge verwickelt waren. Insgesamt kamen dabei 6.875 Menschen an Bord der Maschinen, sowie 20 Menschen am Boden ums Leben. Seit den frühen 1990ern hat Aeroflot ihre bis dahin sehr negative Sicherheitsbilanz, und somit auch ihr Image, wesentlich verbessern können; nach dem Ende der Sowjetunion gab es lediglich zwei Unglücke mit Todesopfern. Drei Zwischenfälle sind exemplarisch aufgelistet:
Abgestürzte Tupolew Tu-134 in einem Wald nahe Berlin-Bohnsdorf
* Am 12. Dezember 1986 kam es beim Anflug einer aus Minsk kommenden Tupolew Tu-134 (Registrierungsnummer CCCP-65795) auf den Flughafen Berlin-Schönefeld zum Absturz bei Berlin-Bohnsdorf, bei dem
72 von 82 Passagieren ums Leben kamen. Verständigungsschwierigkeiten zwischen dem Piloten und der Anflugkontrolle stellten sich als Ursache heraus. Obwohl der Maschine die linke Landebahn (25L) zugeteilt war, wurde die rechte (25R) angeflogen, welche jedoch wegen Wartungsarbeiten an der Befeuerung nicht in Betrieb war. Beim Versuch unterhalb der Entscheidungshöhe auf die 25L zu korrigieren streifte die Maschine Baumwipfel eines Waldes bei Bohnsdorf.[3] Die Triebwerke haben zum Zeitpunkt des Absturzes im Leerlauf gearbeitet. Der Anflug wurde vom Kommandanten, einem als sehr erfahren bekannten Kapitän durchgeführt, auf dem rechten Sitz saß ein Check-Pilot.
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Nahe dem sibirischen Meschduretschensk stürzte am 23. März 1994 ein Airbus A310-300 der Aeroflot (Aeroflot-Flug 593) ab, nachdem der Pilot seine Kinder ans Steuer gelassen hatte und das Flugzeug anfangs unbemerkt in eine abnormale Fluglage geraten war.
* Am 14. September 2008 kam es beim Flug 821 aus Moskau kommend während des Landeanflugs auf den Flughafen von Perm zu einem Flugzeugabsturz. Alle 88 Insassen der Boeing 737-500 (Kennung VP-BKO) kamen dabei ums Leben.[4] Obwohl der Flug aus dem Flugplan von Aeroflot stammte, war er nicht von Aeroflot selbst, sondern von deren Tochtergesellschaft Aeroflot-Nord im Rahmen eines gegenseitigen Beförderungsabkommens durchgeführt worden.