Baden-Württemberg führt den elektronisch überwachten Hausarrest ein - und damit das Zwei-Klassen-Strafrecht.

Die Haft ist daher die dümmste und im Übrigen auch die teuerste Art zu strafen. Wenn es andere Möglichkeiten des Strafens gibt und die öffentliche Sicherheit nicht zwingend Mauer und Stacheldraht erfordert, dann sollte man diese Möglichkeit nutzen. Jede Möglichkeit, das Gefängnis zu ersetzen, ist gut.

Die Haft ist daher die dümmste und im Übrigen auch die teuerste Art zu strafen. Wenn es andere Möglichkeiten des Strafens gibt und die öffentliche Sicherheit nicht zwingend Mauer und Stacheldraht erfordert, dann sollte man diese Möglichkeit nutzen. Jede Möglichkeit, das Gefängnis zu ersetzen, ist gut.

Die eigene Wohnung wird zum Gefängnis: In den USA, in Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden, in Schweden und in der Schweiz ist der elektronische Hausarrest schon lange Usus, in Deutschland hat es bisher nur in Hessen einen kleinen Versuch gegeben - als Alternative zur Untersuchungshaft.
Soweit, so gut.
Aber jetzt kommt der Hammer :

Der elektronisch kontrollierte Hausarrest führt zum Zwei-Klassen-Strafrecht. Hausarrest statt Gefängnis - das kommt nämlich nur für Leute in Betracht, die über Telefon, Wohnung und Arbeitsstelle verfügen.

Die ohnehin Bessergestellten werden also noch einmal besser gestellt. Sehr gerecht ist das nicht.
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Irgendwie muß der Herr Heribert Prantl ( den ich echt gefressen habe ) nicht ganz richtig sein in seinem Oberstübchen.
Stellt er doch einerseits fest, daß die elektronische Fußfessel vor allem für nichtzahlende Geldstrafentäter in Betracht kommt und andererseits erklärt er diese Maßnahme zur Zwei- Klassen- Strafmaßnahme.

Man, die Knäste sind voll bis unter der Dachkante und der macht sich Sorgen um die Ungleichbehandlung von Häftlingen.