[Links nur für registrierte Nutzer]
Wer in Deutschland betrunken mit dem Auto fährt, begeht eine Straftat. Überfährt er dabei einen Menschen, droht ihm eine Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis. Doch in einer Vielzahl der Fälle wird dieses Strafmaß nicht einmal ansatzweise ausgeschöpft. Häufig werden Täterinnen und Täter lediglich zu einer Bewährungsstrafe und zur Zahlung einer Geldsumme verurteilt. Dass sie einen Menschen getötet oder schwer verletzt haben, scheint dabei kaum eine Rolle zu spielen.
Opfer als Außenseiter
Für die Angehörigen der Getöteten und Verletzten ist dies oftmals ein Schock. Zum Beispiel für Familie Z. aus Dresden. An einem Augustabend vor zwei Jahren wollen sie nach einem ausgelassenen Sommerfest im Stadtteil Wilschdorf an einem Lampionumzug teilnehmen. Mit dabei ist ihr Sohn Markus, der noch im Kinderwagen geschoben wird. Fünf Kilometer weiter steigt an einem Campingplatz eine Frau in ihr Auto. Sie hat ebenfalls gefeiert und vor allem viel getrunken. Später wird die Polizei 2,34 Promille Alkohol in ihrem Blut feststellen. Als sie mit Tempo 60 an dem Lampionumzug vorbeikommt, verliert sie die Kontrolle über ihren Wagen. Ungebremst fährt sie auf den Gehweg, ein Reifen platzt, das Auto gerät ins Schleudern. Bevor der Wagen an einem Kleintransporter zum Stehen kommt, reißt er mehrere Menschen mit - und den Kinderwagen von Markus. Seine Mutter ahnt sofort, dass er tot ist. Ein anderer Mann wird ebenfalls von dem Auto getroffen. Er ist durch den Unfall bis heute schwerbehindert.
Nur eine kommt mit einem blauen Auge davon: die Täterin. Sie wird zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Außerdem muss sie 1200 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Mehr nicht.