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Thema: Rechtsstaat fuer Taeter: "Deutschland"

  1. #1
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    Standard Rechtsstaat fuer Taeter: "Deutschland"

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    Wer in Deutschland betrunken mit dem Auto fährt, begeht eine Straftat. Überfährt er dabei einen Menschen, droht ihm eine Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis. Doch in einer Vielzahl der Fälle wird dieses Strafmaß nicht einmal ansatzweise ausgeschöpft. Häufig werden Täterinnen und Täter lediglich zu einer Bewährungsstrafe und zur Zahlung einer Geldsumme verurteilt. Dass sie einen Menschen getötet oder schwer verletzt haben, scheint dabei kaum eine Rolle zu spielen.

    Opfer als Außenseiter
    Für die Angehörigen der Getöteten und Verletzten ist dies oftmals ein Schock. Zum Beispiel für Familie Z. aus Dresden. An einem Augustabend vor zwei Jahren wollen sie nach einem ausgelassenen Sommerfest im Stadtteil Wilschdorf an einem Lampionumzug teilnehmen. Mit dabei ist ihr Sohn Markus, der noch im Kinderwagen geschoben wird. Fünf Kilometer weiter steigt an einem Campingplatz eine Frau in ihr Auto. Sie hat ebenfalls gefeiert und vor allem viel getrunken. Später wird die Polizei 2,34 Promille Alkohol in ihrem Blut feststellen. Als sie mit Tempo 60 an dem Lampionumzug vorbeikommt, verliert sie die Kontrolle über ihren Wagen. Ungebremst fährt sie auf den Gehweg, ein Reifen platzt, das Auto gerät ins Schleudern. Bevor der Wagen an einem Kleintransporter zum Stehen kommt, reißt er mehrere Menschen mit - und den Kinderwagen von Markus. Seine Mutter ahnt sofort, dass er tot ist. Ein anderer Mann wird ebenfalls von dem Auto getroffen. Er ist durch den Unfall bis heute schwerbehindert.
    Nur eine kommt mit einem blauen Auge davon: die Täterin. Sie wird zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Außerdem muss sie 1200 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Mehr nicht.

  2. #2
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    ein kannibale der bald wieder frei sein wird ohne psychiatrische behandlung. na ja, vielleicht holt er sich das naechste mal nicht die erlaubnis des opfers dan kriegt er vielleicht 2 jahre mehr oder nen psychiater. :rolleyes:

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    Kassel - Armin M. hat im März 2001 einen Internet-Bekannten bei lebendigem Leibe verstümmelt, getötet und in der Folgezeit zum größten Teil gegessen. Die Tat hielt er mit einer Videokamera fest.

    Weil Kannibalismus in Deutschland kein Straftatbestand ist, betrat das Landgericht juristisches Neuland. Es verurteilte ihn nun wegen Totschlags zu acht Jahren und sechs Monaten Gefängnis. Die Richter erkannten im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft keine niedrigen Beweggründe, die zur Verurteilung wegen Mordes hätten führen müssen. "Es handelt sich um ein in unserer Gesellschaft geächtetes Verhalten, den Kannibalismus", sagte Richter Volker Mütze in der Urteilsbegründung. "Wir befinden uns im Grenzbereich des Strafrechts, da Erfahrungswerte fehlen."

    Die Entscheidung des Gerichts war vorher völlig offen gewesen. Obwohl die Faktenlage unstrittig wart, gingen die Ansichten darüber, wie die Tat juristisch zu bewerten ist, weit auseinander. Die Staatsanwaltschaft warf dem 42 Jahre alten Angeklagten Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebes und zum Ermöglichen einer anderen Straftat - Störung der Totenruhe - vor.

    Die Verteidigung hielt die Tat vom März 2001 dagegen für Tötung auf Verlangen, weil das damals 43 Jahre alte Opfer nach der Beweiserhebung mit dem Töten und Verspeisen einverstanden war.

    Eine Einweisung des Kannibalen in die Psychiatrie schied aus, da zwei Gutachter ihn trotz einer seelischen Abartigkeit für voll schuldfähig befunden hatten. Der sexuell gestörte Menschenfresser hatte Erregung nur bei der Vorstellung gespürt, Männer zu zerlegen. ....................

  3. #3
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    1994 das erste kind ermordet gab man ihm wieder die moeglichkeit noch ein kleines opfer zu finden. wo ist die deutsche gerechtigkeit die kinder beschuetzt??????

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    Sexualdelikt
    Haftbefehl nach Kindermord - Behörde wehrt sich


    19. Februar 2005 Nach dem Sexualmord an einem neun Jahre alten Münchner Jungen ist gegen den geständigen Täter am Samstag Haftbefehl wegen Mordes ergangen. Die Obduktion des Opfers hat nach Polizeiangaben ergeben, daß der Junge vermutlich mit einer Plastiktüte stranguliert worden ist bis er erstickte.


    Die Rechtsmediziner gehen davon aus, daß der Tod des Kindes am Donnerstag zwischen 18 und 24 Uhr eingetreten ist. Der Sozialreferent der Stadt München, Friedrich Graffe, hat unterdessen Vorwürfe zurückgewiesen, das Jugendamt trage durch Untätigkeit eine Mitverantwortung an dem Verbrechen. „Es gab unserer Ansicht nach keinen Anlaß zum Eingreifen”, sagte Graffe am Samstag in München.

    Ein enger Freund der Familie


    Das Opfer: Peter, neun Jahre
    Der 28 Jahre alte Mörder, der bereits 1994 einen Elfährigen umgebracht hatte und dafür neun Jahre in Haft saß, war ein enger Freund der Familie. Nach Polizeiermittlungen waren bei der Familie auch andere vorbestrafte Sexualtäter ein und ausgegangen. Peters Vater und der spätere Täter hatten sich im Gefängnis kennen gelernt.

    Das Jugendamt hatte von dem Kontakt des vorbestraften Mannes zur Familie gewußt. Für den Tag nach dem Tod des kleinen Peter hatte ein Sozialarbeiter einen Gesprächstermin mit der Mutter vereinbart. Bereits am 28. Januar hatte die Bewährungshelferin des Täters den Allgemeinen Sozialdienst der Stadt München in einem Brief informiert, daß der Mann - entgegen gerichtlicher Auflagen - wieder Kontakt zu kleinen Kindern hatte.

  4. #4
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    Zitat Zitat von AristoKat
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    Nur eine kommt mit einem blauen Auge davon: die Täterin. Sie wird zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Außerdem muss sie 1200 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Mehr nicht.
    Na ja, das war das Strafverfahren. Dem schließt sich jetzt wohl ein zivilrechtliches Verfahren zur Klärung der Schmerzensgeldfrage an. Die Versicherung wird wegen grober Fahrlässigkeit nichts bezahlen. Die Frau wird ihr ganzes Leben lang an der Sache zahlen.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Krabat
    Na ja, das war das Strafverfahren. Dem schließt sich jetzt wohl ein zivilrechtliches Verfahren zur Klärung der Schmerzensgeldfrage an. Die Versicherung wird wegen grober Fahrlässigkeit nichts bezahlen. Die Frau wird ihr ganzes Leben lang an der Sache zahlen.
    ja klar, sie muss zahlen. yippie, die gerechte strafe fuer zerstoerte leben.

    aber die opfer zahlen mit ihrem leben oder mit behinderungen fuer den rest des lebens.

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    uebrigens habe ich den thread nur aufgemacht als antwort auf den thread (un)rechtsstaat-USA - den es gibt eben ueberall ungerechte verurteilungen wenn man genauer hinschaut.

  6. #6
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    Mein Strafsystem:

    Kannibalen -> aufhängen!
    Kindermörder -> aufhängen!

  7. #7
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    Zitat Zitat von EuropeanPatriot
    Mein Strafsystem:

    Kannibalen -> aufhängen!
    Kindermörder -> aufhängen!
    Dummschwätzer aufhängen haste noch vergessen.

  8. #8
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    Zitat Zitat von AristoKat
    uebrigens habe ich den thread nur aufgemacht als antwort auf den thread (un)rechtsstaat-USA - den es gibt eben ueberall ungerechte verurteilungen wenn man genauer hinschaut.
    Ach so, dachte Du wolltest diskutieren. Na denn ...

  9. #9
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    Zitat Zitat von Krabat
    Ach so, dachte Du wolltest diskutieren. Na denn ...
    natuerlich will ich drueber diskutieren, aber der gedanke kam mir eben erst als der doofe thread (un)rechtsstaat-usa aufgemacht wurde. den im gegensatz zu diesem weiss ich das man eben nicht alles vergeallmeinern darf.
    ich habe es einfach satt das deutsche deutschland als goldmarie hinstellen wollen. :rolleyes:


    Kat

  10. #10
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    Zitat Zitat von AristoKat
    natuerlich will ich drueber diskutieren, aber der gedanke kam mir eben erst als der doofe thread (un)rechtsstaat-usa aufgemacht wurde. den im gegensatz zu diesem weiss ich das man eben nicht alles vergeallmeinern darf.
    ich habe es einfach satt das deutsche deutschland als goldmarie hinstellen wollen. :rolleyes:


    Kat
    Tja, das hat man dann von Guantanamobay und Todesstrafe. Irgendwie sind Amis da schon primitiv. Die letzte Lösung ist bei den Amis immer die Gewalt: Bootcamp, Guantanamocamp, Todesstrafe, Härte, Wildwest . John Wayne erkämpft sich sein Recht mit der Knarre in der Hand. Schwarzeneggers sind in Amiland gefragt, in Deutschland weniger. Wir sind mehr konsensorientiert, sozialer.

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