Rentner müssen nun doch ab Oktober mit Kontrollen der
Finanzämter rechnen. Eine Bagatellgrenze, bis zu der die Finanzverwaltung
pauschal auf Nachforderungen verzichtet, wird es nicht geben. Stattdessen
einigten sich das Bundesfinanzministerium und die Länder jetzt auf ein
spezielles Verfahren zur Auswertung der Mitteilungen über Rentenbezüge.
'Eine pauschale Bagatellgrenze kann allein aus verfassungsrechtlichen Gründen
nicht eingeführt werden', sagte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums und
bestätigte gleichzeitig einen Bericht des 'Tagesspiegels am Sonntag'. Im Juni
war noch über die Festlegung einer Bagatellgrenze diskutiert worden, unterhalb
derer auf die Erhebung von Steuernachforderungen bei Rentnern verzichtet werden
könnte.
Unklar ist, wieviele Betroffene es gibt. Nach
Schätzungen könnten es bis zu fünf Millionen sein.
Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher, warnte davor, Rentner
als Steuerhinterzieher zu kriminalisieren. Viele hätten nicht gewusst, dass sie
Steuern zahlen müssen, weil das Bundesfinanzministerium die Betroffenen über die
Besteuerung der Renten nur unzureichend informiert habe.