Seit wann bekommt derjenige der eine Schlägerei anfängt irgendwelche Kompensation?Dem Opfer wurde eine Genugtuung von 2000 Franken zugesprochen.
Zu den Messerstichen muss man ganz klar sagen, man ist nicht bei einem Stich außer Gefecht, u.U. merkt man es nicht mal. Deshalb können 3 Stiche sehr wohl notwendig sein.
Das können Staatsanwälte und Richter aber nur wissen, wenn sie selbst einschlägige Erfahrungen mit gewalttätigen Auseinandersetzungen haben. Diese Qualifikation erfordert allerdings kein Gesetz, in keinem Land. Entsprechend gibt es überall Probleme mit einer klaren Linie hinsichtlich der Grenzen des Notwehrrechts. Und damit verbunden natürlich auch mit dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten", den beschädigt die Justiz, wenn sie drohenden Gewaltspiralen durch ein restriktiv gehandhabtes Notwehrrecht begegnen wollen. Darum geht es nämlich, die Profiteure sind ausgerechnet die am wenigsten schutzwürdigen Menschen überhaupt, nämlich gewalttätige kriminelle Aggressoren.
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