Sollten Bundestag und Bundesrat den vom Bundesverfassungsgericht verlangten Nachbesserungen am deutschen Begleitgesetz nicht in ausreichendem Maße nachkommen, „sehen wir uns in Karlsruhe wieder“, sagte Franz Ludwig Graf von Stauffenberg (CSU) der Tageszeitung „Die Welt“ vom Freitag. Ende Juni hatte das Verfassungsgericht den Lissabon-Vertrag für verfassungskonform erklärt, gleichzeitig aber Korrekturen am deutschen Begleitgesetz gefordert. Am Montag hatten die Parteien im Bundestag mit ihren parlamentarischen Beratungen über das neue Gesetz begonnen, das möglichst noch vor der Wahl verabschiedet werden soll.
Die Forderungen Karlsruhes seien „rechtsstaatlich weder verhandelbar noch kompromissfähig“, sagte Stauffenberg. Vor allem die Politiker von CDU und SPD hätten das Urteil aber offenbar nicht verstanden, ihnen gehe es nur um eine Verteidigung der „Macht der Apparate und Amtlinge“. Es sei „beschämend, dass sich die Debatte um das Urteil im Machtgezänk zwischen Parteigrößen und Amtsbesitzern verliert“, sagte Stauffenberg.
Österreich und Dänemark als Vorbild
Der Bundestag solle die deutschen Vertreter persönlich und namentlich bestimmen, die im Ministerrat europäisches Recht setzen, forderte Stauffenberg. Er erwarte, „dass derjenige, der für Deutschland gesetzgeberisch tätig wird, in einer direkten, laufenden und verlässlichen Auskunfts- und Rechenschaftspflicht gegenüber den Abgeordneten des Bundestags steht und ihren Weisungen folgt“. Die Abgeordneten sollten in Europa nicht länger als „Ausputzer, sondern als Kontrolleure der Amtsträger auftreten“.
Als Vorbild nannte Stauffenberg die Regelungen in Österreich und Dänemark. Diese Staaten seien in der EU nicht weniger handlungsfähig als die Bundesrepublik. „Aber sie agieren in Brüssel demokratischer und bürgernäher als die Deutschen“, sagte Stauffenberg.