Zitat von
Gawen
Ausonius, Du bist ein schwerer Fall. 2+4 ist ein ganzes Vertragskonglomerat.
Entscheidend ist eine Nebenabrede,
"Vereinbarung vom 27./28, September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehung der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)", veröffentlicht als Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1386 ff",
die einzelne Paragraphen des Überleitungsvertrages von 1954 in Kraft belässt. In Kraft bleibt u.A. Art. 2.1
"Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht noch deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.
Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige, nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen."
Damit bleiben auch die Urteile des Nürnberger Tribunals gültig und sie können nicht diskriminierungsfrei aufgehoben werden, weil die Verurteilten, die das als einzige fordern könnten, halt alle tot sind.
Daß Juden getötet wurden bestreitet niemand mit halbwegs gesundem Menschenverstand. Es gab ja schließlich Hitlers zumindest mündlichen Befehl an Himmler.
"Führerhauptquartier, 18. XII. 41 16 h. Judenfrage / als Partisanen auszurotten"
(Aus Himmlers Dienstkalender)
Details der Unterlagen des Militärtribunals werden heute von der regulären Holocaust-Forschung auch anders beschrieben, darüber darf man bloß nicht öffentlich ausserhalb des von der Wissenschaftsfreiheit geschützen Forschungsrahmens politisch debattieren, weil in Strafsachen vor Gericht nur die Urteile von Nürnberg und ggf. noch die Auschwitzprozesse zählen. Die sind auf ewig rechtskräftig. Zumindest bis zur Anwendung von Art. 146 GG.
Vor einem Strafgericht gilt bis dahin verbindlich:
"Das RSHA spielte eine führende Rolle bei der »Endlösung« des jüdischen Problems durch Ausrottung der Juden. Eine Sonderabteilung wurde unter Amt IV des RSHA zur Überwachung dieses Programms geschaffen. Unter ihrer Leitung wurden ungefähr 6 Millionen Juden ermordet, von denen 2 Millionen von Einsatzgruppen und anderen Einheiten der Sicherheitspolizei getötet wurden."
Deswegen sind Beweisanträge nicht möglich. Für die Gerichte wurde in Nürnberg und in den Auschwitzprozessen alles endgültig geklärt, fertig, aus, ende. Diese Urteile sind die Haupt-Quellen der "Offenkundigkeit" bei Gericht. Und egal wer welche Opfer-Zahlen höchst wissenschaftlich neu bemisst, die Zahlen in der Summe bleiben uns strafrechtlich stets erhalten.
"[Links nur für registrierte Nutzer] lies keinen dieser Beweisanträge zu und verwies Mahler wegen der mit den Anträgen verbundenen Holocaust-Leugnung zeitweise des Saales. Es sei untragbar, dass Mahler trotz mehrfacher Ermahnungen selbst vor Gericht neue Straftaten begehe, in dem er bei seiner Verteidigung erneut den Holocaust leugne, befanden der Staatsanwalt und die Richterin."
Ganz offen im [Links nur für registrierte Nutzer]: "Zuletzt lehnte das Gericht alle Anträge mit der lapidaren - und für einige Antifaschisten im Publikum schockierenden - Begründung ab, dass es völlig unerheblich sei, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung stehe in Deutschland unter Strafe. Und nur das zähle vor Gericht. "Die Demokratie muss das aushalten können", dozierte ein Jurastudent später im Foyer des Gerichtsgebäudes."
Bei weiteren Fragen wende Dich bitte an Frau Zypries, die wird es Dir dann ganz genau erklären.
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