Professor Schachtschneider:
"Wenn im Oktober die Iren dem Vertrag von Lissabon zustimmen, ist die Abschaffung der Todesstrafe beseitigt."
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Der GROSSE AUSTAUSCH ist der moderne Völkermord:
Stufe 1: Geburtenreduzierung
Stufe 2: Besiedlung per Massenmigration
Heimatforum
Es juckt keinen, wie man an den "engagierten" Schlagzeilen der Massenmedien sieht. Und dem Bürger geht es wie dem berühmten Frosch im Kochtopf. Er lässt sich langsam aber sicher alles gefallen. Schlimmer noch. Im Fall der Aufhebung von Todesstrafe freut er sich, dass das die Richtigen trifft, die Chaoten und die "Kultrbereicherer". Dabei begeht er einen folgenschweren Fehler. Gesetze, die von Verbrecher erlassen werden, werden niemals mit der Absicht erlassen auf Verbrechen abzusehen, sondern Verbrechen zu begehen. Sie zielen immer auf die Rechtschaffen ab. Denn diese stehen der Clique immer im Weg.
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Das ist gelinde gesagt Unsinn. Die Abschaffung der Todesstrafe bleibt auch bei der EU-Verfassung bestehen.
Mit Zimt und Zucker
Sollten die Staaten der EU im Falle von Unruhen und Aufständen tatsächlich die Todesstrafe verhängen, dann wird das sich nicht das Ende von Aufständen bedeuten, sondern nur deren Anfang. Am Ende werden dan jene Bürokraten gelyncht, die so was zuließen.
Gerecht, menschlich und sozial - geht nur INTERNATIONAL!
Mitglied der Linksfraktion
In der "Wirtschaftskrise" haben sich Banken und Unternehmer fettgefressen und wir mußten auf Lohn verzichten! Arbeiter, wir müssen uns das wiederholen! Zeit für ordentliche Lohnerhöhungen -> http://www.dgb.de/
http://www.youtube.com/watch?v=q7z_tHltDTM
Ist das nicht die 124710297te EU-erlaubt-Todesstrafe-Thread:zzz::leier: Irgendwann reichts mal mit dem Qautsch oder?
Igno-Mülleimer: Frei-denker, politisch Verfolgter, Willi Nicke, iglaubnix+2fel, tosh, monrol, Buella, Löwe, Widder58, Piedra, idistaviso, Pythia, Freelance, navy, SLNK
Mitglied der Fraktion der Liberalen
Ich hab mir mal das Geschreibsl im Lissabon Vertrag über die Todesstrafe durchgelesen. Das ist so schwammig definiert, da kann man irgendwie alles ableiten. ->> Weg mit dem Scheiß
Scheinbar. Es wird, von gewissen Leuten, so ziemlich alles hergenommen um die Paneuropäische Idee zu diskreditieren (um die eigentliche EU, welche natürlich starke Demokratiedefizite hat, geht es gar nicht), um ihre dummen Nationalismen zu rechtfertigen. Es geht nur um säen von Hass, nicht um eine wirkliche Diskussion des Lissabon-Vertrages.
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In der "Wirtschaftskrise" haben sich Banken und Unternehmer fettgefressen und wir mußten auf Lohn verzichten! Arbeiter, wir müssen uns das wiederholen! Zeit für ordentliche Lohnerhöhungen -> http://www.dgb.de/
http://www.youtube.com/watch?v=q7z_tHltDTM
Lesen bildet übrigens:
Professor Schachtschneider ist Staatsrechtler. Seinem Urteil vertraue ich mehr als irgendwelchen selbsternannten Möchtegern-Foren-Fuzzis.Frage: Herr Professor Schachtschneider, laut ihrer Klageschrift gegen den EU-Vertrag von Lissabon vor dem Bundesverfassungsgericht ermöglicht der Vertrag die Wiedereinführung der Todesstrafe und das Töten von Menschen. Das klingt ungeheuerlich. Worauf gründet sich ihre Argumentation?
Karl Albrecht Schachtschneider: Die Grundrechtecharta ermöglicht ausdrücklich in den aufgenommenen „Erläuterungen“ und deren „Negativdefinitionen“ zu den Grundrechten, entgegen der durch das Menschenwürdeprinzip gebotenen Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland (Art. 102 GG), Österreich und anderswo, die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen.
Frage: Aber wird in der Charta die Todesstrafe nicht explizit verboten?
Schachtschneider:Maßgeblich dafür ist nicht Art. 2 Abs. 2 der Charta, der die Verurteilung zur Todesstrafe und die Hinrichtung verbietet, sondern die in das Vertragswerk aufgenommene Erklärung zu diesem Artikel, die aus der Menschenrechtskonvention von 1950 stammt. Nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 3 EUV in der Lissabonner Fassung werden die Rechte, Freiheiten und Grundsätze der Charta gemäß den allgemeinen Bestimmungen von Titel VII der Charta, in dem die Auslegung und Anwendung derselben geregelt ist, und unter gebührender Berücksichtigung der in der Charta angeführten „Erläuterungen“, in denen die Quellen dieser Bestimmungen angegeben sind, ausgelegt.
...
Frage: Aber ist es nun eindeutig, dass das Töten von Menschen erlaubt ist, wenn der Vertrag in Kraft tritt?
Schachtschneider: Ja, die Grundrechtekarte wurde 2001 in Nizza deklariert. Aber da nicht alle Länder einverstanden waren, war sie bisher nicht völkerrechtlich verbindlich. Wenn der Vertrag in Kraft tritt, wird auch die Grundrechte-Charta verbindlich.
Frage: Aber die entsprechende Passage steht ja nur in den Erläuterungen…
Schachtschneider: Diese sind nach Art. 52 Abs. 3 und 7 der Grundrechtecharta verbindlich. Sie können die entsprechende Erklärung der Erläuterung im Amtsblatt der Europäischen Union nachlesen. Da gibt es keinen Interpretationsspielraum. Außerdem: Wozu sollte man das reinschreiben, wenn man es nicht haben will?
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Geändert von Registrierter (25.08.2009 um 01:12 Uhr)
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„Dieses Jahr erforschten wir das Scheitern der Demokratie, wie die Sozialwissenschaftler unsere Welt an den Rand des Chaos brachten. Wir sprachen über die Veteranen, wie sie die Kontrolle übernahmen und die Stabilität erzwangen, die mittlerweile seit Generationen anhält.“
Robert A. Heinlein „Starship Troopers“
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