[Links nur für registrierte Nutzer]Magnus Gäfgen ist mit seiner Folter-Klage beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof durchgekommen. Die Polizei drohte dem Entführer des Bankierssohnes Jakob von Metzler mit Gewalt - jetzt bekommt der Mörder womöglich Schadenersatz.
[Links nur für registrierte Nutzer]Mit der Gewaltandrohung gegen Gäfgen bei der Fahndung nach einem entführten Kind habe Deutschland gegen das Folterverbot der Menschenrechtskonvention verstoßen, befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag in Straßburg. Die Richter warfen Deutschland eine mangelnde juristische Aufarbeitung dieser Folterandrohung vor.
Die Richter entschieden, dass "die Bestrafung der Polizeibeamten nicht den notwendigen Abschreckungseffekt hatte, um vergleichbaren Konventionsverletzungen vorzubeugen". Mit anderen Worten: Deutschland hat zwar die Polizeibeamten, die Gäfgen mit Folter drohten, bestraft, allerdings waren diese Strafen zu gering.