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Thema: EG für Menschenrechte gibt Kindsmörder (teilweise) recht

  1. #1
    coffee & cigarettes Benutzerbild von marc
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    Daumen runter! EG für Menschenrechte gibt Kindsmörder (teilweise) recht

    Magnus Gäfgen ist mit seiner Folter-Klage beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof durchgekommen. Die Polizei drohte dem Entführer des Bankierssohnes Jakob von Metzler mit Gewalt - jetzt bekommt der Mörder womöglich Schadenersatz.
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    Mit der Gewaltandrohung gegen Gäfgen bei der Fahndung nach einem entführten Kind habe Deutschland gegen das Folterverbot der Menschenrechtskonvention verstoßen, befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag in Straßburg. Die Richter warfen Deutschland eine mangelnde juristische Aufarbeitung dieser Folterandrohung vor.

    Die Richter entschieden, dass "die Bestrafung der Polizeibeamten nicht den notwendigen Abschreckungseffekt hatte, um vergleichbaren Konventionsverletzungen vorzubeugen". Mit anderen Worten: Deutschland hat zwar die Polizeibeamten, die Gäfgen mit Folter drohten, bestraft, allerdings waren diese Strafen zu gering.
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  2. #2
    guter Jahrgang
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    Standard AW: EG für Menschenrechte gibt Kindsmörder (teilweise) recht

    der Europ. Gerichtshof wird mMn immr mehr zu eienr Gefahr für die Innenpolitik
    Nichts gegen wirkliche Urteile gegen Folter, aber das hir ist Kinderkram
    Der Straßburger Gerichtshof soll sich um die Länder kümemrn wo wirklich Folter statt findet

  3. #3
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    Standard AW: EG für Menschenrechte gibt Kindsmörder (teilweise) recht

    Die Scheiß EU mischt sich für meinen Geschmack zu viel in innere Angelegenheiten ein. So langsam kotzen mich diese Schwätzer richtig an.

  4. #4
    GESPERRT
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    Standard AW: EG für Menschenrechte gibt Kindsmörder (teilweise) recht

    Der Mörder bekommt keine Wiederaufnahme des Verfahrens, er hat lebenslang, es bleibt dabei.
    Man hätte ihm nicht mit Folter drohen dürfen im Verhör, das wurde durch den EuGM kritisiert.
    Die Polizisten wurden angeblich zu milde bestraft.

    Kann ich mit leben.

  5. #5
    Wie ein Wolf Benutzerbild von jak_22
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    Standard AW: EG für Menschenrechte gibt Kindsmörder (teilweise) recht

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Der Mörder bekommt keine Wiederaufnahme des Verfahrens, er hat lebenslang, es bleibt dabei.
    Man hätte ihm nicht mit Folter drohen dürfen im Verhör, das wurde durch den EuGM kritisiert.
    Die Polizisten wurden angeblich zu milde bestraft.

    Kann ich mit leben.
    Das ist das Wesentliche, richtig.

    Woraus leitet die "Süddeutsche" möglichen Schadenersatz ab? ?(


    Ausgebrannt erkenn' ich meine tatenlose unerfüllte Leere,
    Wie ein Wolf - als wenn ich etwas suchte, das zu finden sich noch lohnte

  6. #6
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
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    Standard AW: EG für Menschenrechte gibt Kindsmörder (teilweise) recht

    Wolfgang Daschner ist ein Held. Mehr gibt es zu dem Fall und der Ratte Gäffgen, die bedauerlicherweise noch lebt, nicht zu sagen.
    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

  7. #7
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    Standard AW: EG für Menschenrechte gibt Kindsmörder (teilweise) recht

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Die Scheiß EU mischt sich für meinen Geschmack zu viel in innere Angelegenheiten ein. So langsam kotzen mich diese Schwätzer richtig an.
    Zum 100. Mal: Das ist, wie marc in seiner Ueberschrift richtig geschrieben hat, der EG fuer Menschenrechte, der nichts mit der EU zu tun hat.
    "Ensinai aos vossos filhos o trabalho, ensinai às vossas filhas a modéstia, ensinai a todos a virtude da economia. E se não poderdes fazer deles santos, fazei ao menos deles cristãos"

    Salazar

  8. #8
    Mitglied
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    Standard AW: EG für Menschenrechte gibt Kindsmörder (teilweise) recht

    Zitat Zitat von Salazar Beitrag anzeigen
    Zum 100. Mal: Das ist, wie marc in seiner Ueberschrift richtig geschrieben hat, der EG fuer Menschenrechte, der nichts mit der EU zu tun hat.
    Scheiß drauf. Jeder weiß was ich damit gemeint habe.

  9. #9
    he is a CHAR_ Benutzerbild von borisbaran
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    Standard AW: EG für Menschenrechte gibt Kindsmörder (teilweise) recht

    Daschner war und ist und wird ein Held sein. Er wollte alles tun, um das Leben des Kindes zu schützen... Und dabei hat er nix GETAN, nur gedroht... Einen (wahrscheinlich nicht existenten) Experten für "harte Verhörtaktiken" zu holen. Am Ende hat es leider nix genützt, aber trotzdem:
    FRYHEIT
    FÜR
    DASCHNER!!!
    Igno-Mülleimer: Frei-denker, politisch Verfolgter, Willi Nicke, iglaubnix+2fel, tosh, monrol, Buella, Löwe, Widder58, Piedra, idistaviso, Pythia, Freelance, navy, SLNK
    Mitglied der Fraktion der Liberalen

  10. #10
    Anarcho Kommunist Benutzerbild von Lotos
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    Standard AW: EG für Menschenrechte gibt Kindsmörder (teilweise) recht

    Er ist ein Held.
    Das stimmt tatsächlich.
    WObei vielleicht mehr Märtyrer als Held.
    Denn bestraft muss er werden, ein Rechtsstaat kann Folter oder die Androhung der Folter nicht zulassen, in welchem Kontext auch immer.
    Daschner wusste dies vermutlich, hat immerhin er den Prozess erst ins Rollen gebracht.

    Im Übrigen wurde er so gering wie möglich bestraft, und gilt nach der Verurteilung nicht als vorbestraft, das heißt er darf weiter als Polizist arbeiten.

    Ich schließe mich daher fatalist an.
    Sucht noch die jüdische Tochter eines Schwarzen und einer Sinti für die ultimative Rassenschande.

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