Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird nach Ansicht von Experten heute die Riester-Rente stärken. Wenn die EU-Kommission mit ihrer Klage gegen Deutschland recht bekommt, wird die staatlich geförderte private Altersrente auf ein breiteres Fundament gestellt.
Im Kern moniert die Brüsseler Behörde bei der Riester-Förderung eine Diskriminierung ausländischer Mitbürger und eine Einschränkung der Freizügigkeit bei der Wahl des Wohnsitzes in der EU. Experten rechnen damit, dass die EuGH-Richter im Sinne der Kommission urteilen. Immerhin plädiert EU-Generalanwalt Jan Mazak dafür, dem das Gericht oft folgt. "Der EuGH dürfte ein einzelstaatliches Interesse nicht über diese übergeordneten Werte heben".
Für Deutschland könnte das Urteil teuer werden: Dem Bund drohen Steuerausfälle von mindestens einer halben Mrd. Euro, wie Jeck errechnete. Weitere Folge: "Die Riester-Rente würde deutlich attraktiver", sagt er.
Die EU-Kommission moniert eine eingeschränkte Zahlung von Zulagen und Steuervorteilen für Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparpläne sowie Verträge zum Kauf von Wohneigentum. Bislang erhalten diese Zuwendungen nur Arbeitnehmer, die uneingeschränkt in Deutschland steuerpflichtig sind und auch ihren Lebensabend hier verbringen. Vor allem Rentner, die ihren Alterssitz ins Ausland verlagern, und ausländische Beschäftigte, die zum Rentenbeginn wieder in ihre Heimat gehen, müssen die Riester-Förderung zurückzahlen. Die Wohnförderung gibt es zudem nur für Eigentum im Inland.