Liebe AristoKat,
das Gefühl der Hilfslosigkeit und die tiefe Wut, die man angesichts einer derartig widerlichen Tat an einem unschuldigen Kind empfindet, teilen wohl die meisten Menschen. Um so unverständlicher ist es, wie vielfach mit nicht therapierbaren Sexualtätern umgegangen wird. Statt die Bevölkerung vor solchen Menschen zu bschützen und sie lebenslang wegzusperren, läßt man sie immer wieder raus.....
Triebtäter auf Bewährung frei - nun erneute Vergewaltigung
Die 17-jährige Christin wurde auf brutale Weise vergewaltigt. Rachid L. soll das Mädchen zum Oralsex gezwungen und sie danach vergewaltigt haben. Vorher hat er das Mädchen im Gesicht verletzt und geschlagen.
Rachid schildert den Hergang anders und behauptet von dem Mädchen zum Sex gezwungen worden zu sein. Im Prozess musste das Mädchen noch alles einmal erzählen. Eine Bekannte des Mädchen sagte, so ein Prozess sei wie eine neue Vergewaltigung.
Der Täter war vor einiger Zeit schon wegen versuchter Vergewaltigung in Haft und kam auf Bewährung aus dem Knast. Die ihm zur Last gelegte Tat geschah kurz nach der Entlassung.
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Ein gefährlicher Sexualtäter kommt unweigerlich frei, sobald er seine Strafe abgesessen hat. Unabhängig davon, ob er noch ein Risiko darstellt oder nicht.
Sexualmörder Ronny Rieken, 35, ist so ein Fall. Mit 22 Jahren war er wegen Vergewaltigung schon mal in Haft. Er kam aber wieder frei - ein tödliches Risiko. 1996 riss er die 13-jährige Ulrike E. im niedersächsischen Kreis Ammerland von ihrer Ponykutsche, missbrauchte sie und brachte sie um. 1998 riss er die elfjährige Christina N. im niedersächsischen Strücklingen vom Rad, missbrauchte sie und brachte sie um. Erst durch den größten Massentest in Deutschland mit rund 16 500 Speichelproben wurde Rieken im selben Jahr überführt.
Sexualverbrecher Daniel Zier, 32, ist ein weiteres Beispiel. Wegen brutaler Vergewaltigung saß er acht Jahre Haft ab. Im Herbst 2001 wurde er entlassen. "Wir dachten uns, dass er rückfällig werden würde", räumte der Offenburger Leitende Oberstaatsanwalt Wolfgang Eiser ein. Trotzdem habe der Mann auf freien Fuß gesetzt werden müssen, weil seine "strafrechtliche Vorbelastung" zu gering gewesen sei. Die Vorahnung des Oberstaatsanwalts trog nicht: Kaum entlassen, wurde Zier rückfällig. Er steht unter dem Verdacht, sofort fünf Überfälle begangen und Frauen reihenweise vergewaltigt zu haben. Im November 2001 wurde er verhaftet. Eine DNA-Analyse überführte ihn.
[Links nur für registrierte Nutzer]Zwei Ärzte der Landesklinik erneut vor Gericht
Potsdam - Nach ihrem Freispruch vor zweieinhalb Jahren müssen sich zwei Ärzte der psychiatrischen Landesklinik in Brandenburg/Havel vom 5. April an erneut vor dem Landgericht Potsdam verantworten. Sie hatten einem als gefährlich eingestuften Sexualtäter 1998 Ausgang gewährt und damit laut Anklage fahrlässig seine Flucht ermöglicht. Der Mann überfiel anschließend in Berlin zwölf Rentnerinnen, vergewaltigte einige von ihnen und brachte zwei um. Das Gericht argumentierte seinerzeit, der Verbrecher hätte auch ohne den genehmigten Ausgang fliehen können, und sprach die Ärzte frei. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall an das Landgericht zurück.
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Überhaupt scheint die deutsche Justiz merkwürdig nachsichtig mit Gewalttätern umzugehen. Das Bielefelder Landgericht verurteilte den Mörder eines 11jährigen Mädchens im November zu lebenslanger Haft. Er hatte seine Nichte umgebracht, um seine sexuellen Annäherungsversuche zu vertuschen! Vor Gericht bot er eine glänzende Show mit schwarzem Anzug und Tränen und allem, was dazu gehört. Prompt reagierten die Richter mit der Entscheidung, dass „keine besonders schwere Schuld vorläge, weil sein Leben vom Streben nach Liebe gekennzeichnet sei“.
Nun kann es durchaus Umstände geben, die einen Mord verständlich, ja im Extremfall sogar verzeihbar machen. Etwa wenn eine Frau ihren Ehemann tötet, der sie jahrelang misshandelte und sich Polizei und Gerichte weigerten, ihr zu helfen. Der Fall des Kindesmörders, der mit seiner Tat nur die Absicht eines weiteren Verbrechens - sexuellen Missbrauch eines Kindes - vertuschen wollte, gehört aber definitiv nicht in die Kategorie des Verständlichen.
Die Einschätzung der Richter, keine besonders schwere Schuld zu sehen, ist durchaus nicht nur von moralischem Interesse. Sie hat auch Auswirkungen auf das tatsächliche Strafmaß. Konkret heißt das, dass dieser Kindesmörder nach 15 Jahren wieder frei ist - nichts von wegen lebenslang.
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