Aktiven Extremisten darf ein Waffenschein verweigert werden. Das gilt auch, wenn sie ihre verfassungsfeindlichen Aktivitäten im Rahmen einer nicht verbotenen Partei ausüben, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Waffenbesitzer müssten zuverlässig sein.
Auslöser war eine Klage des Ex-Vorsitzenden der rechtsextremen DVU, Gerhard Frey. Er besitzt seit Jahrzehnten eine Waffe. 2005 beantragte er die Verlängerung; sie wurde abgelehnt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte Freys
Klage stattgeben. Das Bundesverwaltungsgericht hob dies jetzt auf.