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Thema: Karlsruhe: Auslieferung in Folterländer erlaubt

  1. #1
    politikforen.de Nachrichten Benutzerbild von Nachrichten
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    Karlsruhe: Auslieferung in Folterländer erlaubt

    Deutschland darf mutmaßliche Straftäter in Länder ausliefern, in denen die Polizei Verdächtige häufig foltert. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

    Die Auslieferung eines Ausländers sei nur dann unzulässig, wenn in dem Staat systematisch und massenhaft Menschenrechte verletzt werden oder für den Betroffenen eine "konkrete" Foltergefahr besteht. Gegen die Stimmen von zwei Richtern wies der Zweite Senat die Beschwerde eines mutmaßlichen Betrügers gegen seine Auslieferung an Indien ab.

    Nach einem Bericht des Auswärtigen Amtes sei in Indien Folter zwar eine "häufig von der Polizei angewandte Vernehmungsmethode", erklärte das Gericht. Laut Amnesty International seien Misshandlungen sogar an der Tagesordnung. Folter sei jedoch in Indien gesetzlich verboten. Sie werde vom Staat nicht zielgerichtet gefördert, sondern im Gegenteil verstärkt geahndet.

    Zudem habe Deutschland mit Indien vor zwei Jahren einen Auslieferungsvertrag geschlossen. So sei gerade im Verhältnis zu Deutschland davon auszugehen, dass in indischen Strafverfahren menschenrechtliche Mindeststandards eingehalten würden, argumentierte das Gericht.

    Deutsches Verfassungsrecht verbiete die Überstellung zwar bei unerträglich harten, grausamen oder unmenschlichen Strafen. Andererseits gebiete das Grundgesetz, "fremde Rechtsordnungen und -anschauungen zu achten, auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen".

    Die beiden überstimmten Richter, Bertold Sommer und Gertrude Lübbe-Wolff, wandten ein, das Auswärtige Amt selbst bezeichne die Haftbedingungen in Indien als desolat. Bis zu 50 Gefangene müssten sich eine Großraumzelle teilen sowie ohne Betten und Decken schlafen. Das Oberlandesgericht München hätte diesen Informationen wie auch den Folterberichten nachgehen müssen.


    dpa

  2. #2
    Rosenpflücker
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    Original von Nachrichten
    Karlsruhe: Auslieferung in Folterländer erlaubt

    ...und Gertrude Lübbe-Wolff, wandten ein, das Auswärtige Amt selbst bezeichne die Haftbedingungen in Indien als desolat. Bis zu 50 Gefangene müssten sich eine Großraumzelle teilen sowie ohne Betten und Decken schlafen. ...
    dpa

    gertrude lübbe-wolff, den namen muss man sich auf der zunge zergehen lassen. was veranlasst die gute frau zu einer dermassen hirnrissigen argumenation? wegen "desolater" haftbedingungen und weil "sich bis zu 50 gefangene eine großraumzelle teilen" dürfte nicht abgeschoben werden. so viel dummheit schreit ja zum himmel. sowas ist richterin am bundesverfassungsgericht !!
    will sie denn warten, bis indien jedem gefangenen einen fernseher bieten kann ?? oder wie hat sich diese spät-68er ideologin das wohl vorgestellt ? am besten man quartiert gleich mal ein paar von den kakerlaken bei ihr zu hause ein !



    --
    .

    der gott der eisen wachsen ließ, der wollte keine knechte.
    Der Gott, der Eisen wachsen ließ,
    der wollte keine Knechte,
    drum gab er Säbel, Schwert und Spieß
    dem Mann in seine Rechte,
    drum gab er ihm den kühnen Mut,
    den Zorn der freien Rede,
    dass er bestände bis aufs Blut,
    bis in den Tod die Fehde.


    e.-m. arndt, deutscher national-dichter


  3. #3
    Rosenpflücker
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    da isse ja die tolle frau :

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    na ja, mich wundert nix mehr !

    -
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  4. #4
    A.D. Benutzerbild von Siran
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    Wäre dann damit nicht auch die Abschiebung des Kalifs von Köln möglich? Oder was war da der Hinderungsgrund?
    Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, daß wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.
    (George Bernard Shaw)

    Die Demokratie setzt die Vernunft des Volkes voraus, die sie erst hervorbringen soll.
    (Karl Jaspers)

    Wenn es morgens um sechs Uhr an meiner Tür läutet und ich kann sicher sein, daß es der Milchmann ist, dann weiß ich, daß ich in einer Demokratie lebe.
    (Winston Churchill)

  5. #5
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    Nach dem Schock von dem Kalifen jetzt also endlich wieder eine gute Nachricht in der Auslaenderpolitik. Weiter so!

    @LuebbeWolf: Diese Argumentation hinkt. Total.

  6. #6
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    Eine erfreuliche Nachricht. Ich kann allen Ausländern nur folgenden Tipp geben: Führt euch gescheit auf, dann werdet ihr auch nicht in eure Folterländer abgeschoben.... Wobei: Führt euch am besten alle auf, dann werdet ihr in eure Folterländer abgeschoben!

  7. #7
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    Interessant an der ganzen Situation, ist das die infrage kommende Person bereits in ihrem Heimatland straffällig geworden ist. In anderen Worten, er handelte gesetzeswidrig, obwohl ihm die Folgen dieser Taten (wie von unserer Verfassungsrichterin so rührend geschildert) bewußt gewesen sein müssen. Würde die Bundesrepublik nicht ausliefern, degenerierte sie zum Mekka aller Kleinkrimineller aus Ländern der dritten Welt (die alle ähnliche Haftbedingungen vorzuweisen haben), die einfach ihrer Strafe entgehen möchten. 8o

  8. #8
    A.D. Benutzerbild von Siran
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    Man kann es natürlich auch machen wie der Kaplan von Köln. In Deutschland eine Organisation aufbauen, die einen Sturz der Regierung in der Türkei anstrebt und damit Hochverrat begehen. Damit hatte man nach momentaner Rechtslage ein Bleiberecht, denn Hochverrat wurde mit dem Tode bestraft.
    Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, daß wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.
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  9. #9
    Rosenpflücker
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    und wenn wir schon bei dem thema sind...

    ...ist es auch "lustig" zu beobachten, das politisch verfolgte deutsche im ausland KEIN asyl erhalten

    -->z.b. ernst zündel !

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    warum also den ausländern weiterhin asyl gewähren ?? insbesondere straftäter gehören sofort abgeschoben. ohne ausnahme !


    -
    .

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  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von aphaean
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    Ich möchte die Tatsache, ob Ernst Zündel straffällig geworden ist oder nicht, vorläufig ignorieren.

    Die Frage, die sich aber nun in den Frontallappen meines Hirnes drängt ist: wo weist die Bundesrepublik merkmale eines totalitären Staates, ohne unabhängiges Rechtssystem auf? Seit wann droht einer inhaftierten Person Folter und Mord?

    Der Vergleich hinkt!

    Ansonsten schliesse ich mich der Aussage beschränkt an: verurteilte Ausländer haben ihr Gastrecht verwirkt. Wieso wir das dann auf alle Ausländer übertragen müssen (im Sinne von: "warum also den ausländern weiterhin asyl gewähren ??") ist mir dennoch schleierhaft.

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