Wie sinnvoll sind solche Tests?Donnerstag, 08. Oktober 2009, 16:04 Uhr
Münster (dpa/lnw)
Das Land NRW muss den 2007 eingeführten «Gesinnungstest» für Ausländer überarbeiten.
Die Befragung sei aus formalen Gründen rechtswidrig, weil aus dem Fragenkatalog nicht hervorgehe, warum der Antragsteller die gewünschten Auskünfte geben müsse, entschied das Verwaltungsgericht Münster am Donnerstag (Az.: 8 K 1498/08).
Geklagt hatte ein aus Marokko stammender Student (32), dessen Fragebogen nun vernichtet werden muss. Mit dem Test, dem sich Ausländer vornehmlich aus islamischen Länder unterziehen müssen, will das Land prüfen, ob die Befragten einer terroristischen Gruppierung nahestehen. Inhaltlich wurde der Test vom Gericht nicht bewertet....
Kann man damit den Terror stoppen?
Hat der Marokkaner Recht, wenn er sich dadurch diskriminieren fühlt?
Wie soll man den Terrorismus bekämpfen, wenn jetzt sogar die Konvertiten bereit sind, sich in die Luft zu jagen?