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Generell gilt:
Ein Grundrecht auf sichere Straßen haben Verkehrsteilnehmer nicht.
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss jeder die Geschwindigkeit seines Fahrzeugs nicht nur an die persönlichen Fähigkeiten, sondern auch an die Straßen- und Verkehrsverhältnisse anpassen.Wer ein größeres Schlagloch entdeckt, sollte dies unverzüglich der Straßenbehörde oder dem Ordnungsamt mitteilen. Die Verantwortlichen können dann eine Reparatur veranlassen oder zumindest ein Warnschild aufstellen.
Ist das Fahrzeug nicht vollkaskoversichert,
sind Schlagloch-Schäden in der Regel nicht abgedeckt!
Um heiter zu bleiben, anbei ein kleines Video zum Thema:
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