das sagt doch alles dazu.Auch eingetragene Lebenspartner werden wie nicht eheliche Lebensgefährten nach der ungünstigsten Steuerklasse III besteuert, zudem beträgt der persönliche Freibetrag lediglich 5200 Euro (statt 307 000 Euro bei Ehepartnern). Folgendes Beispiel zeigt, dass dies bei ungünstiger Testamentsgestaltung geradezu katastrophale Steuerfolgen haben kann.