Ein Mädchen stirbt im Jahr 1982 in Obhut seines deutschen Stiefvaters. Der Mann wird in 1995 wegen Mordes in Frankreich zu 15 Jahren verurteilt. Deutschland liefert ihn nicht aus. Damit der Kardiologe die Strafe auch antritt, ließ der leibliche Vater ihn jetzt nach 26 Jahren, nach Frankreich entführen.
[Links nur für registrierte Nutzer]
- Ist es Selbstjustiz?
- Was hättest Du gemacht?
- Hat der Vater des getöteten Mädchens richtig gehandelt?
- Soll der Vater wegen Entführung angeklagt werden?
PS : Hier ist die fehlende "e" für den Titel!