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Thema: Um Abschiebung zu verhindern: Geringere Mindeststrafe für Genitalverstümmelung

  1. #1
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    ojehh Um Abschiebung zu verhindern: Geringere Mindeststrafe für Genitalverstümmelung

    Ich dachte zunächst die Meldung sei eine Ente, man mag seinen Augen kaum trauen, aber es stimmt:

    Geringere Mindeststrafe für Genitalverstümmelung geplant

    19.03.2010

    Abschiebung der Täter soll auf diese Weise verhindert werden.


    Hamburg, den 19. März 2010. In ihrem Gesetzesentwurf zur Schaffung eines Straftatbestandes „Genitalverstümmelung“ wollen die Justizminister Uwe Hahn (Hessen) und Ulrich Goll (Baden-Württemberg) die Herabsetzung der möglichen Mindeststrafe bei Genitalverstümmelung von „nicht unter drei Jahren“ auf „nicht unter zwei Jahre“ durchsetzen.

    Damit wollen die Politiker sicherstellen, dass die Täter nach einer Verurteilung nicht abgeschoben werden, wie aus der Bundesrats-Drucksache 867/09 hervorgeht.

    Hintergrund: Zum heutigen Zeitpunkt kann die Genitalverstümmelung als schwere Körperverletzung (§226, Abs. 2 StGB) mit einem Mindeststrafmaß „nicht unter drei Jahren“ geahndet werden. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Tat mit geringerer Strafe bewährt wäre. Denn bisher wurde kein einziges Strafverfahren geführt, das Genitalverstümmelung zum Gegenstand hatte.

    Neuere juristische Bewertungen des „wichtigen Gliedes“ (z.B. nach der subjektiven Wichtigkeit), dessen Schädigung u.a. als Voraussetzung für die Erfüllung des Straftatbestandes „schwere Körperverletzung“ gilt legen nahe, dass Genitalverstümmelung selbst dann als schwere Körperverletzung geahndet werden könnte, wenn die Fruchtbarkeit des Opfers nicht beeinträchtigt wird. Hinzu kommt die – bisher völlig vernachlässigte – einschlägige Fallgruppe der „dauerhaften Entstellung“, die ebenfalls die Bewertung von Genitalverstümmelung als „schwere Körperverletzung“ bedingt.

    Die Verurteilung ausländischer Verstümmelungs-Täter/Anstifter mit der Mindeststrafe „nicht unter drei Jahren“ würde zu deren Ausweisung (§53 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz) führen.
    Genau diese Konsequenz für Täter wollen die Politiker verhindern, obwohl Uwe Hahn zugibt, dass „dies auf Grund der Schwere der Straftat angemessen erscheinen mag.“

    Die Politiker begründen die Herabsetzung der Mindeststrafe damit, dass die drohende Abschiebung der Täter einer Anzeige durch das Opfer entgegenstehen könnte. Dazu ist anzumerken, dass von den (i.d.R. schwer traumatisierten Opfern) grundsätzlich keine Anzeige zu erwarten ist – unabhängig davon, ob die Täter abgeschoben werden oder nicht. Dies belegt die Rechts-Praxis in allen europäischen Ländern, in denen Verstümmelungstäter grundsätzlich nicht von Abschiebung bedroht sind. [...]
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    Die Begründung steht tatsächlich fast wortwörtlich so in dem Gesetzentwurf:

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    Ich glaube, ich muß kotzen.

  2. #2
    Ex-Kirchenbankpolierer
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    Standard AW: Um Abschiebung zu verhindern: Geringere Mindeststrafe für Genitalverstümmelung

    Hahn und Goll haben wohl den Bezug zur Realität verloren ..............

    Wo steht denn das Genitalverstümmelung konform zum Menschenrecht und zur humanen Logik ist ?

    Es gibt keinerlei "Legitimation" für die Verstümmelung von Menschen bzw. Kindern gegen ihren Willen!

    Wer Kinder an den Genitalein verstümmelt ist ein gemeingefährlicher Sadist!

    Solche Leute gehören in den Knast und / oder abgeschoben!
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

  3. #3
    schnappt zu Benutzerbild von Beißer
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    Standard AW: Um Abschiebung zu verhindern: Geringere Mindeststrafe für Genitalverstümmelung

    Interessant ist vor allem folgende Lüge aus der Drucksache:

    D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
    Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
    Keine
    Geändert von Beißer (20.03.2010 um 14:47 Uhr)
    Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt – verachten aber die Gleichheitslüge und verneigen uns vor den naturgegebenen Rängen.
    Claus Schenk Graf von Stauffenberg

  4. #4
    Ex-Kirchenbankpolierer
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    Standard AW: Um Abschiebung zu verhindern: Geringere Mindeststrafe für Genitalverstümmelung

    Ein weiterer Beleg für die Degeneration unserer Politker und geistigen Eliten ( "Eliten":hihi: ) die gepart ist mit Dekadenz und Demenz!
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

  5. #5
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    Standard AW: Um Abschiebung zu verhindern: Geringere Mindeststrafe für Genitalverstümmelung

    Nein. Das ist bewußter, vorsätzlicher Verrat am eigenen Volk!
    Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt – verachten aber die Gleichheitslüge und verneigen uns vor den naturgegebenen Rängen.
    Claus Schenk Graf von Stauffenberg

  6. #6
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    Standard AW: Um Abschiebung zu verhindern: Geringere Mindeststrafe für Genitalverstümmelung

    Zitat Zitat von Felix Krull Beitrag anzeigen
    Ich dachte zunächst die Meldung sei eine Ente, man mag seinen Augen kaum trauen, aber es stimmt:



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    Die Begründung steht tatsächlich fast wortwörtlich so in dem Gesetzentwurf:

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    Ich glaube, ich muß kotzen.
    Die Frage ist hier, ob die beiden durchgeknallten Typen mit ihrem Vorstoß wirklich durchkommen. Die Mädchen, die von der Verstümmelung betroffen sind haben ihr Lebenlang Schmerzen. Sie sind nicht in der Lage normal Pinkeln zu gehen. Geschlechtsverkehr ist für sie nur eines: Schmerzhalft, Spass empfinden sie bei der Sache überhaupt nicht.

    Wer so etwas befürwortet und den Verbrechern noch die Steigleiter hält, ist selber ein Verbrecher und gehört in den Knast geworfen.

    Das ist meine Meinung dazu.

    Scheinbar sind Teile usnerer Politiker ganz schön vermuselt.

  7. #7
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Um Abschiebung zu verhindern: Geringere Mindeststrafe für Genitalverstümmelung

    Zitat Zitat von Brotzeit Beitrag anzeigen
    Ein weiterer Beleg für die Degeneration unserer Politker und geistigen Eliten ( "Eliten":hihi: ) die gepart ist mit Dekadenz und Demenz!
    Die Justizminister Uwe Hahn (Hessen) und Ulrich Goll (Baden-Württemberg) sollten umgehend selbst einer Genitalverstümmelung unterzogen werden, damit sie am eigenen Leib die "Vorzuege" dieses barbarischen Brauchtums erleben dürfen... X(
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von romeo1
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    Standard AW: Um Abschiebung zu verhindern: Geringere Mindeststrafe für Genitalverstümmelung

    Die Dummheit und Verkommenheit "unserer" Politpfeifen teibt nahezu jeden Tag neue Blüten. Es ist mir einfach unbegreiflich, wieso man derartigen Barbarendreck im land behalten soll. Das Gesindel welches derartige Verstümmelungen anordnet oder auch selbst durchführt hat doch ausreichend bewiesen, daß sie nicht hierher gehören. Wieso wollen diese Schwachköpfe derartigen Abschaum im Land behalten??

  9. #9
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    Standard Genitalverstümmelung : FDP will Täter vor Abschiebung Schützen.

    Man ist ja viel gewohnt von den Kriminellen aus der Hauptstadt, aber dies ist nun wieder ein Fall bei dem man sich wünscht das diesen Herren auch etwas abgeschnitten wird. Zumal es bisher in keinem einzigen Fall von Genitalverstümmellung in der BRD zu einen Prozess kam. Immerhin wurden bislang ca : 20000 Fälle in dieser Gutmenschenrepublik bekannt. Wie Pervers ist die FDP eigendlich?....

    Zitate :

    (PA) Abschiebung der Täter soll auf diese Weise verhindert werden.

    Hamburg, den 19. März 2010. In ihrem Gesetzesentwurf zur Schaffung eines Straftatbestandes „Genitalverstümmelung“ wollen die Justizminister [Links nur für registrierte Nutzer] (Hessen) und[Links nur für registrierte Nutzer] (Baden-Württemberg) die Herabsetzung der möglichen Mindeststrafe bei Genitalverstümmelung von „nicht unter drei Jahren“ auf „nicht unter zwei Jahre“ durchsetzen.

    Damit wollen die Politiker sicherstellen, dass die Täter nach einer Verurteilung nicht abgeschoben werden, wie aus der Bundesrats-Drucksache 867/09 hervorgeht.


    Hintergrund: Zum heutigen Zeitpunkt kann die Genitalverstümmelung als schwere Körperverletzung (§226, Abs. 2 StGB) mit einem Mindeststrafmaß „nicht unter drei Jahren“ geahndet werden. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Tat mit geringerer Strafe bewährt wäre. Denn bisher wurde kein einziges Strafverfahren geführt, das Genitalverstümmelung zum Gegenstand hatte.

    Quelle : [Links nur für registrierte Nutzer]

    Wie Pervers erscheinen einem dann solche Meldungen, wird doch bewusst Gelogen mit dem Aussagegehalt :

    BERLIN - Genitalverstümmelung soll nach dem Willen des Bundesrats in Deutschland künftig härter bestraft werden.

    Quelle :[Links nur für registrierte Nutzer]

    Doch einige Ärzte sind in diesen Fällen auf der Seite der Täter wie uns dieser Fall aus dem Schwarz-Grünen Hamburg beweisst :

    Vier Schwestern verstümmelt. Deutsche MitwisserInnen verhinderten die Strafverfolgung.

    Quelle : [Links nur für registrierte Nutzer]

    Passend dazu :

    Genitalverstümmelung in Deutschland: Täterschutz durch Schweigepflicht
    Ärzte dürfen keine Meldung an Strafverfolgungsbehödern geben.


    Quelle : [Links nur für registrierte Nutzer]

    Wann werden diese Irren endlich Gestoppt?

  10. #10
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    Standard AW: Um Abschiebung zu verhindern: Geringere Mindeststrafe für Genitalverstümmelung

    Ich frage mich vor allem: Welchen Vorteil haben wir Deutsche davon, solches Volk in unserem Land zu behalten?
    Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt – verachten aber die Gleichheitslüge und verneigen uns vor den naturgegebenen Rängen.
    Claus Schenk Graf von Stauffenberg

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