Kleine Korrektur: Filbinger war in Baden-Württemberg, nicht in Bayern, Ministerpräsident. Aber die Leute hier sind fast genau so schwarz wie die in Bayern.Zitat von Roter engel
Kleine Korrektur: Filbinger war in Baden-Württemberg, nicht in Bayern, Ministerpräsident. Aber die Leute hier sind fast genau so schwarz wie die in Bayern.Zitat von Roter engel
Die Spione der DDR verrieten doch nicht die DDR. Sie verrieten die Feinde der DDR.Zitat von Schlumpf
Und die Spione der BRD verrieten doch nicht die BRD. Sie verrieten die Feinde der BRD.
Die Spione der DDR muss man bestrafen und die, der BRD nicht?
schni schna schnappi
http://manolo.se/content/lacoste-krokodil-man.jpg
Folter hab ich noch keiner kapitalistischen Hetze entnehmen müssen.Zitat von Wächter
schni schna schnappi
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Der Verbrecher Fischer wird noch bis nach den NRW Wahlen verschont, so habe ich gehört.
Der hat eine Galgenfrist. :gesetz:
Roter Engel, diejenigen Verbrecher, die die Bundesrepublik - als westdeutsche Politiker- ausspioniert und versucht haben für die DDR zu steuern sind Spione und Landesverräter gegen die Bundesrepublik. Umgekehrt stimmt das ganze natürlich auch für die DDR. Keine Frage.Zitat von Roter engel
Fakt ist jedoch, dass die DDR sich der Bundesrepublik angeschlossen hat, nicht umgekehrt. Also können "wir" die DDR-Spione als Verbrecher bezeichnen während "unsere" Spione Helden sind. Prima, nicht wahr? Allerdings würde ich sagen, dass beide Sorten Spione möglicherweise aus idealistischen Gründen für eine Wiedervereinigung gearbeitet haben, also Schwamm drüber.
Ander verhält es sich mit SPionen, die für andere Staaten spioneren/spioniert haben. Denen sollte rigoros der Prozesss gemacht werden.
Leben und leben lassen!
NIEMAND ist so schwarz wie die Bayern!Zitat von W.I.L.
Leben und leben lassen!
[Links nur für registrierte Nutzer]Zitat von W.I.L.
§ 94
Landesverrat
(1) Wer ein Staatsgeheimnis
1. einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder
2. sonst an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen,
und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine verantwortliche Stellung mißbraucht, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen besonders verpflichtet, oder
2. durch die Tat die Gefahr eines besonders schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt.
Also, ich finde es nicht besonders spaßig, wenn meinem Land ein schwerwiegender Nachteil entsteht, aber Du siehst das sicher ganz ganz anders.
Leben und leben lassen!
Aber FAST. Außerdem haben wir in Stuttgart noch mehr Feinstaub, wir hams nur besser vertuschtZitat von Schlumpf
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