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Thema: ehemalige......

  1. #1
    bernhard44
    Gast

    Standard ehemalige......

    Frage an die Rechtsgelehrten oder juristisch Bewanderten hier!
    Ist ein verurteilter Mörder ein Mörder oder ein ehemaliger Mörder? Ist eine verurteilte Terroristen, eine Terroristin oder eine ehemalige Terroristin?
    Darf man Verurteilte die ihre Strafe "verbüßt" haben, überhaupt noch mit ihren Taten in Verbindung bringen und sie als das bezeichnen was sie waren/sind? Oder macht man sich damit gar strafbar?

  2. #2
    GESPERRT
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    Standard AW: ehemalige......

    Entschuldigung...aber ganz O.T. ists nicht...ich hätte auch dafür gerne ein Meinung von deutschen Rechtsgelehren ----->

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  3. #3
    Mitglied
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    Standard AW: ehemalige......

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    Frage an die Rechtsgelehrten oder juristisch Bewanderten hier!
    Ist ein verurteilter Mörder ein Mörder oder ein ehemaliger Mörder? Ist eine verurteilte Terroristen, eine Terroristin oder eine ehemalige Terroristin?
    Darf man Verurteilte die ihre Strafe "verbüßt" haben, überhaupt noch mit ihren Taten in Verbindung bringen und sie als das bezeichnen was sie waren/sind? Oder macht man sich damit gar strafbar?
    Sie haben die Strafe für ihre Taten verbüßt, nicht die Taten selbst. Sonst wären die mit Verbüßung der Strafe ja wieder unschuldige Heilige und das wär besonders im Hinblick auf verurteilte KiFi katastrophal. (Ist nur meine Meinung)

  4. #4
    GESPERRT
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    Standard AW: ehemalige......

    "Vorbestrafte" Mörder etc. geht auch. Die Medien dürfen allerdings wegen des Resozialisierungsgedankens nicht für beliebig lange Zeit alte Geschichten über ehemalige Strafgefangene mit Bild und Namen veröffentlichen. Wer das genau wissen will, kann "BVerfG Lebach Urteil" bei google eingeben...

  5. #5
    Dipl.-Optimist Benutzerbild von Pythia
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    Standard AW: ehemalige......

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    Frage an die Rechtsgelehrten oder juristisch Bewanderten hier!
    Ist ein verurteilter Mörder ein Mörder oder ein ehemaliger Mörder? Ist eine verurteilte Terroristen, eine Terroristin oder eine ehemalige Terroristin?
    Darf man Verurteilte die ihre Strafe "verbüßt" haben, überhaupt noch mit ihren Taten in Verbindung bringen und sie als das bezeichnen was sie waren/sind? Oder macht man sich damit gar strafbar?
    Mein Vorleben ist meine Privatsache, und da ich nun schon seit über 6 Wochen Niemand mehr ermordet habe, wäre es strafbar mich mit Geschwätz über meine Privatangelegenheiten zu schädigen.

    Sollte ich allerdings meine Stelle als Geldeintreiber bei einem Finanzhai wiederbekommen, werde ich von strafrechtlicher Verfolgung von Leuten mit einem losem Maulwerk absehen, wenn sie mich einen "ehemaligen Mörder" nennen. Es kommt eben immer auf die Umstände an.

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: ehemalige......

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    Frage an die Rechtsgelehrten oder juristisch Bewanderten hier!
    Ist ein verurteilter Mörder ein Mörder oder ein ehemaliger Mörder? Ist eine verurteilte Terroristen, eine Terroristin oder eine ehemalige Terroristin?
    Darf man Verurteilte die ihre Strafe "verbüßt" haben, überhaupt noch mit ihren Taten in Verbindung bringen und sie als das bezeichnen was sie waren/sind? Oder macht man sich damit gar strafbar?
    Das Lebach-Urteil hat GG 146 schon erwähnt, ansonsten kommt es auf die Art und Weise und den Zusammenhang an.

    In bestimmten Fällen kann nämlich ein Straftatbestand nach § 185 StgB in Verbind mit § 192 StGB gegeben sein.

    § 185 Beleidigung
    Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    § 192 Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises
    Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  7. #7
    GESPERRT
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    Standard AW: ehemalige......

    Randnotiz: Resozialisierung nennt sich das Leben von Verbrechern nach der Freilassung,da braucht es keine Medien zum Rufmord oder ähnlichem....viele verlassen die engere Heimat gern, um andeswo ein neues Leben anzufangen...
    Wenigen gelingt es...

  8. #8
    Orthodox Benutzerbild von Ausonius
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    Standard AW: ehemalige......

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    Frage an die Rechtsgelehrten oder juristisch Bewanderten hier!
    Ist ein verurteilter Mörder ein Mörder oder ein ehemaliger Mörder? Ist eine verurteilte Terroristen, eine Terroristin oder eine ehemalige Terroristin?
    Darf man Verurteilte die ihre Strafe "verbüßt" haben, überhaupt noch mit ihren Taten in Verbindung bringen und sie als das bezeichnen was sie waren/sind? Oder macht man sich damit gar strafbar?
    Genau aus diesem Problem heraus gibt es ja Führungszeugnis und "Vorstrafe" (der Begriff ist eigentlich nicht stimmig).


    Freiheit oder AfD!

    "nothing bad in your life is your fault its all those damn dirty minorities and you don't have to work to make things better just hate them enough and that will magically fix everything" - ein kluger Redditor

  9. #9
    GESPERRT
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    Standard AW: ehemalige......

    Zitat Zitat von Senator74 Beitrag anzeigen
    Randnotiz: Resozialisierung nennt sich das Leben von Verbrechern nach der Freilassung,da braucht es keine Medien zum Rufmord oder ähnlichem....viele verlassen die engere Heimat gern, um andeswo ein neues Leben anzufangen...
    Wenigen gelingt es...
    Ich würde aber schon gern Wissen ob mein Nachbar ein Kindermörder ist...siehe [Links nur für registrierte Nutzer].


    Megan Kanka wurde am 7. Juli 1994 getötet.

    Offiziell beruht Megan’s Law auf dem so genannten „Sexual Offender (Jacob Wetterling) Act of 1994“ und wurde vor allem gegen Sexualstraftäter, die sich an Kindern vergriffen haben, ins Leben gerufen. Seinen inoffiziellen Namen erhielt das Gesetz durch ein brutales Vergehen an der siebenjährigen Megan Nicole Kanka. Kanka wurde von ihrem Peiniger, Jesse Timmendequas, gekidnappt, mehrfach vergewaltig und anschließend am 7. Juli 1994 ermordet. Timmendequas wurde daraufhin zum Tode verurteilt. Da der Staat New Jersey 2007 die Todesstrafe abschaffte, wurde Timmendequas Strafe zu lebenslanger Haft ohne die Möglichkeit auf Bewährung umgewandelt.

    Vollständigen Artikel auf Suite101.de lesen: Mit "Megan's Law" gegen Sexualstraftäter?: Die systematische Veröffentlichung von Sexverbrechen in den USA [Links nur für registrierte Nutzer]

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von detti
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    Standard AW: ehemalige......

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    Frage an die Rechtsgelehrten oder juristisch Bewanderten hier!
    Ist ein verurteilter Mörder ein Mörder oder ein ehemaliger Mörder? Ist eine verurteilte Terroristen, eine Terroristin oder eine ehemalige Terroristin?
    Darf man Verurteilte die ihre Strafe "verbüßt" haben, überhaupt noch mit ihren Taten in Verbindung bringen und sie als das bezeichnen was sie waren/sind? Oder macht man sich damit gar strafbar?
    es bleiben immer vorbestrafte
    Islam = Religionsdiktatur

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