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Thema: Artikel 7 Österreichische Bundesverfassung

  1. #1
    GESPERRT
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    Standard Artikel 7 Österreichische Bundesverfassung

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    [Links nur für registrierte Nutzer]von [Links nur für registrierte Nutzer]t » So 22 Nov, 2009 10:07
    Artikel 7.
    (1) Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.

    (2) Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten sind zulässig.

    Alle schön und gut:
    ABER: Jeder von uns weiß, daß jeder Mensch ein Individuum ist. Vor dem Gesetz sind wir alle gleich.

    Bedeutet diese Gleichheit nicht den Untergang der Einzelperson?

    Banales Beispiel: Nichtheteroesexuelle Personen werden nicht gleich behandelt. Wurde da die "unverschuldete geburtsmäßige Andersheit" - die Verfassung spricht nur von Vorrechten der Geburt - übersehen?

    (kopieren erlaubt vom Autor)

  2. #2
    GESPERRT
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    Standard AW: Artikel 7 Österreichische Bundesverfassung

    Ich würde sagen, erst der Ausschluss von Privilegien der Abstammung, des Geschlechts etc. fördert die Entfaltung der Einzelperson.

  3. #3
    Ostlandreiter Benutzerbild von Krzyzak
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    Standard AW: Artikel 7 Österreichische Bundesverfassung

    Interessant finde ich vor allem, daß hier nicht von "Österreichern" sondern von "Bundesbürgern" geredet wird!
    Ein treues, liebendes Herz hat am 21.11.2008 für immer aufgehört zu schlagen. Ich werde dich nie vergessen.

  4. #4
    GESPERRT
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    Standard AW: Artikel 7 Österreichische Bundesverfassung

    Zitat Zitat von Krzyzak Beitrag anzeigen
    Interessant finde ich vor allem, daß hier nicht von "Österreichern" sondern von "Bundesbürgern" geredet wird!
    Das finde ich für die Übertragung der Festlegungen aus der UNO-Charta auf das staatliche Recht durchaus angemessen.

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von hit
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    Standard AW: Artikel 7 Österreichische Bundesverfassung

    Zitat Zitat von Krzyzak Beitrag anzeigen
    Interessant finde ich vor allem, daß hier nicht von "Österreichern" sondern von "Bundesbürgern" geredet wird!
    Ich finde es schrecklich, daß nicht von "Menschen" wie im GG geredet wird.

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