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Thema: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

  1. #1
    bernhard44
    Gast

    Standard Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Gerichtsurteil Fürs Pilgern gibt's Urlaub vom Chef

    Doch für viele Pilger ist die Wallfahrt mehr als „nur“ ein Modetrend und sogar religiöse Pflicht, beispielsweise die islamische Hadsch nach Mekka. Dann dürfen Gläubige sogar unerlaubt im Job fehlen, ohne dass ihnen gekündigt werden darf. Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichtes Köln.

    In dem Fall hatte eine beim Schulamt beschäftigte Muslima außerhalb der Schulferien Urlaub beantragt, um an einer Pilgerreise nach Mekka teilzunehmen. Das Schulamt lehnte ab. Als sie daraufhin trotzdem an der Reise teilnahm und dabei unerlaubt bei der Arbeit fehlte, kündigte ihr die Stadt.
    Dagegen klagte die Frau und führte an, dass eine „Große Pilgerfahrt“, die zu den fünf Geboten für Moslems zählt, erst in 13 Jahren in den Zeitraum der Schulferien fallen würde. Dann wäre sie aber schon 64 Jahre alt. Außerdem könne ihre Mutter dann voraussichtlich nicht mehr das behinderte Kind der Klägerin betreuen.
    Das Gericht gab ihr recht.
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    ....na alles was recht ist! :=
    Geändert von bernhard44 (30.11.2009 um 08:50 Uhr)

  2. #2
    endlich zuhause Benutzerbild von Sprecher
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    "In dem Fall hatte eine beim Schulamt beschäftigte Muslima außerhalb der Schulferien Urlaub beantragt, um an einer Pilgerreise nach Mekka teilzunehmen"

    Tja selbst schuld hätte das Schulamt keine Muslima eingestellt hätte sich das Problem nicht ergeben.

  3. #3
    Der Unglücksrabe Benutzerbild von Hans Huckebein
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Der deutsche michel käme nie auf so eine idee! Da würde brav ein urlaubsantrag gestellt und bei ablehnung= pech gehabt!

    und weiter geht es mit den extrawürsten: gebetsraum, pilgern...was kommt noch??(

  4. #4
    From Hell Benutzerbild von Drache
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    7.839

    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Lächerlich!
    Wenn ein Christ ohne Attest dreimal am Tag scheissen geht, wird er gekündigt, aber diese Pack darf sich scheinbar alles erlauben.

    Abgesehen davon, muss man sich nur den Sitz des Gerichtes anschauen: Köln!
    Schwuchteln, Neger, Vaterlandsverräter und muslimischer Abschaum auf einem Fleck!
    Dazu noch korrupte Stadtväter und alles ist perfekt...
    "Wo Not du findest, deren nimm dich an; Doch gib dem Feind nicht Frieden." Loddfafnir's-Lied
    „Europa ist heute ein Pulverfass, und seine Regenten agieren wie Männer, die in einer Munitionsfabrik rauchen.” Otto von Bismarck
    ###

  5. #5
    Glücksfall Benutzerbild von Zeljko
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    1.788

    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Wieso hat man es ihr nicht elaubt ?
    Es war doch schulfreie Zeit.
    .


    Es ist an der Zeit zu den Waffeln zu greifen.

  6. #6
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    [Links nur für registrierte Nutzer]


    ....na alles was recht ist! :=
    Da fragt man sich ernsthaft, wofür die Aufklärer, teilweise unter Einsatz ihres Lebens, gestritten haben. Ich hätte durchaus noch eingesehen, wenn sich die Frau einen Urlaubsanspruch erstritten hätte. Aber einfach abhauen ist ein Unding.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  7. #7
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Und dann wundert man sich lautstark, daß es Vorbehalte gegen muslimische Arbeitnehmer gibt.

    Ich erinnere mich an eine Azubinenanwärterin, die tatsächlich in vollem Kopftuchornat zum Vorstellungsgespräch kam...
    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

  8. #8
    GESPERRT
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Und dann wundert man sich lautstark, daß es Vorbehalte gegen muslimische Arbeitnehmer gibt.

    Ich erinnere mich an eine Azubinenanwärterin, die tatsächlich in vollem Kopftuchornat zum Vorstellungsgespräch kam...
    In einem INterview bei der Sendung(Namen vergessen"Explosiv" bestand eine Muslima auf Ihrem Kopftuch und bekam deshalb keine Anstellung! Nachgefragt hat sie geantwortet, dass das Kopftuch heilige Pflicht wäre und wenn Sie deshalb keine Arbeit bekäme, wäre das Deutschland schuld und deshalb muss Deutschland auch Hilfe zum Lebensunterhalt zahlen. So einfach geht es!

  9. #9
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Ich erinnere mich an eine Azubinenanwärterin, die tatsächlich in vollem Kopftuchornat zum Vorstellungsgespräch kam...
    In Deinem Beruf sehr zu empfehlen.

    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  10. #10
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
    Registriert seit
    31.10.2005
    Beiträge
    22.311

    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Ich habe mich gehütet, den Grund der Ablehnung zu nennen ("leider für eine/n andere/n Bewerber/in entschieden"). Bin ja nicht blöd.
    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

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