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Thema: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

  1. #21
    Menschenfeind Benutzerbild von Orakel
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Einfach herlich die Story. Ich habe ja auch religiöse Menschen auf der Arbeit. Z.B. Ein Musel der dumm wie Heu ist und jedes mal wenn der befristete Vertrag ausläuft in den obersten Chefetagen, wo wir uns niemals getrauen würden anzuklopfen, rumjammert das er 3 Kinder zu ernähren hat.
    Oder der von den Zeugen Jehovas, der sich wieder reingeklagt hat, weil er nur gemoppt und diskriminiert wurde.
    Ich glaube, die haben bei uns den sichersten Arbeitsplatz.
    Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz! (Klaus Kinski)

    Der_Muselmann.

  2. #22
    Anarcho Kommunist Benutzerbild von Lotos
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von Orakel Beitrag anzeigen
    Einfach herlich die Story. Ich habe ja auch religiöse Menschen auf der Arbeit. Z.B. Ein Musel der dumm wie Heu ist und jedes mal wenn der befristete Vertrag ausläuft in den obersten Chefetagen, wo wir uns niemals getrauen würden anzuklopfen, rumjammert das er 3 Kinder zu ernähren hat.
    Offenbar hat er mehr Mut als ihr...
    Sucht noch die jüdische Tochter eines Schwarzen und einer Sinti für die ultimative Rassenschande.

  3. #23
    Menschenfeind Benutzerbild von Orakel
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von Lotos Beitrag anzeigen
    Offenbar hat er mehr Mut als ihr...
    Du verstehst nicht. Er kann nichts, ist kaum für eine Tätigkeit zu gebrauchen und ist schwer vom Begriff. Also ein Fehlgriff.
    Wenn ich da klopfen würde, wäre das mein Ende.
    Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz! (Klaus Kinski)

    Der_Muselmann.

  4. #24
    bernhard44
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von Lotos Beitrag anzeigen
    Ich vermute einfach mal, dass man auf einem Schulamt normalerweise nur Urlaub in den Ferien hat...
    Zitat Zitat von Lotos Beitrag anzeigen
    Mal wieder eine die Tatsachen verdrehende Überschrift, diesmal sogar von einem Mod...
    Unerlaubt fehlen darf man laut Urteil nur, wenn praktisch keine andere Möglichkeit besteht.
    Sie wollte sich Urlaub nehmen, wurde ihr nicht gewehrt.
    Sie hätte also 13 Jahre warten müssen, wäre dann 64 gewesen.
    Wäre sie nicht beim Schulamt sondern in einer beliebigen angestellt hätte sie nicht recht bekommen.
    könntest du dir vorstellen, das man diesen Termin, der ja nur aller 13 Jahre ansteht, nicht entsprechend vorbereiten (beantragen) kann?

  5. #25
    Anarcho Kommunist Benutzerbild von Lotos
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    In dem Fall hatte eine beim Schulamt beschäftigte Muslima außerhalb der Schulferien Urlaub beantragt,

    Sie hat ihn vorher beantragt.
    Liest du Beiträge auch so gründlich, wenn du Sperrungen verteilst?
    Sucht noch die jüdische Tochter eines Schwarzen und einer Sinti für die ultimative Rassenschande.

  6. #26
    Mitglied Benutzerbild von sodaqua
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von skydive Beitrag anzeigen
    In einem INterview bei der Sendung(Namen vergessen"Explosiv" bestand eine Muslima auf Ihrem Kopftuch und bekam deshalb keine Anstellung! Nachgefragt hat sie geantwortet, dass das Kopftuch heilige Pflicht wäre und wenn Sie deshalb keine Arbeit bekäme, wäre das Deutschland schuld und deshalb muss Deutschland auch Hilfe zum Lebensunterhalt zahlen. So einfach geht es!
    Oh ja da wäre sie bei mir richtig. Ich würde sie nach einen Beweis für diese Behauptung fragen. Sie müsste belegen das irgendwo in ihrem Hassbuch drinnen steht das sie sich vermummen muss! Könnte sie das nicht no dann....gäbe es entweder Arbeit die sie zu verrichten hätte ohne Kopftuch oder kein Geld vom deutschen Steurerzahler. So einfach ist das. Soviel Recht muss ein Arbeitgeber schon haben.
    Früher war auch die Zukunft viel besser.

    Karl Valentin

  7. #27
    bernhard44
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von Lotos Beitrag anzeigen
    In dem Fall hatte eine beim Schulamt beschäftigte Muslima außerhalb der Schulferien Urlaub beantragt,

    Sie hat ihn vorher beantragt.
    Liest du Beiträge auch so gründlich, wenn du Sperrungen verteilst?
    mein kleiner Blitzmerker, wenn "ich" einen Arbeitsvertrag unterschreibe, indem die Urlaubsregel so vereinbart wurde, muss "ich" mich lange genug auf solchen Termin vorbereiten! Schließlich hatte sie ja 13 Jahre Zeit.
    Oder sie löst ihr Arbeitsverhältnis!
    Und unterlasse deine "Off Topic" Bemerkungen!

  8. #28
    GESPERRT
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von sodaqua Beitrag anzeigen
    Oh ja da wäre sie bei mir richtig. Ich würde sie nach einen Beweis für diese Behauptung fragen. Sie müsste belegen das irgendwo in ihrem Hassbuch drinnen steht das sie sich vermummen muss! Könnte sie das nicht no dann....gäbe es entweder Arbeit die sie zu verrichten hätte ohne Kopftuch oder kein Geld vom deutschen Steurerzahler. So einfach ist das. Soviel Recht muss ein Arbeitgeber schon haben.

    Eben! Aber niemand wendet geltendes Recht an! Das ist genau dass, was die meisten Menschen zum Kotzen bringt, aber keiner bekommt den Arsch hoch!

  9. #29
    Anarcho Kommunist Benutzerbild von Lotos
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    mein kleiner Blitzmerker, wenn "ich" einen Arbeitsvertrag unterschreibe, indem die Urlaubsregel so vereinbart wurde, muss "ich" mich lange genug auf solchen Termin vorbereiten! Schließlich hatte sie ja 13 Jahre Zeit.
    Oder sie löst ihr Arbeitsverhältnis!
    Und unterlasse deine "Off Topic" Bemerkungen!
    Schön das du das so siehst.
    Das Gericht sah es anders.
    Pech gehabt mein kleiner Möchtegernentscheider .
    Sucht noch die jüdische Tochter eines Schwarzen und einer Sinti für die ultimative Rassenschande.

  10. #30
    GOTT MIT UNS Benutzerbild von McDuff
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Mal sehen ob christliche Jakobs- oder Columbanpilger die gleiche Bevorzugung erfahren. Angesichts der Islamisierung Europas, wage ich das zu bezweifeln.
    "Bund der Kaisertreuen"

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