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Thema: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

  1. #41
    Anarcho Kommunist Benutzerbild von Lotos
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von Polemi666 Beitrag anzeigen
    Was du schreibst, ist zwar soweit richtig, ändert m.E. aber nichts an der falschen gerichtlichen Entscheidung! Ob Sonntagseinkaufsverbot oder Pilgerreisen - Staat und Justiz haben sich aus religiösen Belangen rauszuhalten und sich durch diese auch nicht beeinflussen zu lassen!
    Das ist wieder eine andere Frage.
    Ich würde jeglichen Religionen alle Sonderrechte nehmen.
    Auf einem Status mit einem Verein, über das gemeinnützig kann man noch verhandeln.
    Sucht noch die jüdische Tochter eines Schwarzen und einer Sinti für die ultimative Rassenschande.

  2. #42
    Glücksfall Benutzerbild von Zeljko
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    Woher nimmst du deine Erkenntnis?

    Steht im Eröffnungsthread.

    Muttu lesen.
    .


    Es ist an der Zeit zu den Waffeln zu greifen.

  3. #43
    Grenzen zu! Benutzerbild von Denkpoli
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Und dann wundert man sich lautstark, daß es Vorbehalte gegen muslimische Arbeitnehmer gibt.

    Ich erinnere mich an eine Azubinenanwärterin, die tatsächlich in vollem Kopftuchornat zum Vorstellungsgespräch kam...
    Hat sie deinen speziellen Prozentrechnungstest bestanden?

  4. #44
    Mitglied Benutzerbild von Krabat
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von Rotbart Beitrag anzeigen
    Allerdings sollte dir als gutem Christ bekannt sein, dass die Woche nach christlicher Tradition Sonntags beginnt, folgerichtig ist also der Samstag bzw. Sonnabend der siebte Tag der Woche, also der Ruhetag.
    Um das kurz inhaltlich zu beantworten: In christlichem Denken beginnt der Sonntag am Samstag Abend, wenn die Sonne untergangen ist. Wir zählen also Samstag (abend) als 1.

    Die Juden machen es genauso. Der Sabbat beginnt Freitag Abend bei Sonnenuntergang.

    Genuin jüdisches Denken ist das aber nicht. Das Denken stammt eher aus dem Sonnenkultdenken. Der alte Tag endet, wenn der Sol Invictus, der unbesiegbare Sonnengott, seine tägliche Herrschaft beendet, also wenn es Nacht wird.

    Zu Beginn der Nacht beginnt also der neue Tag. Alles klar soweit?

  5. #45
    Mitglied Benutzerbild von sodaqua
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von skydive Beitrag anzeigen
    Guter Ausdruck! Gutmenschenmafia!
    Was einem nicht alles einfällt in seiner Wut! Sie sind bestens organisiert und staatlich geschützt. Ich hatte einige Jahre leider intensiven Kontakt mit dieser Spezies. Ein Haufen arroganter dipl. Sozialtussen die sich alle für was besseres hielten und die Kohle der Bevölkerung an Kosovoalbaner usw. verteilten. In allen ixlam. Sprachen gab es Broschüren wie man am besten den Staat bescheisst nur nicht in Deutsch! Darum hatten die Inländer ein Riesendefizit in Punkto Information. Deshalb nenne ich sie Gutmenschenmafia
    Früher war auch die Zukunft viel besser.

    Karl Valentin

  6. #46
    Ur-Deutscher † 06.03.2021 Benutzerbild von latrop
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von Rotbart Beitrag anzeigen
    Allerdings sollte dir als gutem Christ bekannt sein, dass die Woche nach christlicher Tradition Sonntags beginnt, folgerichtig ist also der Samstag bzw. Sonnabend der siebte Tag der Woche, also der Ruhetag.
    Zitat Zitat von Krabat Beitrag anzeigen
    Da muß ich was übersehen haben. Also dann ist eben Samstag der Ruhetag und nicht Sonntag. Man lernt doch im Forum nie aus. Ich werd's gleich den Papst melden, damit das korrigiert wird.
    Die Juden haben doch schon ihren Sabbat am Samstag.

    Wann soll hier eigentlich noch voll durch gearbeitet werden, wenn jeden Tag jemand frei hat ?
    Deutschland braucht eine christlich vernünftige Politik
    ohne Migrantenkuschelei und ohne die GRÜNEN!


  7. #47
    Mitglied Benutzerbild von luftpost
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von Paul Felz Beitrag anzeigen
    Wie jetzt? Nicht "Ossi" auf die Papiere geschrieben?



    Schade eigentlich

  8. #48
    Bis auf weiteres abwesend Benutzerbild von Freikorps
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von Sprecher Beitrag anzeigen
    "In dem Fall hatte eine beim Schulamt beschäftigte Muslima außerhalb der Schulferien Urlaub beantragt, um an einer Pilgerreise nach Mekka teilzunehmen"

    Tja selbst schuld hätte das Schulamt keine Muslima eingestellt hätte sich das Problem nicht ergeben.
    Wer nach diesem Urteil noch Moslems einstellt ist selber Schuld!

  9. #49
    Mitglied
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von Zeljko Beitrag anzeigen
    Steht im Eröffnungsthread.

    Muttu lesen.
    Hab ich , da steht aber es waren keine Schulferien

    Gerichtsurteil Fürs Pilgern gibt's Urlaub vom Chef

    Doch für viele Pilger ist die Wallfahrt mehr als „nur“ ein Modetrend und sogar religiöse Pflicht, beispielsweise die islamische Hadsch nach Mekka. Dann dürfen Gläubige sogar unerlaubt im Job fehlen, ohne dass ihnen gekündigt werden darf. Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichtes Köln.

    In dem Fall hatte eine beim Schulamt beschäftigte Muslima außerhalb der Schulferien Urlaub beantragt, um an einer Pilgerreise nach Mekka teilzunehmen. Das Schulamt lehnte ab. Als sie daraufhin trotzdem an der Reise teilnahm und dabei unerlaubt bei der Arbeit fehlte, kündigte ihr die Stadt.
    Dagegen klagte die Frau und führte an, dass eine „Große Pilgerfahrt“, die zu den fünf Geboten für Moslems zählt, erst in 13 Jahren in den Zeitraum der Schulferien fallen würde. Dann wäre sie aber schon 64 Jahre alt. Außerdem könne ihre Mutter dann voraussichtlich nicht mehr das behinderte Kind der Klägerin betreuen.
    Das Gericht gab ihr recht.

  10. #50
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    Hab ich , da steht aber es waren keine Schulferien
    In dem Zitat ist ein Fehler. "Das Gericht gab ihr Recht" ist dummes Zeug (im Namen des Volkes). Tatsächlich gab es ein Urteil.

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