Sucht noch die jüdische Tochter eines Schwarzen und einer Sinti für die ultimative Rassenschande.
Um das kurz inhaltlich zu beantworten: In christlichem Denken beginnt der Sonntag am Samstag Abend, wenn die Sonne untergangen ist. Wir zählen also Samstag (abend) als 1.
Die Juden machen es genauso. Der Sabbat beginnt Freitag Abend bei Sonnenuntergang.
Genuin jüdisches Denken ist das aber nicht. Das Denken stammt eher aus dem Sonnenkultdenken. Der alte Tag endet, wenn der Sol Invictus, der unbesiegbare Sonnengott, seine tägliche Herrschaft beendet, also wenn es Nacht wird.
Zu Beginn der Nacht beginnt also der neue Tag. Alles klar soweit?
Was einem nicht alles einfällt in seiner Wut! Sie sind bestens organisiert und staatlich geschützt. Ich hatte einige Jahre leider intensiven Kontakt mit dieser Spezies. Ein Haufen arroganter dipl. Sozialtussen die sich alle für was besseres hielten und die Kohle der Bevölkerung an Kosovoalbaner usw. verteilten. In allen ixlam. Sprachen gab es Broschüren wie man am besten den Staat bescheisst nur nicht in Deutsch! Darum hatten die Inländer ein Riesendefizit in Punkto Information. Deshalb nenne ich sie Gutmenschenmafia
Früher war auch die Zukunft viel besser.
Karl Valentin
Deutschland braucht eine christlich vernünftige Politik
ohne Migrantenkuschelei und ohne die GRÜNEN!
Hab ich , da steht aber es waren keine Schulferien
Gerichtsurteil Fürs Pilgern gibt's Urlaub vom Chef
Doch für viele Pilger ist die Wallfahrt mehr als „nur“ ein Modetrend und sogar religiöse Pflicht, beispielsweise die islamische Hadsch nach Mekka. Dann dürfen Gläubige sogar unerlaubt im Job fehlen, ohne dass ihnen gekündigt werden darf. Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichtes Köln.
In dem Fall hatte eine beim Schulamt beschäftigte Muslima außerhalb der Schulferien Urlaub beantragt, um an einer Pilgerreise nach Mekka teilzunehmen. Das Schulamt lehnte ab. Als sie daraufhin trotzdem an der Reise teilnahm und dabei unerlaubt bei der Arbeit fehlte, kündigte ihr die Stadt.
Dagegen klagte die Frau und führte an, dass eine „Große Pilgerfahrt“, die zu den fünf Geboten für Moslems zählt, erst in 13 Jahren in den Zeitraum der Schulferien fallen würde. Dann wäre sie aber schon 64 Jahre alt. Außerdem könne ihre Mutter dann voraussichtlich nicht mehr das behinderte Kind der Klägerin betreuen.
Das Gericht gab ihr recht.
Bauingenieur des Todes! http://www.heimatkundlicher-arbeitsk...dfriesland.jpg
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