+ Auf Thema antworten
Seite 6 von 6 ErsteErste ... 2 3 4 5 6
Zeige Ergebnis 51 bis 55 von 55

Thema: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

  1. #51
    Glücksfall Benutzerbild von Zeljko
    Registriert seit
    28.03.2007
    Beiträge
    1.788

    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    Hab ich , da steht aber es waren keine Schulferien
    Stimmt, du hast recht.
    .


    Es ist an der Zeit zu den Waffeln zu greifen.

  2. #52
    leicht irr, aber nett
    Registriert seit
    02.04.2007
    Beiträge
    3.181

    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Ich habe mich gehütet, den Grund der Ablehnung zu nennen ("leider für eine/n andere/n Bewerber/in entschieden"). Bin ja nicht blöd.

    Das war vorausschauend. Es gab doch mal den Fall einer Friseursaloninhaberin, welche ausdrücklich auslobte, daß es bei ihr um "funky Frisuren" gehe. Es stellte sich eine Friseurs-Azubine im Kopftuch vor. Die Inhaberin war leider so ungeschickt, zuzugeben, daß das nicht zusammenpasse: Kund/inn/en könnten Vorbehalte bekommen, ob jemand, der sein Haar versteckt, das dann auch gut beurteilen und frisieren kann.
    Ergebnis: Strafzahlung wg. Diskriminierung.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    PS: Ich meine, wir hatten sogar einen Strang dazu hier.
    Geändert von Don Pacifico (03.12.2009 um 21:25 Uhr) Grund: Tippfehler
    Fraktion Demokratische Rechte


  3. #53
    GESPERRT
    Registriert seit
    27.03.2006
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    46.709

    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von Lotos Beitrag anzeigen
    In dem Fall hatte eine beim Schulamt beschäftigte Muslima außerhalb der Schulferien Urlaub beantragt,

    Sie hat ihn vorher beantragt.
    Liest du Beiträge auch so gründlich, wenn du Sperrungen verteilst?
    Du wirst verstehen, dass man einen Musel nicht einstellt, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt. Wer ohne Ansage einfach seinen Job verlässt, hat im Berufsleben nichts verloren.

  4. #54
    GESPERRT
    Registriert seit
    05.11.2006
    Ort
    Winsen / Luhe
    Beiträge
    40.694

    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von Zeljko Beitrag anzeigen
    Du scheinst zu dämlich zu sein um das was du gelesen hast zu verstehen.

    13 Jahre hätte sie warten müßen bis die Hadsch wieder in eine SCHULFREIE Zeit fällt.
    Darum schrieb ich ja das die ein Jahr später Urlaub bekommen hätte, sofern sie den beantrag hätte. Dämlich bist du in dieser Sache.

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Norwegen: Hassprediger darf nicht abgeschoben werden - und darf weiter hetzen
    Von Atheist im Forum Internationale Politik / Globalisierung
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 10.10.2007, 19:31
  2. Warum darf man sich nicht als Deutscher fühlen, ohne als Nazi zu gelten?
    Von holyhoax im Forum Gesellschaftstheorien / Philosophie
    Antworten: 16
    Letzter Beitrag: 22.08.2007, 17:36
  3. BMG GSA Vorsitzener Stein hat gekündigt.
    Von Ex-Admin im Forum Medien
    Antworten: 18
    Letzter Beitrag: 18.01.2004, 20:05

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben