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Thema: Soll die Polizei jetzt auch noch für die "öffentliche Ordnung" zuständig sein?

  1. #1
    Sommelier
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    Standard Soll die Polizei jetzt auch noch für die "öffentliche Ordnung" zuständig sein?

    "Öffentliche Ordnung" ist klar definiert:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Das ist üblicherweise das Tätigkeitsfeld der etablierten Ordnungsbehörden.

    Soll es der Polizei künftig wirklich erlaubt sein, ohne konkreten Verdacht willkürlich unbescholtene Bürger zu kontrollieren, nur weil sie z.B. spät in der Nacht unterwegs sind? In NRW hat die CDU jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    "Das Schutzgut der öffentlichen Ordnung soll wieder in das Gesetz aufgenommen werden (§§ 1 und 8), wodurch die Polizei legitimiert werden soll, im Einzelfall auch gegen belästigendes Verhalten in der Öffentlichkeit einzuschreiten."

    "Es wird klargestellt, dass die Polizei Verstöße gegen die öffentliche Ordnung, die geeignet sind das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen, unterbinden kann und insofern nicht weniger darf als die örtlichen Ordnungsbehörden."

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Ahab
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    Standard AW: Soll die Polizei jetzt auch noch für die "öffentliche Ordnung" zuständig sein?


    Soll es der Polizei künftig wirklich erlaubt sein, ohne konkreten Verdacht willkürlich unbescholtene Bürger zu kontrollieren, nur weil sie z.B. spät in der Nacht unterwegs sind? In NRW hat die CDU jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt:
    Da kommst du wohl etwas zu spät.


    Mit der Schleierfahndung ist das längst möglich gemacht worden.

  3. #3
    Mitglied
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    Standard AW: Soll die Polizei jetzt auch noch für die "öffentliche Ordnung" zuständig sein?

    Wäre schon zu wünschen.
    Dann würden diese nicht nur verdeckt hinter irgend einem Baum oder Strauch mit der Laserpistole Geld eintreiben, sondern müssten aus dem Auto raus, sich auch mal mit einem Menschen direkt befassen, ohne gleich Kasse zu machen.
    Und wenn es jedem klar wäre, daß da doch ne Streife unterwegs ist, kann er mit mehr Sicherheit durch die Städte gehen, egal zu welcher Tageszeit. Viele Spitzbuben hätten somit auch nicht völlig freie Entfaltungsmöglichkeiten.
    Nicht jeder Abgrund hat ein Geländer

    "In Deutschland gilt derjenige, der auf Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht."
    Kurt Tucholsky

  4. #4
    Sommelier
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    Standard AW: Soll die Polizei jetzt auch noch für die "öffentliche Ordnung" zuständig sein?

    Zitat Zitat von Ahab Beitrag anzeigen
    Da kommst du wohl etwas zu spät.


    Mit der Schleierfahndung ist das längst möglich gemacht worden.

    Du meinst doch nicht "Schleier"? Das würde vielleicht mancher hier im Forum mal als Fortschritt bezeichnen.

    Ich verstehe Dich so, dass Du von Rasterfahndung sprichst. Die gibt es schon, da hast Du Recht.

    Mir geht es darum, zu diskutieren, dass die Polizei ermächtigt werden soll, auf Gutdünken hin Bürger auf der Strasse zu stoppen und zu durchzusuchen. Unter dem Vorwand der Aufrechterhaltung der "öffentlichen Ordnung" kann künftig jeder jubelnde Fussballfan gefilzt werden.

    Ich bin dagegen!

  5. #5
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
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    Standard AW: Soll die Polizei jetzt auch noch für die "öffentliche Ordnung" zuständig sein?

    Zitat Zitat von Ganz_unten Beitrag anzeigen
    Mir geht es darum, zu diskutieren, dass die Polizei ermächtigt werden soll, auf Gutdünken hin Bürger auf der Strasse zu stoppen und zu durchzusuchen. Unter dem Vorwand der Aufrechterhaltung der "öffentlichen Ordnung" kann künftig jeder jubelnde Fussballfan gefilzt werden.
    Woraus schließt du das denn? Darf das Ordnungsamt etwa "filzen"?

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  6. #6
    Orthodox Benutzerbild von Ausonius
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    Standard AW: Soll die Polizei jetzt auch noch für die "öffentliche Ordnung" zuständig sein?

    Ich verstehe auch nicht so genau, was daran das neue sein soll. Die Einrichtung des Freiwilligen Polizeidienstes in manchen Städten schon vor Jahren ging doch genau in diese Richtung.


    Freiheit oder AfD!

    "nothing bad in your life is your fault its all those damn dirty minorities and you don't have to work to make things better just hate them enough and that will magically fix everything" - ein kluger Redditor

  7. #7
    Sommelier
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    Standard AW: Soll die Polizei jetzt auch noch für die "öffentliche Ordnung" zuständig sein?

    Der Gesetzentwurf enthält Änderungen und Ergänzungen des Polizeigesetzes, die Aufgaben und Befugnisse der Polizei betreffen. Betreffend den Komplex " Öffentliche Sicherheit und Ordnung" ist beabsichtigt, das Schutzgut der öffentlichen Ordnung wieder in das Gesetz aufzunehmen (§§ 1 und 8). Hierdurch wird die Polizei legitimiert , im Einzelfall auch gegen belästigendes Verhalten in der Öffentlichkeit einzuschreiten. " Es wird klargestellt, dass die Polizei Verstöße gegen die öffentliche Ordnung, die geeignet sind "das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen", unterbinden kann und insofern "nicht weniger darf als die örtlichen Ordnungsbehörden" .

    Die gewählten juristischen Formulierungen ermöglichen es der Polizei , ganz "willkürlich" Personen anzuhalten, zu durchsuchen, zu befragen usw. , z.B. nach einem Fußballspiel, einem Konzert oder einer Demonstration. Der unbescholtene selbstbewusste Bürger ist, so befürchte ich, nicht mehr auf Augenhöhe, wenn er mit Polizisten zu tun hat.

  8. #8
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
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    Standard AW: Soll die Polizei jetzt auch noch für die "öffentliche Ordnung" zuständig sein?

    Zitat Zitat von Ganz_unten Beitrag anzeigen
    Die gewählten juristischen Formulierungen ermöglichen es der Polizei , ganz "willkürlich" Personen anzuhalten, zu durchsuchen, zu befragen usw. , z.B. nach einem Fußballspiel, einem Konzert oder einer Demonstration. Der unbescholtene selbstbewusste Bürger ist, so befürchte ich, nicht mehr auf Augenhöhe, wenn er mit Polizisten zu tun hat.
    Woraus schließt du das? Darf der Ordnungsamtbüttel das? Nein? Na also.

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  9. #9
    Sommelier
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    Standard AW: Soll die Polizei jetzt auch noch für die "öffentliche Ordnung" zuständig sein?

    Zitat Zitat von Biskra Beitrag anzeigen
    Woraus schließt du das? Darf der Ordnungsamtbüttel das? Nein? Na also.
    Ja klar, z.B. darf das Bauamt in private Wohnungen, um festzustellen, ob Räume womöglich gewerblich genutzt werden. Jederzeit. Und jetzt darf das auch die Polizei, ohne dass die Behörde erst Amtshilfe anfordern muss.

    Im Prinzip kann die Polizei unter dem Vorwand, die öffentliche Ordnung wäre gestört, jetzt direkt eingreifen.

    Ein Beispiel.
    Es wird eine Party gefeiert. Die Nachbarn sind alle einverstanden, dass es ausnahmsweise mal lauter wird. Die Polizei kommt vorbei, obwohl sich niemand über Lärm beklagt hat, und kann verlangen, dass es leiser gestellt wird. Einfach so.

  10. #10
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
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    Standard AW: Soll die Polizei jetzt auch noch für die "öffentliche Ordnung" zuständig sein?

    Zitat Zitat von Ganz_unten Beitrag anzeigen
    Ja klar, z.B. darf das Bauamt in private Wohnungen, um festzustellen, ob Räume womöglich gewerblich genutzt werden. Jederzeit.
    Zeig mir die Anspruchsgrundlage.


    Ein Beispiel.
    Es wird eine Party gefeiert. Die Nachbarn sind alle einverstanden, dass es ausnahmsweise mal lauter wird. Die Polizei kommt vorbei, obwohl sich niemand über Lärm beklagt hat, und kann verlangen, dass es leiser gestellt wird. Einfach so.
    Ja, das darf die Polizei vielleicht, in die Wohnung darf sie deshalb aber nicht.

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

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