"Öffentliche Ordnung" ist klar definiert:
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Das ist üblicherweise das Tätigkeitsfeld der etablierten Ordnungsbehörden.
Soll es der Polizei künftig wirklich erlaubt sein, ohne konkreten Verdacht willkürlich unbescholtene Bürger zu kontrollieren, nur weil sie z.B. spät in der Nacht unterwegs sind? In NRW hat die CDU jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt:
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"Das Schutzgut der öffentlichen Ordnung soll wieder in das Gesetz aufgenommen werden (§§ 1 und 8), wodurch die Polizei legitimiert werden soll, im Einzelfall auch gegen belästigendes Verhalten in der Öffentlichkeit einzuschreiten."
"Es wird klargestellt, dass die Polizei Verstöße gegen die öffentliche Ordnung, die geeignet sind das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen, unterbinden kann und insofern nicht weniger darf als die örtlichen Ordnungsbehörden."