[Links nur für registrierte Nutzer]17. Dezember 2009, 12:23
Gericht verurteilt Deutschland
Straßburg (dpa) - Deutschland hat mit der rückwirkenden Sicherungsverwahrung eines Gewaltverbrechers gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen.
In diesem Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Bundesregierung in Berlin am Donnerstag zur Zahlung von 50 000 Euro Schmerzensgeld an den 52-jährigen Beschwerdeführer verurteilt. Der Mann, ein mehrfach vorbestrafter Gewaltverbrecher, wird seit 18 Jahren im hessischen Schwalmstadt in Sicherungsverwahrung gehalten, weil er immer noch als gefährlich eingestuft wird. Der Anwalt des Inhaftierten forderte die sofortige Freilassung seines Mandanten.