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Thema: Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Deutschland

  1. #1
    bernhard44
    Gast

    Standard Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Deutschland

    17. Dezember 2009, 12:23

    Gericht verurteilt Deutschland

    Straßburg (dpa) - Deutschland hat mit der rückwirkenden Sicherungsverwahrung eines Gewaltverbrechers gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen.

    In diesem Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Bundesregierung in Berlin am Donnerstag zur Zahlung von 50 000 Euro Schmerzensgeld an den 52-jährigen Beschwerdeführer verurteilt. Der Mann, ein mehrfach vorbestrafter Gewaltverbrecher, wird seit 18 Jahren im hessischen Schwalmstadt in Sicherungsverwahrung gehalten, weil er immer noch als gefährlich eingestuft wird. Der Anwalt des Inhaftierten forderte die sofortige Freilassung seines Mandanten.
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  2. #2
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Deutschland

    Stellt sich die Frage, was Sicherungsverwahrung mit Strafe zu tun hat.

  3. #3
    GESPERRT
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    Standard AW: Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Deutschland

    Zitat Zitat von Paul Felz Beitrag anzeigen
    Stellt sich die Frage, was Sicherungsverwahrung mit Strafe zu tun hat.
    Absolut gar nichts. Das Urteil ist haarsträubend, das strafrechtliche Rückwirkungsverbot ist hier noch nicht einmal tangiert.

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Fernandinho
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    Standard AW: Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Deutschland

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
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    Und ab sofort zieht er bei dem obersten Richter ein. Für die 50 TEUR kann das arme Unschuldslamm ja etwas Gutes erwarten.

    Kann eigentlich ein Arschloch hirnrissig sein ?
    .
    An uns Deutschen muß etwas Besonderes sein, denn sonst gäben sich spezielle Kreise nicht soviel Mühe, unser Volk zu vernichten. Sie schaffen es nicht !

  5. #5
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Deutschland

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Absolut gar nichts. Das Urteil ist haarsträubend, das strafrechtliche Rückwirkungsverbot ist hier noch nicht einmal tangiert.
    So sehe ich das auch, aber warum sieht das Gericht das anders?

  6. #6
    geradlinig Benutzerbild von ortensia blu
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    Standard AW: Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Deutschland

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist eine überflüssige Institution, deren Urteile die Länder Europas ignorieren sollten.

    Das "Kreuz"-Urteil führte in Italien zu einem landesweiten Wettbewerb im Aufhängen neuer Kreuze. Verteidigungsminister Ignazio La Russa in deiner Fernseh-Diskussion: "Die Kreuze bleiben dran!" Und er fügte hinzu: "Sollen sie* doch sterben - samt diesen internationalen Schein-Institutionen."

    Etliche italienische Bürgermeister ergriffen die Gelegenheit, es der lästigen EU-Bürokratie einmal so richtig zu zeigen.
    In San Remo ließ der Bürgermeister ein zwei Meter hohes Kreuz im Rathaus aufstellen. Die Schulleiter seiner Stadt forderte er auf, dafür zu sorgen, daß in jedem Klassenraum ein Kruzifix hängt.



    _____
    *) gemeint sind die Kruzifix-Gegner

  7. #7
    GESPERRT
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    Standard AW: Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Deutschland

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    Straßburg (dpa) - Deutschland hat mit der rückwirkenden Sicherungsverwahrung eines Gewaltverbrechers gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. (...)
    Ich bitte, sich folgendes einzuprägen:

    Rechte gelten immer nur gegen uns, nie für uns!

    Bei *Rechten* aus internationalen Abkommen und Verträgen wie dem von Versailles, den Völkerbund-Statuten, Maastricht-Klauseln und Menschenrechten war das schon immer so. Neu ist, daß wir uns im eigenen Land der gleichen Situation gegenüber sehen.

  8. #8
    GESPERRT
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    Standard AW: Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Deutschland

    Zitat Zitat von Paul Felz Beitrag anzeigen
    So sehe ich das auch, aber warum sieht das Gericht das anders?
    Vielleicht haben sie die SV zum quasi - Strafrecht erklärt, ich habe das Urteil noch nicht gelesen. Möglicherweise spielt es eine Rolle für die Richter, dass die SV bei uns im Strafgesetzbuch geregelt ist [Links nur für registrierte Nutzer]. Wie auch immer diese Konstruktion aussieht, sie kann nicht richtig sein. Strafe und SV sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe.

    Die Rechtsnatur bzw. Begründung der SV entspricht der der Quarantäne nach Bundesseuchengesetz und der zwangsweisen Unterbringung nach PsychKG zum Schutz psychisch Kranker vor sich selbst. In diesen Fällen ist überhaupt nicht erforderlich, dass die Betroffenen eine Straftat begangen haben. Es geht nur um die öffentliche Sicherheit.

  9. #9
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Deutschland

    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Ich bitte, sich folgendes einzuprägen:

    Rechte gelten immer nur gegen uns, nie für uns!

    Bei *Rechten* aus internationalen Abkommen und Verträgen wie dem von Versailles, den Völkerbund-Statuten, Maastricht-Klauseln und Menschenrechten war das schon immer so. Neu ist, daß wir uns im eigenen Land der gleichen Situation gegenüber sehen.
    ..und ich dachte Linke! :shock:

  10. #10
    GESPERRT
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    Standard AW: Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Deutschland

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Vielleicht haben sie die SV zum quasi - Strafrecht erklärt, ich habe das Urteil noch nicht gelesen. Möglicherweise spielt es eine Rolle für die Richter, dass die SV bei uns im Strafgesetzbuch geregelt ist [Links nur für registrierte Nutzer]. Wie auch immer diese Konstruktion aussieht, sie kann nicht richtig sein. Strafe und SV sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe.
    Du und Gehirnnutzer macht meiner bescheidenen Meinung nach laufend einen, wenn auch entscheidenden Fehler.

    Zwar seid Ihr imstande, sehr kompetent und eloquent Gesetzestexte und Gerichtsurteile zu erklären, aber Ihr blendet permanent aus, daß das alles nur verstanden werden kann, wenn man die hinter den Buchstaben der Paragraphen und Urteile stehenden politischen Absichten berücksichtigt, sprich, die Machtfrage in den Blick nimmt.

    Sobald man die Voraussetzung einführt, daß neben Legislative und Exekutive auch die Iudikative dem Ziel der Aufösung sämtlicher Staaten und Völker untergeordnet ist, klären sich die offenen Fragen wie von selbst. Man kann sogar mit bestechender Treffsicherheit vorhersagen, welches Urteil die *Justiz* sprechen wird, muß sie zwischen den Zielen des Internationalismus-Globalismus und den berechtigten Interessen der angestammten Völker eine Güterabwägung vornehmen.

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