Beitrittspartnerschaft mit der Türkei
Die Beitrittspartnerschaft zielt darauf ab, den türkischen Behörden bei der Erfüllung der Beitrittskriterien zu helfen. Ihr Schwerpunkt liegt auf den politischen Kriterien. Sie umfasst eine ausführliche Beschreibung der Prioritäten für die Vorbereitung des Landes auf den Beitritt, die insbesondere die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands betreffen, und bildet einen Bezugsrahmen für die Ausrichtung der Heranführungshilfe. [...]
Die Türkei erhält im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) finanzielle Unterstützung. Der indikative Mehrjahres-Finanzrahmen für den Zeitraum 2009-2011 (MIFD) weist die Höhe der für die Türkei vorgesehenen IPA-Hilfe aus, die sich auf rund 3 037,9 Mio. EUR (für 2007 und 2008) beläuft.