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Steuern auf Banker-Boni sind auch in Deutschland laut Gutachten zulässig!
Berlin (Reuters)
Eine Sondersteuer auf Banker-Boni verstößt offenbar entgegen Angaben von Kanzlerin Angela Merkel nicht gegen das Grundgesetz.
Das "Handelsblatt" berichtete am Montag, nach einem internen Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages sei eine solche Strafsteuer nicht verfassungswidrig. Entscheidend sei die Umsetzung. Der Gesetzgeber müsse die Strafsteuer "trennscharf und nachvollziehbar" von anderen Steuern abgrenzen. Zudem müsste der Zweck der Steuer erklärt werden."
Die Expertise war von der FDP-Fraktion in Auftrag gegeben worden. Eine Stellungnahme der Liberalen war zunächst nicht zu erhalten. Merkel hatte Anfang des Monats erklärt, die in Frankreich und Großbritannien beschlossene Sondersteuer auf Banker-Boni verstoße gegen die deutsche Verfassung. Allerdings hatte die Kanzlerin auch gesagt, sie befürworte es, Exzesse bei den Boni zu stoppen. Eine Selbstverpflichtung der Banken reiche nicht aus.
Nach den Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes könnte die Beschränkung einer Steuer auf eine Berufsgruppe rechtliche Schwierigkeiten bereiten, berichtete das "Handelsblatt". Um aber einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes zu vermeiden, könne die Sondersteuer mit dem Lenkungszweck begründet werden. Das Steuerrecht verfolge "zulässigerweise Lenkungsziele", heiße es im Gutachten. Probleme könnte es geben, wenn die Sondersteuer als "unzulässige Doppelbesteuerung eingestuft werden würde".
Hätte die Kanzlerin Dr. A. Merkel doch nur geschwiegen!