Wieso diese Schadensfreude? Diese Form der Bruttobesteuerung von ausländischen Künstlern oder anderen PR-Personen unterliegen einer Besteuerung durch Einbehaltung eines 20%igen Steuerabzuges vom Bruttobetrag der Gage durch den inländischen Veranstalter .... der oder die arme Verwaltungsangestellte hat es wohl versäumt, es bei der Überweisung zu berücksichtigen .... vielleicht ist jetzt jemand ohne Job.
Servus umananda :shrug: