Zitat von
DJ_rainbow
Schmeißt man mal wieder Dinge zusammen, die nicht zusammen gehören?
Die ALV hat mit dem ALG II nichts zu tun. Die ALV ist - wie der Name schon sagt - eine Versicherung, die bei Eintreten des Versicherungsfalls (der an bestimmte Bedingungen geknüpft ist) eine bestimmte Leistung zahlt. Prinzip wie bei der Hausratversicherung: Wenn der Ernstfall eintritt, wird gemäß Vertrag gezahlt - unabhängig davon, ob 1 Jahr(Mindestbeitragszeit bei der ALV) oder 40 Jahre lang Beiträge gezahlt wurden.
ALG II hingegen ist eine Sozialleistung, die nicht als Manna vom Himmel fällt, sondern vom Steuerzahler getragen wird.
Bis hierhin Fragen?