Zitat Zitat von DJ_rainbow Beitrag anzeigen
Schmeißt man mal wieder Dinge zusammen, die nicht zusammen gehören?

Die ALV hat mit dem ALG II nichts zu tun. Die ALV ist - wie der Name schon sagt - eine Versicherung, die bei Eintreten des Versicherungsfalls (der an bestimmte Bedingungen geknüpft ist) eine bestimmte Leistung zahlt. Prinzip wie bei der Hausratversicherung: Wenn der Ernstfall eintritt, wird gemäß Vertrag gezahlt - unabhängig davon, ob 1 Jahr(Mindestbeitragszeit bei der ALV) oder 40 Jahre lang Beiträge gezahlt wurden.

ALG II hingegen ist eine Sozialleistung, die nicht als Manna vom Himmel fällt, sondern vom Steuerzahler getragen wird.

Bis hierhin Fragen?


Warum wohl wurde das ALG2 überhaupt erst zur Steuerleistung gemacht? Bist Du nach einem Jahr irgendwie anders arbeitslos als nach 364 Tagen?