Wir benötigen die AnbieterRechts- und -AbgabenOrdnung samt aktiver Wertschöpfungspolitik für goldene Netzwerke.
Anbieterprofit ist damit per Erwerbsphase Rechtsraumszweck.
Dazu gehören die Wirtschaftswissenschaften her, die von A. Nobel noch nicht auslobbar waren.
Als Anbieter ist man die Wirtschaft.
Das ist umfassend gesetzlich zu verankern und vom ÖD zu flankieren, dessen Klientel man damit ist.
Wer was gegen Kapital hat, kann den Affen schieben.
Wer das aber Anderen zuweist, ist eine Sau oder ein Gesetzgebungs- bzw. öffentl. zwangsfinanzierter Verbrecher.
Dem Verbrecherunwesen ist sein ArbeitsgesetzUnrat zu entziehen.
Niemand darf zum Instrument von Gläubigern deklariert werden.
Anbieter haben Nachfrager bedienen zu können.