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Man greift sich echt an den Kopf! Zitat ganz oben:
Contrary to what may seem like common sense to the layman, squatting in England and Wales is NOT a criminal offence.
Fraktion Demokratische Rechte
Geändert von Aldebaran (24.01.2010 um 19:12 Uhr) Grund: BaeB
Geändert von Aldebaran (24.01.2010 um 19:12 Uhr) Grund: Unnötiges entfernt
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Ein Mieterschutzgesetz, kein Besetzerschutzgesetz. Besetzer darf man also immer schlicht vor die Türe setzen und sie können sich nicht dagegen wehren.Squatters are not protected by the Protection from Eviction Act 1977, which makes it a crime to evict tenants without following the legal process.
Solche Vorfälle sind gut dür die allgemeine Vorverurteilung. Der Europäer braucht solche Erfahrungen, denn "den Michel" gibt es überall.
Ich denke, hier liegt schlicht eine Regelungslücke vor.
Es gab doch auch bei uns in Deutschland Hausbesetzerfälle (Hafenstraße in HH meines Wissens und andere).
Dies scheint "die Obrigkeit" teilweise toleriert zu haben, wenn offensichtlich Immobilienspekulanten Wohnungen bewußt leerstehen ließen, um Preise hochzutreiben.
Für mich ein Fall verfehlter Sozialromantik. Hausbesetzung bleibt Hausbesetzung, also Eigentumsentzug! Wenn man gegen Spekulanten vorgehen wollte, muß man halt eben entsprechende stichhaltige Regelungen einführen.
Aber in dem konkreten Fall wurde ja am Haus gearbeitet. Keine Spur von Spekulation. Wenn es offensichtlich wochenlang leer stand, hatte eventuell damit zu tun, daß Innenanstriche trocknen sollten.
Fraktion Demokratische Rechte
Lies doch einfach mal den Artikel. Das Haus war seit über 2 Jahren auf Grund einer umfassenden Renovierung unbewohnt, es besteht also zumindest ein erster Anschein einer Aufgabe des Eigentums, der die squatter - Recht begründen könnte.
Ausserdem haben die Besetzer einen - vermutlich gefälschten - Miet- bzw. Pachtvertrag vorgelegt ("tenancy", eine speziell angelsächsische Form der Überlassung von Immobilien).
Bei den vielen Hausbesetzungen in Deutschland seit den 70er Jahren wird auch irgendwann mal ein Gebäude dazwischen gewesen sein, dass vom Eigentümer gar nicht vernachlässigt wurde, sondern nur renoviert werden sollte.
So ein Unsinn. ### Der andere kann nicht mit einem Mietvertrag winken, wenn der nicht von Eigentümer unterschrieben ist. Außerdem, und wenn du dich informiert hättest wüsstest du das, sind Besetzer nicht vom britischen Gesetz geschützt. Das Maximum, was hier einen Eigentümer, der eigenhändig den Besetzer rausschmeißt, selbst wenn der mit einem Mietvertrag winkt, ist eine Bewährungsstrafe. Mehr nicht.
Geändert von Aldebaran (24.01.2010 um 19:13 Uhr) Grund: BaeB
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