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Thema: Post-Mindestlohn verfassungswidrig

  1. #1
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    Standard Post-Mindestlohn verfassungswidrig

    Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat den Mindestlohn von bis zu 9,80 EUR für Postangestellte aufgehoben und ihn als verfassungswidrig bezeichnet.
    Damit bestätigte es letztinstanzlich die Urteile der beiden vorherigen Instanzen.

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Post-Mindestlohn verfassungswidrig

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat den Mindestlohn von bis zu 9,80 EUR für Postangestellte aufgehoben und ihn als verfassungswidrig bezeichnet.
    Damit bestätigte es letztinstanzlich die Urteile der beiden vorherigen Instanzen.
    Wollen wir es aber faktengenau, der Postmindestlohn ist rechtswidrig, nicht verfassungswidrig, auch wenn [Links nur für registrierte Nutzer] das so nett schreibt.
    Die Widrigkeit ergibt sich nicht aus der Verfassung, auch wenn hier die Rechte der Kläger verletzt wurden. Die Widrigkeit ergibt sich aus dem Konflikt mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz.

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    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  3. #3
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    Standard AW: Post-Mindestlohn verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Wollen wir es aber faktengenau, der Postmindestlohn ist rechtswidrig, nicht verfassungswidrig, auch wenn [Links nur für registrierte Nutzer] das so nett schreibt.
    Die Widrigkeit ergibt sich nicht aus der Verfassung, auch wenn hier die Rechte der Kläger verletzt wurden. Die Widrigkeit ergibt sich aus dem Konflikt mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz.

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    Naja, praktisch ist es kein Unterschied, das Gesetz wird aufgehoben, ein neues in dieser Form wird es nicht geben.

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Post-Mindestlohn verfassungswidrig

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Naja, praktisch ist es kein Unterschied, das Gesetz wird aufgehoben, ein neues in dieser Form wird es nicht geben.
    Du sprichst so schön von Form. Durch einen Formfehler entstand die Rechtswidrigkeit.

    Wird dieser Formfehler nicht gemacht, kann es das Gesetz in gleicher Weise wieder geben.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

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  5. #5
    GESPERRT
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    Standard AW: Post-Mindestlohn verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Du sprichst so schön von Form. Durch einen Formfehler entstand die Rechtswidrigkeit.

    Wird dieser Formfehler nicht gemacht, kann es das Gesetz in gleicher Weise wieder geben.
    Man sollte dieses Urteil im Kontext mit den beiden Urteilen der Vorinstanzen sehen. Ein vorgelagerter Formfehler schliesst die Verfassungswidrigkeit nicht aus.
    Mit der FDP in der Regierung wird es ein ähnliches Gesetz nicht geben.

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Edmund
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    Standard AW: Post-Mindestlohn verfassungswidrig

    Nennenswerte Konkurrenz auf dem Briefmarkt wird es ohnehin nie geben. Daran kann weder die EU mit ihrem Liberalisierungsterror, noch 'Wettbewerb' über Hungerlöhne etwas ändern. Dieses System ist zum scheitern verurteilt.

  7. #7
    endlich zuhause Benutzerbild von Sprecher
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    Standard AW: Post-Mindestlohn verfassungswidrig

    Naja 9,80 finde ich auch ein bißchen viel für einfaches Briefzustellen. Ein Mindestlohn von 8 Euro wäre da ausreichend.

  8. #8
    Freidenker Benutzerbild von tommy3333
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    Standard AW: Post-Mindestlohn verfassungswidrig

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Man sollte dieses Urteil im Kontext mit den beiden Urteilen der Vorinstanzen sehen. Ein vorgelagerter Formfehler schliesst die Verfassungswidrigkeit nicht aus.
    Das vielleicht nicht, aber das Bundesverwaltungsgericht ist auch nicht befugt, über die Verfassungsmäßigkeit (oder -widrigkeit) rechtsverbindlich zu urteilen. Diese Befugnis hat nur das BVerfG.
    "Fernsehredakteure haben eine einmalige Begabung: Sie können Spreu von Weizen trennen. Und die Spreu senden sie dann."
    "Wer zensiert, hat Angst vor der Wahrheit."
    Bei ARD und ZDF verblöden Sie in der ersten Reihe.

  9. #9
    Quo vadis? Benutzerbild von heide
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    Kool AW: Post-Mindestlohn verfassungswidrig

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat den Mindestlohn von bis zu 9,80 EUR für Postangestellte aufgehoben und ihn als verfassungswidrig bezeichnet.
    Damit bestätigte es letztinstanzlich die Urteile der beiden vorherigen Instanzen.
    Dieser Mindestlohn wurde aufgrund von Verfahrungsfehlern gekippt.
    PIN soll, wenn ich den Nachrichten glauben darf, den Stundenlohn auf 8,50€ absenken.
    Ja, vergiss nur, dass es Menschen gibt...

    Hölderlin



  10. #10
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    Standard AW: Post-Mindestlohn verfassungswidrig

    Zitat Zitat von tommy3333 Beitrag anzeigen
    Das vielleicht nicht, aber das Bundesverwaltungsgericht ist auch nicht befugt, über die Verfassungsmäßigkeit (oder -widrigkeit) rechtsverbindlich zu urteilen. Diese Befugnis hat nur das BVerfG.
    Du hast grundsätzlich recht. In der Regel wird jedoch ein Gericht verfassungsrechtliche Bedenken im Urteil erwähnen. Umgekehrt tun das viele Kläger und begründen damit ihre Klage. Dafür gibt es Beispiele.

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