Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat den Mindestlohn von bis zu 9,80 EUR für Postangestellte aufgehoben und ihn als verfassungswidrig bezeichnet.
Damit bestätigte es letztinstanzlich die Urteile der beiden vorherigen Instanzen.
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat den Mindestlohn von bis zu 9,80 EUR für Postangestellte aufgehoben und ihn als verfassungswidrig bezeichnet.
Damit bestätigte es letztinstanzlich die Urteile der beiden vorherigen Instanzen.
Wollen wir es aber faktengenau, der Postmindestlohn ist rechtswidrig, nicht verfassungswidrig, auch wenn [Links nur für registrierte Nutzer] das so nett schreibt.
Die Widrigkeit ergibt sich nicht aus der Verfassung, auch wenn hier die Rechte der Kläger verletzt wurden. Die Widrigkeit ergibt sich aus dem Konflikt mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
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«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Nennenswerte Konkurrenz auf dem Briefmarkt wird es ohnehin nie geben. Daran kann weder die EU mit ihrem Liberalisierungsterror, noch 'Wettbewerb' über Hungerlöhne etwas ändern. Dieses System ist zum scheitern verurteilt.
Naja 9,80 finde ich auch ein bißchen viel für einfaches Briefzustellen. Ein Mindestlohn von 8 Euro wäre da ausreichend.
"Fernsehredakteure haben eine einmalige Begabung: Sie können Spreu von Weizen trennen. Und die Spreu senden sie dann."
"Wer zensiert, hat Angst vor der Wahrheit."
Bei ARD und ZDF verblöden Sie in der ersten Reihe.
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