Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!
1. Der Staat kann keinen Gebrauch vom Notwehrrecht machen, das können nur einzelne Menschen, da der Staat als solcher auch keine Straftaten begehen kann. Maximal könnte also Herr Schäuble Nothilfe zugunsten des Staates üben. Notwehr gegen ein opferloses Verbrechen wie Steuerhinterziehung ist aber per se gar nicht zulässig.
2. Ein souveräner Staat kann natürlich auch ein Steuerparadies sein, ohne das die anderen ihn deswegen angreifen dürften. Ein Staat ist an sein eigenes Recht gebunden und muss dabei die Rechtsordnung auswärtiger Staaten nicht unbedingt beachten.
3. Du schreibst also absoluten Quatsch.
Steuersünder müssen auf legalem Wege dingfest gemacht werden, sonst ist bald Essig mit dem Rechtsstaat.
Geändert von Cinnamon (30.01.2010 um 22:05 Uhr)
Wenn es schon in Vorfeld in die Presse kommt, kann was nicht stimmen. Ansonsten hätte man das diskret abgewickelt.
Aber eine interressante Abwechslung bei der üblichen Jagd auf angeblich massenhaft betrügende Arbeitslose, ist es allemal.
Parole: Reich ins Heim- Mitglied der Linksfraktion
Ich hatte mich auf den Fall Zumwinkel bezogen, auf eine glasklare Steuerhinterziehung grösseren Ausmaßes also.
Und was Deinen Einwand betrifft, dass man im Ausland verdientes und bereits versteuertes Geld "vor dem Fiskus in Sicherheit bringen" dürfe:
Es gibt Doppelbesteuerungsabkommen, wenn jemand von den Finanzbehörden ungerecht behandelt sind, dann ganz kleine Lichter, aber bestimmt keine international agierenden Besserverdiener.
Geändert von GG146 (30.01.2010 um 22:18 Uhr)
Notwehr gegen einen anderen Staat kann ein Staat selbstverständlich ausüben, ob das gegenüber nicht staatlichen Personen oder Gruppen möglich ist, ist umstritten.
Das Zusammenwirken mit Dieben und Steuerhinterziehern, die ihre Straftaten im Geltungsbereich des Rechts des angegriffenen Staates begangen haben, zur Erlangung eigener finanzieller Vorteile nennt man Hehlerei.2. Ein souveräner Staat kann natürlich auch ein Steuerparadies sein, ohne das die anderen ihn deswegen angreifen dürften. Ein Staat ist an sein eigenes Recht gebunden und muss dabei die Rechtsordnung auswärtiger Staaten nicht unbedingt beachten.
Daher kommt auch die zweite bekannte Bezeichnung für den Staat Schweiz, "Hehlvetia".
Volley zurück3. Du schreibst also absoluten Quatsch.
Wenn die Datensätze nicht gelöscht wurden, dann handelt es sich um Kopien und solche können nicht gestohlen werden oder verhehlert.
Das ist einfach ein Vertrauensbruch am mafiösen Steuervermeidungssystem, aber kein Diebstahl. Die Originale der Banken existieren ja noch.
Der Erwerb von Informationen gegen Geld ist ein völlig übliches Geschäft im Fahndungsbereich. Warum sollte man Informanten nicht entlohnen dürfen?
Igno-Mülleimer: Frei-denker, politisch Verfolgter, Willi Nicke, iglaubnix+2fel, tosh, monrol, Buella, Löwe, Widder58, Piedra, idistaviso, Pythia, Freelance, navy, SLNK
Mitglied der Fraktion der Liberalen
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